C18-29 ALKANE
C18-29 ALKANE: Oberhalb eines Verunreinigungsgrenzwerts verboten (Anhang II, Eintrag 779), gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Gut zu wissen: als krebserzeugend eingestuft (Kategorie 1B). CosIng, annexe II du règlement (CE) 1223/2009 (substances interdites), Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 4642
- Oberhalb eines Verunreinigungsgrenzwerts verboten (Anhang II)
Wen es betrifft
Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.
Babys und Kinder
Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.
Haut, Augen und Allergien
Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.
Umwelt
Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; er steht nicht als endokriner Disruptor für die Umwelt auf der ECHAEuropäische Chemikalienagentur.-Kandidatenliste.
Auf dem Etikett lesen
Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.
Einfach erklärt
Wofür der Stoff verwendet wird
Von Herstellern angegebene Funktionen:
Geschmeidig machend: Macht die Haut geschmeidig und glättet sie.
Macht die Haut geschmeidig und glättet sie.
Hautpflegend: Hilft, die Haut in gutem Zustand zu halten.
Hält die Haut in einem guten Zustand.
Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Was die Vorschriften sagen
Nur verboten, wenn der Stoff mehr als 3% (Massenanteil) DMSO-Extrakt enthält. Dieser Gehalt steht nicht in der Liste der Inhaltsstoffe.
CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Gefahr und Risiko
Die CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung stuft diesen Stoff als krebserzeugend, Kategorie 1B (vermutete Wirkung, vorwiegend aus Tierversuchen abgeleitet) ein.
Diese Einstufung beschreibt, was der Stoff verursachen kann (Gefahr), nicht, was bei der Verwendung eines Produkts geschieht (Risiko): Das Risiko hängt von Dosis, Form und Expositionsweg ab (Haut, Einatmen, Verschlucken).
Die CMRKrebserzeugend, erbgutverändernd (schädigt die DNA) oder fortpflanzungsgefährdend.-Einstufung gilt nicht, wenn der Stoff einen Verunreinigungsgrenzwert einhält (CLP-Anmerkung L, etwa weniger als 0,1 % Butadien bei Butan): Dies lässt sich anhand einer Liste von Inhaltsstoffen nicht prüfen.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
Wofür der Stoff verwendet wird
Geschmeidig machend
Macht die Haut geschmeidig und glättet sie.
Macht die Haut geschmeidig und glättet sie.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Hautpflegend
Hilft, die Haut in gutem Zustand zu halten.
Hält die Haut in einem guten Zustand.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.
Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
In 0,0% der erfassten Kosmetika enthalten (0 von 22 496).
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Der Wortlaut der Anhänge
Oberhalb eines Verunreinigungsgrenzwerts verboten
CosIng ordnet den Namen C18-29 ALKANE diesem Eintrag zu. Die Verbotsfälle werden oben unter „Einfach erklärt“ erläutert; die amtliche Bezeichnung steht unten.
- Eintrag
- Anhang II, Nr. 779
- Stoff
- Distillates (petroleum), hydrotreated light paraffinic, if they contain > 3 % w/w DMSO extract
- CAS
- 64742-55-8
- EG
- 265-158-7
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang II, Eintrag 779. CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Eintrag aus Verordnung (CE) Nr. 1223/2009, verabschiedet am 30. November 2009.
Zitierte SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe.-Stellungnahmen: Opinion concerning Chemical Ingredients in Cosmetic Products classified as Carcinogenic, Mutagenic or Toxic to Reproduction according to the Chemicals Directive 67/548/EECC; Opinion concerning Chemical Ingredients in Cosmetic Products classified as Carcinogenic, Mutagenic or Toxic to Reproduction according to the Chemicals Directive 67/548/EEC.
Was sich geändert hat und was sich ändern wird
Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.
Anhang II, Eintrag 779: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (CE) Nr. 1223/2009
Anhang II, Eintrag 779: gilt ab diesem Datum
CLP-Einstufung „Carc. 1B“ spätestens ab diesem Datum anwendbar (Verordnung (EU) 2018/669)
Identität
- CosIng-Kennung
- 94209
- CAS (laut CosIng)
- 64742-55-8
- EG (laut CosIng)
- 265-158-7
- Angegebene Funktionen
Geschmeidig machend
Macht die Haut geschmeidig und glättet sie.
Macht die Haut geschmeidig und glättet sie.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Hautpflegend
Hilft, die Haut in gutem Zustand zu halten.
Hält die Haut in einem guten Zustand.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Die von CosIng genannte CAS-Nummer erfasst auch 2 weitere INCI-Namen: Sie bezeichnet eine Stofffamilie und nicht nur diesen Inhaltsstoff.
CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Eingestufte Gefahr (CLP-Verordnung)
Die harmonisierte Einstufung wird von der Europäischen Union für die gesamte Union festgelegt. H-Codes verweisen auf die Gefahrenhinweise in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Distillates (petroleum), hydrotreated light paraffinic; Baseoil — unspecified; [A complex combination of hydrocarbons obtained by treating a petroleum fraction with hydrogen in the presence of a catalyst. It consists of hydrocarbons having carbon numbers predominantly in the range of C15 through C30 and produces a finished oil with a viscosity of less than 100 SUS at 100 oF (19cSt at 40 oC). It contains a relatively large proportion of saturated hydrocarbons.]
Karzinogenität, Kategorie 1B (Carc. 1B)
- Gefahrenklassen
- Karzinogenität, Kategorie 1B (Carc. 1B)
- Gefahrenhinweise
- H350
- CLP-Anmerkungen
- L
Anhang VI, Eintrag 649-468-00-3, zugeordnet über CAS 64742-55-8. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
Eintrag eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2018/669, spätestens ab 1. Dezember 2019 anwendbar.
In anderen Teilen der Welt
Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.
Ländervergleich
Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.
| Land | Vorschrift | Genannte Höchstkonzentration |
|---|---|---|
| Europäische Union | Oberhalb eines Verunreinigungsgrenzwerts verboten | nicht genannt |
| Vereinigtes Königreich | Oberhalb eines Verunreinigungsgrenzwerts verboten | nicht genannt |
| Schweiz | EU-Verordnung anwendbar | nicht genannt |
| Vereinigte Staaten (Bundesrecht) | Keine bundesweite Vorschrift erfasst | nicht genannt |
| Kanada | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Japan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Südkorea | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| China | Verboten weicht von der EU ab | nicht genannt |
| Australien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| ASEAN | Verboten weicht von der EU ab | nicht genannt |
| Taiwan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Brasilien | Verboten weicht von der EU ab | nicht genannt |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
- Oberhalb eines Verunreinigungsgrenzwerts verboten (Anhang II)
Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.
Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)
In Nordirland gilt EU-Recht.
Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Schweiz, EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), geltende konsolidierte Fassung, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften
Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.
Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.
L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.
China
- Verboten: 二甲基亚砜提取物含量大于 3%(w/w)的加氢轻石蜡(石油)馏分 (Distillates (petroleum), hydrotreated light paraffinic (CAS No. 64742-55-8), if they contain > 3 % (w/w) DMSO extract)
表1 化妆品禁用原料目录 (verbotene Stoffe, 2021年第74号), Eintrag 531, Seite 附件2 (.doc) Tabellenzeile 531 der Tabelle ; TID-Neudruck S.21.
China, NMPA-Verzeichnisse verbotener Stoffe, Pflanzen und Tiere in Kosmetika (Bekanntmachung 2021 Nr. 74, Änderungen 2023 Nr. 41, 2024 Nr. 12 und 2026 Nr. 48), abgerufen am 22. Oktober 2026.
Source : 国家药品监督管理局 (NMPA) ; catalogue des plantes d'après la reprise du Trade and Industry Department de Hong Kong ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.
ASEAN (Südostasien)
- Verboten: Distillates (petroleum), hydrotreated light paraffinic, if they contain > 3 % w/w DMSO extract
Annex II (verbotene Stoffe), Eintrag 779, Seite 33.
ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2), abgerufen am 24. Oktober 2026.
Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN.
Brasilien
- Verboten: Destilados (petróleo), parafínicos leves tratados com hidrogênio, se contiverem > 3 % (m/m) de extrato DMSO
RDC 529/2021, Anexo (verbotene Stoffe), Eintrag 779, Seite 27.
Brasilien, ANVISA-Beschlüsse RDC 529/2021 (Verbote, geändert 2025 und 2026), 528/2021 (Konservierungsstoffe), 600/2022 (UV-Filter) und 628/2022 (Farbstoffe), abgerufen am 22. Oktober 2026.
Source : ANVISA. Texte des projets de résolution votés, le Journal officiel n'ayant pas pu être consulté ; les listes des interdits et des conservateurs de 2021 ont été comparées à la copie du texte publié diffusée par l'État du Paraná, celles des filtres UV et des colorants de 2022 ne l'ont pas été.
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.