C8-10 ALKANE/CYCLOALKANE/AROMATIC HYDROCARBONS
C8-10 ALKANE/CYCLOALKANE/AROMATIC HYDROCARBONS: Keine spezielle Vorschrift der EU-Kosmetikverordnung nennt diesen Stoff. Er ist dort weder verboten noch eingeschränkt und steht auf keiner Liste für Farbstoffe, Konservierungsstoffe oder UV-Filter. Gut zu wissen: als krebserzeugend eingestuft (Kategorie 1B); als erbgutverändernd eingestuft (Kategorie 1B). CosIng, annexe II du règlement (CE) 1223/2009 (substances interdites), Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 4775
- Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern
Entscheidung in Vorbereitung
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
UE / CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008)., fact dated 2018-04-16: CLP classification adopted (procedure: « règlement (UE) 2018/669, index 649-330-00-2 »). Procedure to follow, without anticipating the final decision. Recorded statement (French): « Aucune entrée de l’annexe II à VI retrouvée par CAS exact ; une couverture par un groupe reste à vérifier. ». Cosmetic prohibition linked to the harmonised CMRKrebserzeugend, erbgutverändernd (schädigt die DNA) oder fortpflanzungsgefährdend. classification 1B, unless a derogation meets Article 15(2), including SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe. assessment. Scope (French): « Cosmétiques ; dérogations, groupes et conditions de classification à vérifier ; l’ATP de la ligne ne prouve pas la date de première classification CMR ».eu-clp ·
Erwarteter Ausgang
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Interdiction d’usage cosmétique liée à la classification harmonisée CMR 1B, sauf dérogation selon les conditions de l’article 15, paragraphe 2, avec évaluation du CSSC.Erfasste Frist: 2019-12-01 (Anwendung der CLP-Einstufung); Beobachteter Zeitraum zwischen Verabschiedung und Aufnahme in den Anhang: Median 422 Kalendertage, Standardabweichung 112,44, Spanne 251 bis 1.419, n=477; vergangene Fälle, keine Prognose.
Quelle, abgerufen am 2026-10-21.
Zitierter Rechtstext
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Règlement (CE) n° 1223/2009
15, paragraphe 2Wen es betrifft
Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.
Babys und Kinder
Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.
Haut, Augen und Allergien
Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.
Umwelt
Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; er steht nicht als endokriner Disruptor für die Umwelt auf der ECHAEuropäische Chemikalienagentur.-Kandidatenliste.
Auf dem Etikett lesen
Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.
Einfach erklärt
Wofür der Stoff verwendet wird
Von Herstellern angegebene Funktionen:
Lösemittel: Löst andere Stoffe, damit sie in die Rezeptur eingearbeitet werden können.
Löst andere Stoffe auf.
Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Was die Vorschriften sagen
Keine EU-Vorschrift erfasst diesen Inhaltsstoff speziell. Er unterliegt weiterhin der allgemeinen Regel: Jedes Produkt muss vor dem Verkauf unter Verantwortung des Herstellers einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden (Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009).
Gefahr und Risiko
Die CLP-Verordnung stuft diesen Stoff als krebserzeugend, Kategorie 1B (vermutete Wirkung, vorwiegend aus Tierversuchen abgeleitet) und erbgutverändernd (kann die DNA schädigen), Kategorie 1B (vermutete Wirkung, vorwiegend aus Tierversuchen abgeleitet) ein.
Diese Einstufung beschreibt, was der Stoff verursachen kann (Gefahr), nicht, was bei der Verwendung eines Produkts geschieht (Risiko): Das Risiko hängt von Dosis, Form und Expositionsweg ab (Haut, Einatmen, Verschlucken).
Die CMR-Einstufung gilt nicht, wenn der Stoff einen Verunreinigungsgrenzwert einhält (CLP-Anmerkung P, etwa weniger als 0,1 % Butadien bei Butan): Dies lässt sich anhand einer Liste von Inhaltsstoffen nicht prüfen.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
Wofür der Stoff verwendet wird
Lösemittel
Löst andere Stoffe, damit sie in die Rezeptur eingearbeitet werden können.
Löst andere Stoffe auf.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.
Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
In 0,0% der erfassten Kosmetika enthalten (0 von 22 496).
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Der Wortlaut der Anhänge
Keine spezielle Vorschrift der EU-Kosmetikverordnung nennt diesen Inhaltsstoff: Er steht auf keiner ihrer Listen (verboten, eingeschränkt, Farbstoffe, Konservierungsstoffe, UV-Filter). Er darf unter Verantwortung des Herstellers verwendet werden, der die Produktsicherheit gewährleisten muss.
In den Anhängen II bis VI suchen. CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Was sich geändert hat und was sich ändern wird
Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.
CLP-Einstufung „Carc. 1B ; Muta. 1B“ spätestens ab diesem Datum anwendbar (Verordnung (EU) 2018/669)
Identität
- CosIng-Kennung
- 55052
- CAS (laut CosIng)
- 64742-82-1
- EG (laut CosIng)
- 265-185-4
- Angegebene Funktionen
Lösemittel
Löst andere Stoffe, damit sie in die Rezeptur eingearbeitet werden können.
Löst andere Stoffe auf.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Eingestufte Gefahr (CLP-Verordnung)
Die harmonisierte Einstufung wird von der Europäischen Union für die gesamte Union festgelegt. H-Codes verweisen auf die Gefahrenhinweise in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
naphtha (petroleum), hydrodesulphurized heavy; Low boiling point hydrogen treated naphtha; [A complex combination of hydrocarbons obtained from a catalytic hydrodesulfurization process. It consists of hydrocarbons having carbon numbers predominantly in the range of C7 through C12 and boiling in the range of approximately 90o C to 230o C (194oF to 446 oF).]
Karzinogenität, Kategorie 1B (Carc. 1B); Keimzellmutagenität, Kategorie 1B (Muta. 1B)
- Gefahrenklassen
- Karzinogenität, Kategorie 1B (Carc. 1B)
Keimzellmutagenität, Kategorie 1B (Muta. 1B)
Spezifische Zielorgan-Toxizität, wiederholte Exposition, Kategorie 1 (STOT RE 1)
Aspirationsgefahr, Kategorie 1 (Asp. Tox. 1) - Gefahrenhinweise
- H350 H340 H372 (central nervous system) H304
- CLP-Anmerkungen
- P
Anhang VI, Eintrag 649-330-00-2, zugeordnet über CAS 64742-82-1. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
Eintrag eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2018/669, spätestens ab 1. Dezember 2019 anwendbar.
In anderen Teilen der Welt
Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.
Ländervergleich
Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.
| Land | Vorschrift | Genannte Höchstkonzentration |
|---|---|---|
| Europäische Union | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | nicht genannt |
| Vereinigtes Königreich | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | nicht genannt |
| Schweiz | EU-Verordnung anwendbar | nicht genannt |
| Vereinigte Staaten (Bundesrecht) | Keine bundesweite Vorschrift erfasst | nicht genannt |
| Kanada | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Japan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Südkorea | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| China | Nicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst) | nicht genannt |
| Australien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| ASEAN | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Taiwan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Brasilien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
- Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.
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In Nordirland gilt EU-Recht.
Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Schweiz, EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), geltende konsolidierte Fassung, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften
Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.
Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.
L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.