DEA-DODECYLBENZENESULFONATE
DEA-DODECYLBENZENESULFONATE: In Kosmetika verboten (Anhang II, Eintrag 411), gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. CosIng, annexe II du règlement (CE) 1223/2009 (substances interdites), Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 8092
- In Kosmetika verboten (Anhang II)
Wen es betrifft
Dieser Inhaltsstoff ist in Kosmetika in der Europäischen Union verboten: Die folgenden Angaben beschreiben seine Gefahren, keine zulässige Verwendung.
Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
In der Europäischen Union für alle in Kosmetika verboten, unabhängig von Alter oder Situation: Für diese Gruppe ist deshalb keine besondere Bedingung erforderlich.
Babys und Kinder
In der Europäischen Union für alle in Kosmetika verboten, unabhängig von Alter oder Situation: Für diese Gruppe ist deshalb keine besondere Bedingung erforderlich.
Haut, Augen und Allergien
Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.
Umwelt
Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; er steht nicht als endokriner Disruptor für die Umwelt auf der ECHAEuropäische Chemikalienagentur.-Kandidatenliste.
Auf dem Etikett lesen
Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.
Einfach erklärt
Wofür der Stoff verwendet wird
Von Herstellern angegebene Funktionen:
Reinigend: Hilft, die Körperoberfläche sauber zu halten.
Hilft die Körperoberfläche sauber zu halten.
Schaumbildend: Hilft, kleine Gasbläschen in einer Flüssigkeit einzuschließen und Schaum zu bilden.
Schließt Luft- oder sonstige Gasbläschen in einer kleinen Flüssigkeitsmenge, indem die Oberflächenspannung der Flüssigkeit geändert wird.
Reinigend: Hilft, die Körperoberfläche sauber zu halten.
Hilft die Körperoberfläche sauber zu halten.
Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Was die Vorschriften sagen
Es ist verboten, ihn in einem in der Europäischen Union verkauften kosmetischen Mittel zu verwenden, unabhängig von der Dosis. Steht er in der Liste eines neueren Produkts, ist dies zu prüfen: Der Eintrag kann veraltet oder falsch oder das Produkt für einen anderen Markt bestimmt sein.
CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
Wofür der Stoff verwendet wird
Reinigend
Hilft, die Körperoberfläche sauber zu halten.
Hilft die Körperoberfläche sauber zu halten.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Schaumbildend
Hilft, kleine Gasbläschen in einer Flüssigkeit einzuschließen und Schaum zu bilden.
Schließt Luft- oder sonstige Gasbläschen in einer kleinen Flüssigkeitsmenge, indem die Oberflächenspannung der Flüssigkeit geändert wird.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Reinigend
Hilft, die Körperoberfläche sauber zu halten.
Hilft die Körperoberfläche sauber zu halten.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Verbraucherverwendungen
Emulgator
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
EmulsifierVerbraucherverwendungen
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Surfactant (surface active agent)Verbraucherverwendungen
Viskositätsmodifikatoren
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Viscosity modifiersKein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.
Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Aussehen
CBI; Flüssigkeit
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
CBI; LiquidIn 0,0% der erfassten Kosmetika enthalten (0 von 22 496).
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Der Wortlaut der Anhänge
In Kosmetika verboten
CosIng ordnet den Namen DEA-DODECYLBENZENESULFONATE diesem Eintrag in Anhang II zu.
- Eintrag
- Anhang II, Nr. 411
- Stoff
- Secondary alkyl- and alkanolamines and their salts
- CAS
- 111-42-2 / 110-97-4
- EG
- 203-868-0 / 203-820-9
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang II, Eintrag 411. CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Eintrag aus Verordnung (CE) Nr. 1223/2009, verabschiedet am 30. November 2009.
Zitierte SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe.-Stellungnahmen: Opinion concerning Dialkyl- and Dialkanolamines and their salts in cosmetic products; Opinion concerning banning of Dialkanolamines which are still in the inventory.
Was sich geändert hat und was sich ändern wird
Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.
Anhang II, Eintrag 411: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (CE) Nr. 1223/2009
Anhang II, Eintrag 411: gilt ab diesem Datum
Identität
- CosIng-Kennung
- 33139
- CAS (laut CosIng)
- 26545-53-9
- EG (laut CosIng)
- 247-784-2
- Angegebene Funktionen
Reinigend
Hilft, die Körperoberfläche sauber zu halten.
Hilft die Körperoberfläche sauber zu halten.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Schaumbildend
Hilft, kleine Gasbläschen in einer Flüssigkeit einzuschließen und Schaum zu bilden.
Schließt Luft- oder sonstige Gasbläschen in einer kleinen Flüssigkeitsmenge, indem die Oberflächenspannung der Flüssigkeit geändert wird.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Reinigend
Hilft, die Körperoberfläche sauber zu halten.
Hilft die Körperoberfläche sauber zu halten.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
In anderen Teilen der Welt
Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.
Ländervergleich
Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.
| Land | Vorschrift | Genannte Höchstkonzentration |
|---|---|---|
| Europäische Union | In Kosmetika verboten | nicht genannt |
| Vereinigtes Königreich | In Kosmetika verboten | nicht genannt |
| Schweiz | EU-Verordnung anwendbar | nicht genannt |
| Vereinigte Staaten (Bundesrecht) | Keine bundesweite Vorschrift erfasst | nicht genannt |
| Kanada | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Japan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Südkorea | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| China | Nicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst) | nicht genannt |
| Australien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| ASEAN | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Taiwan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Brasilien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
- In Kosmetika verboten (Anhang II)
Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.
Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)
In Nordirland gilt EU-Recht.
Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Schweiz, EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), geltende konsolidierte Fassung, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften
Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.
Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.
L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.