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DIPHENHYDRAMINE HCl

DIPHENHYDRAMINE HCl: In Kosmetika verboten (Anhang II, Eintrag 339), gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. CosIng, annexe II du règlement (CE) 1223/2009 (substances interdites), Abgerufen am 23. Oktober 2026.

Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 9196

Wen es betrifft

Dieser Inhaltsstoff ist in Kosmetika in der Europäischen Union verboten: Die folgenden Angaben beschreiben seine Gefahren, keine zulässige Verwendung.

Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

  • Schwangerschaft und Stillzeit

    In der Europäischen Union für alle in Kosmetika verboten, unabhängig von Alter oder Situation: Für diese Gruppe ist deshalb keine besondere Bedingung erforderlich.

  • Babys und Kinder

    In der Europäischen Union für alle in Kosmetika verboten, unabhängig von Alter oder Situation: Für diese Gruppe ist deshalb keine besondere Bedingung erforderlich.

  • Haut, Augen und Allergien

    Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.

  • Umwelt

    Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; er steht nicht als endokriner Disruptor für die Umwelt auf der ECHAEuropäische Chemikalienagentur.-Kandidatenliste.

  • Auf dem Etikett lesen

    Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.

Einfach erklärt

Wofür der Stoff verwendet wird

Von Herstellern angegebene Funktionen:

Haarkonditionierend: Hilft, Haare kämmbar, geschmeidig, weich oder glänzend zu machen.

Macht das Haar leicht kämmbar, geschmeidig, weich und glänzend und/oder verleiht ihm Volumen, Geschmeidigkeit, Glanz usw.

Hautpflegend: Hilft, die Haut in gutem Zustand zu halten.

Hält die Haut in einem guten Zustand.

Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.

Was die Vorschriften sagen

Es ist verboten, ihn in einem in der Europäischen Union verkauften kosmetischen Mittel zu verwenden, unabhängig von der Dosis. Steht er in der Liste eines neueren Produkts, ist dies zu prüfen: Der Eintrag kann veraltet oder falsch oder das Produkt für einen anderen Markt bestimmt sein.

CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen

Wofür der Stoff verwendet wird

Haarkonditionierend

Hilft, Haare kämmbar, geschmeidig, weich oder glänzend zu machen.

Macht das Haar leicht kämmbar, geschmeidig, weich und glänzend und/oder verleiht ihm Volumen, Geschmeidigkeit, Glanz usw.

32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.

Hautpflegend

Hilft, die Haut in gutem Zustand zu halten.

Hält die Haut in einem guten Zustand.

32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.

Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.

Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.

Aussehen

Diphenhydraminhydrochlorid liegt als weißes oder fast weißes kristallines Pulver vor. Geruchlos mit bitterem, betäubendem Geschmack. pH (5%ige wässrige Lösung) 4-6. (NTP, 1992)

Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

Original anzeigen
Diphenhydramine hydrochloride appears as white or almost-white crystalline powder. Odorless with a bitter numbing taste. pH (5% aqueous solution) 4-6. (NTP, 1992)

pubchem-annotations ·

PubChem, CAMEO Chemicals · 2026-10-29. National Toxicology Program, Institute of Environmental Health Sciences, National Institutes of Health (NTP). 1992. National Toxicology Program Chemical Repository Database. Research Triangle Park, North Carolina.

Licence.

Weitere Namen: chlorhydrate de diphénhydramine (Französisch), diphenhydramine hydrochloride (Englisch).

In 0,0% der erfassten Kosmetika enthalten (0 von 22 496).

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Der Wortlaut der Anhänge

In Kosmetika verboten

CosIng ordnet den Namen DIPHENHYDRAMINE HCl diesem Eintrag in Anhang II zu.

Eintrag
Anhang II, Nr. 339
Stoff
Diphenhydramine (INN) and its salts
CAS
58-73-1 / 147-24-0 / 88637-37-0
EG
200-396-7 / 205-687-2 / 289-432-0

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang II, Eintrag 339. CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (CE) Nr. 1223/2009, verabschiedet am 30. November 2009.

Was sich geändert hat und was sich ändern wird

Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.

  1. Anhang II, Eintrag 339: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (CE) Nr. 1223/2009

  2. Anhang II, Eintrag 339: gilt ab diesem Datum

Identität

CosIng-Kennung
85068
CAS (laut CosIng)
147-24-0
EG (laut CosIng)
205-687-2
Angegebene Funktionen
Haarkonditionierend

Hilft, Haare kämmbar, geschmeidig, weich oder glänzend zu machen.

Macht das Haar leicht kämmbar, geschmeidig, weich und glänzend und/oder verleiht ihm Volumen, Geschmeidigkeit, Glanz usw.

32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.

Hautpflegend

Hilft, die Haut in gutem Zustand zu halten.

Hält die Haut in einem guten Zustand.

32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.

Wikidata
Q26841258
ECHA InfoCard
100.005.171
InChIKey
PCHPORCSPXIHLZ-UHFFFAOYSA-N

CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Wikidata, Einträge mit CosIng-Kennung (P3073), CAS, InChIKey, PubChem und ECHA-Seite, abgerufen am 22. Oktober 2026.

Links zu Wikidata, PubChem und ECHA werden erst nach Prüfung veröffentlicht: gleiche CosIng-Kennung, eindeutiger Eintrag, übereinstimmende CAS-Nummer.

In anderen Teilen der Welt

Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.

Ländervergleich

Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.

Ländervergleich: DIPHENHYDRAMINE HCL
LandVorschriftGenannte Höchstkonzentration
Europäische UnionIn Kosmetika verbotennicht genannt
Vereinigtes KönigreichIn Kosmetika verbotennicht genannt
SchweizEU-Verordnung anwendbarnicht genannt
Vereinigte Staaten (Bundesrecht)Keine bundesweite Vorschrift erfasstnicht genannt
KanadaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
JapanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
SüdkoreaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ChinaNicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst)nicht genannt
AustralienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ASEANVerbotennicht genannt
TaiwanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
BrasilienVerbotennicht genannt

Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

  • In Kosmetika verboten (Anhang II)

Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.

Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)

In Nordirland gilt EU-Recht.

Schweiz

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften

Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.

Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.

L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.

ASEAN (Südostasien)

  • Verboten: Diphenhydramine (INN) and its salts

    Annex II (verbotene Stoffe), Eintrag 339, Seite 13.

ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2), abgerufen am 24. Oktober 2026.

Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN.

Brasilien

  • Verboten: Difenidramina* e seus sais

    RDC 529/2021, Anexo (verbotene Stoffe), Eintrag 339, Seite 12;13.

    Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Portugiesisch.

    N° UE: 339

    br-anvisa-lists ·

Brasilien, ANVISA-Beschlüsse RDC 529/2021 (Verbote, geändert 2025 und 2026), 528/2021 (Konservierungsstoffe), 600/2022 (UV-Filter) und 628/2022 (Farbstoffe), abgerufen am 22. Oktober 2026.

Source : ANVISA. Texte des projets de résolution votés, le Journal officiel n'ayant pas pu être consulté ; les listes des interdits et des conservateurs de 2021 ont été comparées à la copie du texte publié diffusée par l'État du Paraná, celles des filtres UV et des colorants de 2022 ne l'ont pas été.

Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.

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