DIGEZYME®
In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Entscheidung vom 10. Februar 2025
DIGEZYME® ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). Keine unserer geprüften Vorschriften ergibt einen Prüfpunkt zur deklarierten Zusammensetzung; Vitamin- und Mineralstoffdosen werden von Compl’Alim nicht veröffentlicht und deshalb nicht kontrolliert.
- Marke
- nicht angegeben
- Für das Inverkehrbringen verantwortlich
- Sunday Natural Products GmbH
- Status
- In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
- Form
- Tagesdosis
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
1 à 3 gélules
- Zielgruppen
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Population générale
- Nicht empfohlen für (laut Hersteller)
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Enfants en bas âge (1 à 3 ans), Nourrissons (moins de 1 an)
Meldung 5338, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Rechtliche Prüfpunkte
Keine der von uns geprüften Vorschriften gilt für die gemeldeten Inhaltsstoffe.
Deklarierte Zusammensetzung
Stoffe
| Name | Täglich |
|---|---|
| amylase | 10.800 mg |
| protéase | 2.700 mg |
| lactase | 1.800 mg |
| cellulase | 495 mg |
| maltodextrine | 105 mg |
| lipase | 90 mg |
Zusatzstoffe
E460, E418, E464
Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.
Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.