2-AMINO-5-ETHYLPHENOL HCl
Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe II du règlement (CE) 1223/2009 (substances interdites), Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 193
Wen es betrifft
Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.
Babys und Kinder
Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.
Haut, Augen und Allergien
Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.
Umwelt
Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; kein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt ein.
Auf dem Etikett lesen
Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.
Einfach erklärt
Wofür der Stoff verwendet wird
Von Herstellern angegebene Funktionen:
Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.
Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
Was die Vorschriften sagen
Keine EU-Vorschrift erfasst diesen Inhaltsstoff speziell. Er unterliegt weiterhin der allgemeinen Regel: Jedes Produkt muss vor dem Verkauf unter Verantwortung des Herstellers einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden (Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009).
Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.
Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.
Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Weitere Namen: 2-amino-5-ethylphenol hydrochloride (Englisch).
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Der Wortlaut der Anhänge
Keine spezielle Vorschrift der EU-Kosmetikverordnung nennt diesen Inhaltsstoff: Er steht auf keiner ihrer Listen (verboten, eingeschränkt, Farbstoffe, Konservierungsstoffe, UV-Filter). Er darf unter Verantwortung des Herstellers verwendet werden, der die Produktsicherheit gewährleisten muss.
In den Anhängen II bis VI suchen. CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Identität
- CosIng-Kennung
- 83518
- CAS (laut CosIng)
- 149861-22-3
- Angegebene Funktionen
- Haarfärbend
CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
In anderen Teilen der Welt
Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.
Ländervergleich
Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.
| Land | Vorschrift | Genannte Höchstkonzentration |
|---|---|---|
| Europäische Union | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | nicht genannt |
| Vereinigtes Königreich | Mit Einschränkungen zulässig weicht von der EU ab | nicht genannt |
| Schweiz | EU-Verordnung anwendbar | nicht genannt |
| Vereinigte Staaten (Bundesrecht) | Keine bundesweite Vorschrift erfasst | nicht genannt |
| Kanada | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Japan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Südkorea | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| China | Nicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst) | nicht genannt |
| Australien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| ASEAN | Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration) weicht von der EU ab | nicht genannt |
| Taiwan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Brasilien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
- Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.
Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)
In Nordirland gilt EU-Recht.
Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Schweiz, EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), geltende konsolidierte Fassung, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften
Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.
Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.
L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.
ASEAN (Südostasien)
- Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration): Phenol, 2-Amino- 5-Ethyl-, Hydrochloride 2-Amino-5- Ethylphenol HCl
Annex III (Stoffe mit Einschränkungen), Eintrag 293, Seite 220.
Referenzspalte: (269) | Anwendungsbereich und/oder Verwendung: Haarfarbstoff in oxidativen Haarfärbemitteln Die Verwendung zum Färben von Wimpern und Augenbrauen ist nicht gestattet. | Sonstige Einschränkungen und Anforderungen: Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die auf das Haar aufgetragene Höchstkonzentration 1.0% nicht überschreiten. Der Anwendungshinweis „Geeignete Handschuhe tragen“ muss in den Text auf dem Etikett oder der Packungsbeilage aufgenommen werden. | Anwendungsbedingungen und Warnhinweise, die auf den Etiketten angegeben sein müssen: Auf das Etikett aufzudrucken: Das Mischungsverhältnis. „Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, - wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist - wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben - wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Nicht zum Färben von Wimpern und Augenbrauen verwenden
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Ref column: (269) | Field of application and/or use: Hair dye substance in oxidative hair dye products Use for dyeing eyelashes and eyebrows is not permitted. | Other limitations and requirements: After mixing under oxidative conditions the maximum concentration applied to hair must not exceed 1.0% The direction for use “wear suitable gloves” must be included in label or leaflet text. | Conditions of use and warning which must be printed on the labels: To be printed on the label: The mixing ratio. “ Hair colorants can cause severe allergic reactions. Read and follow instructions. This product is not intended for use on persons under the age of 16. Temporary ‘black henna’ tattoos may increase your risk of allergy. Do not colour your hair if: — you have a rash on your face or sensitive, irritated and damaged scalp — you have ever experienced any reaction after colouring your hair — you have experienced a reaction to a temporary ‘black henna’ tattoo in the past. Do not use to dye eyelashes or eyebrows
ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2), abgerufen am 24. Oktober 2026.
Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN.
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.