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2-METHOXYMETHYL-P-PHENYLENEDIAMINE SULFATE

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe III du règlement (CE) 1223/2009 (substances soumises à restrictions), Abgerufen am 23. Oktober 2026.

Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 229

Wen es betrifft

Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

  • Schwangerschaft und Stillzeit

    Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.

  • Babys und Kinder

    Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.

  • Haut, Augen und Allergien

    Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.

  • Umwelt

    Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; kein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt ein.

  • Auf dem Etikett lesen

    Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

    Zur Information Anhang III, Eintrag 292, schreibt je nach Produktart einen Warnhinweis vor (amtlicher deutscher Text): Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln: „Auf dem Etikett anzugeben: Mischverhältnis „ Haarfärbemittel können schwere allergischeReaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.…“; Wimpernfärbemittel: „Auf dem Etikett anzugeben: Mischverhältnis „ Dieses Mittel kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.…“.

Einfach erklärt

Wofür der Stoff verwendet wird

Von Herstellern angegebene Funktionen:

Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.

Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

Was die Vorschriften sagen

Mit Einschränkungen zulässig: Anhang III legt die zulässigen Produktarten und einen auf der Verpackung aufzudruckenden Warnhinweis fest. Zutatenlisten nennen keine Mengen, sodass die Konzentration nicht am Etikett geprüft werden kann; der Warnhinweis schon.

CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.

Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen

Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.

Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Der Wortlaut der Anhänge

Mit Einschränkungen zulässig

Dieser Eintrag erfasst denselben Stoff wie 2-METHOXYMETHYL-P-PHENYLENEDIAMINE SULFATE (gleiche CAS-Nummer im CosIng-Verzeichnis): Seine Bedingungen gelten.

Im Text vorgesehene Verwendungen

Eine INCI-Liste gibt die tatsächliche Konzentration nicht an. Die folgenden Grenzwerte betreffen die gebrauchsfertige Zubereitung für die im Text genannten Verwendungen. Gemeinsame Bedingungen gelten für alle Fälle dieses Eintrags.

Anhang III, Nr. 292
Art des MittelsSonstige BedingungenAufzudruckender Warnhinweis
(a) Haarfärbestoff in oxidativen HaarfärbemittelnNach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar oder den Wimpern 1,8 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.Auf dem Etikett anzugeben: Mischverhältnis „ Haarfärbemittel können schwere allergischeReaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, — wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; — wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; — wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“
(b) Wimpernfärbemittelgewerbliche VerwendungAuf dem Etikett anzugeben: Mischverhältnis „ Dieses Mittel kann schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen. Wimpern sollten nicht gefärbt werden, wenn der Verbraucher/die Verbraucherin — einen Ausschlag im Gesicht hat oder wenn seine/ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist, — schon einmal nach dem Färben von Haaren oder Wimpern eine Reaktion festgestellt hat, — schon einmal nach einer temporären Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ eine Reaktion festgestellt hat. Nur für gewerbliche Verwendung Sofort Augen spülen falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.“
  • Abzuspülendes Produkt: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
  • Auf der Haut verbleibendes Produkt: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
  • Kinder unter 3 Jahren: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
  • Anwendungsbereich: in den folgenden Spalten erwähnt, einschließlich Ausschlüssen und Bedingungen.
Eintrag
Anhang III, Nr. 292
Stoff
1,4-Benzoldiamin, 2-(methoxymethyl) 1,4-Benzoldiamin, 2-(methoxymethyl)-, Sulfat
Namen im Glossar
2-METHOXYMETHYL-P-PHENYLENEDIAMINE /2-METHOXYMETHYL-P-PHENYLENEDIAMINE SULFATE
CAS
337906-36-2 ; 337906-37-3
EG
679-526-3; 638-749-6
Daten im Rechtsakt (3)
  • Inkrafttreten am 3. Dezember 2020
  • Bedingung anwendbar ab 3. Juni 2021
    As from 3 June 2021: 0,5 % Methanesulfonates impurities, in particular ethyl methanesulfonate shall not be present
  • Bedingung anwendbar ab 3. Dezember 2021
    As from 3 December 2021, to be printed on the label: The mixing ratio

Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III, Eintrag 292. CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (EU) 2020/1683, verabschiedet am 12. November 2020.

Zitierte SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe.-Stellungnahmen: Addendum to the scientific Opinion SCCS/1491/12 on the hair dye substance 2-methoxy-methyl-p-phenylenediamine and its sulfate salt COLIPA n°A160 Submission II –use on eyelashes; OPINION ON 2-Methoxy-methyl-p-phenylenediamine and its sulfate salt COLIPA n° A160.

Was sich geändert hat und was sich ändern wird

Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.

  1. Anhang III, Eintrag 292: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2020/1683

  2. Anhang III, Eintrag 292: gilt ab diesem Datum

Identität

CosIng-Kennung
86015
CAS (laut CosIng)
337906-37-3
EG (laut CosIng)
638-749-6
Angegebene Funktionen
Haarfärbend
Wikidata
Q27261099
PubChem
17821393
ECHA InfoCard
100.166.361
InChIKey
YLQBIFHCMGEXTP-UHFFFAOYSA-N

CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Wikidata, Einträge mit CosIng-Kennung (P3073), CAS, InChIKey, PubChem und ECHA-Seite, abgerufen am 22. Oktober 2026.

Links zu Wikidata, PubChem und ECHAEuropäische Chemikalienagentur. werden erst nach Prüfung veröffentlicht: gleiche CosIng-Kennung, eindeutiger Eintrag, übereinstimmende CAS-Nummer.

In anderen Teilen der Welt

Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.

Ländervergleich

Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.

Ländervergleich: 2-METHOXYMETHYL-P-PHENYLENEDIAMINE SULFATE
LandVorschriftGenannte Höchstkonzentration
Europäische UnionMit Einschränkungen zulässignicht genannt
Vereinigtes KönigreichMit Einschränkungen zulässignicht genannt
SchweizEU-Verordnung anwendbarnicht genannt
Vereinigte Staaten (Bundesrecht)Keine bundesweite Vorschrift erfasstnicht genannt
KanadaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
JapanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
SüdkoreaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ChinaNicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst)nicht genannt
AustralienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ASEANEingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration)nicht genannt
TaiwanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
BrasilienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt

Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

  • Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)

Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.

Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)

In Nordirland gilt EU-Recht.

Schweiz

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften

Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.

Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.

L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.

ASEAN (Südostasien)

  • Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration): 1,4-Benzenediamine, 2-(methoxymethyl) 1,4-Benzenediamine, 2-(methoxymethyl)-, sulfate 2-Methoxymethyl-p-Phenylenediamine 2-Methoxymethyl-p-Phenylenediamine Sulfate

    Annex III (Stoffe mit Einschränkungen), Eintrag 307, Seite 233.

    Ref-Spalte: (292) | Anwendungsgebiet und/oder Verwendung: Haarfarbstoff in oxidativen Haarfärbemitteln. Die Verwendung zum Färben von Wimpern und Augenbrauen ist nicht gestattet. | Weitere Einschränkungen und Anforderungen: Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die auf das Haar aufgetragene Höchstkonzentration 1.8 % (berechnet als freie Base) nicht überschreiten. Der Anwendungshinweis „Geeignete Handschuhe tragen“ muss auf dem Etikett oder dem Beipackzettel enthalten sein. | Anwendungsbedingungen und Warnhinweise, die auf den Etiketten angegeben werden müssen: Auf dem Etikett anzugeben: Das Mischungsverhältnis. Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können Ihr Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, wenn: - Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt und verletzt ist, - Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben, - eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Nicht zum Färben von Wimpern und Augenbrauen verwenden

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

    Original anzeigen
    Ref column: (292) | Field of application and/or use: Hair dye substance in oxidative hair dye products Use for dyeing eyelashes and eyebrows is not permitted. | Other limitations and requirements: After mixing under oxidative conditions the maximum concentration applied to hair must not exceed 1.8 % (calculated as free base) The direction for use “wear suitable gloves” must be included in label or leaflet text. | Conditions of use and warning which must be printed on the labels: To be printed on the label: The mixing ratio. Hair colorants can cause severe allergic reactions. Read and follow instructions. This product is not intended for use on persons under the age of 16. Temporary “black henna” tattoos may increase your risk of allergy. Do not colour your hair if: — you have a rash on your face or sensitive, irritated and damaged scalp, — you have ever experienced any reaction after colouring your hair, —you have experienced a reaction to a temporary “black henna” tattoo in the past. Do not use to dye eyelashes or eyebrows

    ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2) ·

ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2), abgerufen am 24. Oktober 2026.

Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN.

Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.

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