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ABIES ALBA LEAF CERA

ABIES ALBA LEAF CERA: Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III, Eintrag 103), gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. CosIng, annexe III du règlement (CE) 1223/2009 (substances soumises à restrictions), Abgerufen am 23. Oktober 2026.

Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 400

Wen es betrifft

Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

  • Schwangerschaft und Stillzeit

    Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.

  • Babys und Kinder

    Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.

  • Haut, Augen und Allergien

    Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.

  • Umwelt

    Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; er steht nicht als endokriner Disruptor für die Umwelt auf der ECHAEuropäische Chemikalienagentur.-Kandidatenliste.

  • Auf dem Etikett lesen

    Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

    Zur Information Anhang III, Eintrag 103, schreibt folgenden Verpackungshinweis vor: „(15 ) This limit applies to the substance and not to the finished cosmetic product.’“.

CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Einfach erklärt

Wofür der Stoff verwendet wird

Von Herstellern angegebene Funktionen:

Hautpflegend: Hilft, die Haut in gutem Zustand zu halten.

Hautschützend: Hilft, die Haut vor schädlichen äußeren Einwirkungen zu schützen.

PERFUMING.

Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.

Was die Vorschriften sagen

Mit Einschränkungen zulässig: Anhang III legt einen auf der Verpackung aufzudruckenden Warnhinweis fest. Zutatenlisten nennen keine Mengen, sodass die Konzentration nicht am Etikett geprüft werden kann; der Warnhinweis schon.

CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen

Material pflanzlichen Ursprungs (Abies alba).

Grundlage: INCI-Name einer Pflanze oder eines Pflanzenteils.

In 0,0% der erfassten Kosmetika enthalten (0 von 22 496).

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Der Wortlaut der Anhänge

Mit Einschränkungen zulässig

Sonstige Bedingungen

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

Peroxide value less than 10 mmoles/L (15 )

CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen)

Aufzudruckender Warnhinweis

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

(15 ) This limit applies to the substance and not to the finished cosmetic product.’

CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen)

Eintrag
Anhang III, Nr. 103
Stoff
Abies alba oil and extract
Namen im Glossar
ABIES ALBA CONE OIL; ABIES ALBA CONE EXTRACT; ABIES ALBA LEAF OIL; ABIES ALBA LEAF CERA; ABIES ALBA NEEDLE EXTRACT; ABIES ALBA NEEDLE OIL
CAS
90028-76-5
EG
289-870-2
Daten im Rechtsakt (2)
  • Inkrafttreten am 15. Mai 2013
  • Geltungsbeginn ab 11. Juli 2013
    It shall apply from 11 July 2013.

Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III, Eintrag 103. CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (UE) Nr. 344/2013, verabschiedet am 4. April 2013.

Zitierte SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe.-Stellungnahmen: An Initial List of Perfumery Materials which must not form part of Cosmetic products except subject to the restrictions and conditions laid down.

Was sich geändert hat und was sich ändern wird

Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.

  1. Anhang III, Eintrag 103: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (UE) Nr. 344/2013

  2. Anhang III, Eintrag 103: gilt ab diesem Datum

Identität

CosIng-Kennung
54228
CAS (laut CosIng)
90028-76-5
EG (laut CosIng)
289-870-2
Angegebene Funktionen
Hautpflegend Hautschützend PERFUMING

Name eines Pflanzenextrakts oder Pflanzenteils: Seine CAS-Nummer bezeichnet die gesamte Pflanze, nicht nur diesen Inhaltsstoff.

In anderen Teilen der Welt

Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.

Ländervergleich

Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.

Ländervergleich: ABIES ALBA LEAF CERA
LandVorschriftGenannte Höchstkonzentration
Europäische UnionMit Einschränkungen zulässignicht genannt
Vereinigtes KönigreichMit Einschränkungen zulässignicht genannt
SchweizEU-Verordnung anwendbarnicht genannt
Vereinigte Staaten (Bundesrecht)Keine bundesweite Vorschrift erfasstnicht genannt
KanadaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
JapanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
SüdkoreaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ChinaNicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst)nicht genannt
AustralienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ASEANKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
TaiwanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
BrasilienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt

Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

  • Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)

Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.

Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)

In Nordirland gilt EU-Recht.

Schweiz

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften

Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.

Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.

L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.

Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.

Verknüpfte botanische Arten

Der lateinische Name verbindet diese Einträge. Ein kosmetisches Derivat bezeichnet nicht unbedingt dieselbe Lebensmittelzubereitung.

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