ACID RED 95
ACID RED 95: In Haarfärbemitteln verboten (Anhang II, Eintrag 1336), gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. CosIng, annexe II du règlement (CE) 1223/2009 (substances interdites), Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 875
- In Haarfärbemitteln verboten (Anhang II)
Wen es betrifft
Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.
Babys und Kinder
Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.
Haut, Augen und Allergien
Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.
Umwelt
Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; er steht nicht als endokriner Disruptor für die Umwelt auf der ECHAEuropäische Chemikalienagentur.-Kandidatenliste.
Auf dem Etikett lesen
Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.
Einfach erklärt
Wofür der Stoff verwendet wird
Von Herstellern angegebene Funktionen:
Haarfärbend: Verleiht Haaren Farbe.
Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Was die Vorschriften sagen
Als Stoff in Färbemitteln für Haar verboten. Andere Verwendungen erfasst dieser Eintrag nicht; sie können unter einen anderen Anhang fallen.
CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
Verwendungsklassifikation
Kosmetische Mittel -> Haarfärbend; Kosmetischer Farbstoff
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Cosmetics -> Hair dyeing; Cosmetic colorant
Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.
Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
In 0,0% der erfassten Kosmetika enthalten (0 von 22 496).
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Der Wortlaut der Anhänge
In Haarfärbemitteln verboten
CosIng ordnet den Namen ACID RED 95 diesem Eintrag zu. Die Verbotsfälle werden oben unter „Einfach erklärt“ erläutert; die amtliche Bezeichnung steht unten.
- Eintrag
- Anhang II, Nr. 1336
- Stoff
- 3',6'-Dihydroxy-4',5'-diiodospiro(isobenzofuran-1(3H),9'-[9H]xanthene)-3-one; (Solvent Red 73) and its sodium salt (Acid Red 95; CI 45425) when used as a substance in hair dye products
- CAS
- 38577-97-8 -- 33239-19-9
- EG
- 254-010-7 -- 251-419-2
Daten im Rechtsakt (2)
- Inkrafttreten am 15. Mai 2013
- Geltungsbeginn ab 11. Juli 2013
It shall apply from 11 July 2013.
Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang II, Eintrag 1336. CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Eintrag aus Verordnung (UE) Nr. 344/2013, verabschiedet am 4. April 2013.
Was sich geändert hat und was sich ändern wird
Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.
Anhang II, Eintrag 1336: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (UE) Nr. 344/2013
Anhang II, Eintrag 1336: gilt ab diesem Datum
Identität
- CosIng-Kennung
- 31633
- CAS (laut CosIng)
- 33239-19-9
- EG (laut CosIng)
- 251-419-2
- Angegebene Funktionen
- Haarfärbend
Die von CosIng genannte CAS-Nummer erfasst auch 1 weiterer INCI-Name: Sie bezeichnet eine Stofffamilie und nicht nur diesen Inhaltsstoff.
CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
In anderen Teilen der Welt
Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.
Ländervergleich
Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.
| Land | Vorschrift | Genannte Höchstkonzentration |
|---|---|---|
| Europäische Union | In Haarfärbemitteln verboten | nicht genannt |
| Vereinigtes Königreich | In Haarfärbemitteln verboten | nicht genannt |
| Schweiz | EU-Verordnung anwendbar | nicht genannt |
| Vereinigte Staaten (Bundesrecht) | Keine bundesweite Vorschrift erfasst | nicht genannt |
| Kanada | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Japan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Südkorea | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| China | Nicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst) | nicht genannt |
| Australien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| ASEAN | In bestimmten Fällen verboten (siehe Vorschrift) | nicht genannt |
| Taiwan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Brasilien | Verboten weicht von der EU ab | nicht genannt |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
- In Haarfärbemitteln verboten (Anhang II)
Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.
Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)
In Nordirland gilt EU-Recht.
Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Schweiz, EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), geltende konsolidierte Fassung, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften
Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.
Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.
L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.
ASEAN (Südostasien)
- Verboten: 3',6'-Dihydroxy-4',5'-diiodospiro(isobenzofuran-1(3H),9'-[9H]xanthene)-3-one; (Solvent Red 73) and its sodium salt (Acid Red 95; CI 45425) when used as a substance in hair dye products
Annex II (verbotene Stoffe), Eintrag 1336, Seite 61.
ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2), abgerufen am 24. Oktober 2026.
Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN.
Brasilien
- Verboten: 3´6´-dihidroxi-4´,5´-diiodoespirol[isobenzenofurano-1(3H),9´-[9H]xanteno]-3-ona (Solvente Vermelho 73) e seu respectivo sal sódico (Vermelho Ácido 95;CI 45425), quando usado como substância que entra na composição de corantes capilares
RDC 529/2021, Anexo (verbotene Stoffe), Eintrag 1336, Seite 46.
N° UE: 1336
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Portugiesisch.
Original anzeigen
N° UE: 1336
Brasilien, ANVISA-Beschlüsse RDC 529/2021 (Verbote, geändert 2025 und 2026), 528/2021 (Konservierungsstoffe), 600/2022 (UV-Filter) und 628/2022 (Farbstoffe), abgerufen am 22. Oktober 2026.
Source : ANVISA. Texte des projets de résolution votés, le Journal officiel n'ayant pas pu être consulté ; les listes des interdits et des conservateurs de 2021 ont été comparées à la copie du texte publié diffusée par l'État du Paraná, celles des filtres UV et des colorants de 2022 ne l'ont pas été.
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.