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AMMONIUM SILVER ZINC ALUMINUM SILICATE

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe II du règlement (CE) 1223/2009 (substances interdites), Abgerufen am 23. Oktober 2026 ; CosIng, annexe V du règlement (CE) 1223/2009 (conservateurs autorisés), Abgerufen am 23. Oktober 2026.

Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 1825

Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern

Vorbehalt

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

ASEAN, source observed on 2026-10-24: Rules in different territories (procedure: « Annex III (substances soumises à restrictions), entrée 340 / Annexe II, entrée 1597 (prohibited) »). Recorded statement (French): « Interdiction dans l’Union européenne ; entrée autorisée ou restreinte dans le texte étranger. Usages et types de produits non comparés : données non structurées des deux côtés ou portées différentes ; cet écart ne démontre pas une règle plus stricte pour un même produit. Qualification de la source : Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN. ». European Union (2026-04-27), recorded statement (French): « Annexe II, entrée 1597 (prohibited). »; uses and conditions must be compared. Scope (French): « Cosmétiques ; conditions des deux entrées conservées dans les preuves ».

ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2) ·

Quelle, abgerufen am 2026-10-24 ; Vergleichsquelle, abgerufen am 2026-10-23.

Zitierter Rechtstext

Annex III (Stoffe mit Beschränkungen) 340

Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Französisch.

Original anzeigen
Annex III (substances soumises à restrictions) 340

vigilance:ebf7468e32cf3be21369e722

Wen es betrifft

Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

  • Schwangerschaft und Stillzeit

    Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.

    Zu beachten Nach der CLP-Verordnung eingestuft: reproduktionstoxizität, Kategorie 2 (Repr. 2), eine Gefahr für das ungeborene Kind. Die Europäische Union lässt ihn dennoch unter den Bedingungen seines Anhangs nach einer Stellungnahme ihres Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) zu.

    Bei Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich an Ihre ärztliche Praxis, Hebamme oder Apotheke.

  • Babys und Kinder

    Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.

  • Haut, Augen und Allergien

    Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

    Zur Information Nach der CLP-Verordnung eingestuft: reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2); schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.

  • Umwelt

    Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.

    Zu beachten Nach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).

  • Auf dem Etikett lesen

    Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.

Einfach erklärt

Wofür der Stoff verwendet wird

Von Herstellern angegebene Funktionen:

Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.

Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

Was die Vorschriften sagen

Verboten, mit den in der amtlichen Bezeichnung vorgesehenen Ausnahmen: „Silver zinc zeolite with the exception of silver zinc zeolite under the conditions set out in entry 61 in Annex V“.

Ein Inhaltsstoff darf nur als Konservierungsstoff verwendet werden, wenn er auf der Liste in Anhang V steht. AMMONIUM SILVER ZINC ALUMINUM SILICATE steht darin mit einer Höchstkonzentration und nur für bestimmte Produktarten.

CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

CosIng, Anhang V der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Konservierungsstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Gefahr und Risiko

Eine bestimmte Form oder Qualität dieses Stoffs (die im Titel des CLP-Eintrags beschriebene) ist als fortpflanzungsgefährdend, Kategorie 2 (Verdachtswirkung ohne ausreichende Belege für eine höhere Kategorie) eingestuft. Seine anderen Formen fallen unter einen anderen Eintrag.

Diese Einstufung beschreibt, was der Stoff verursachen kann (Gefahr), nicht, was bei der Verwendung eines Produkts geschieht (Risiko): Das Risiko hängt von Dosis, Form und Expositionsweg ab (Haut, Einatmen, Verschlucken).

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.

Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen

Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.

Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Der Wortlaut der Anhänge

Mit Ausnahmen verboten

CosIng ordnet den Namen AMMONIUM SILVER ZINC ALUMINUM SILICATE diesem Eintrag zu. Die Verbotsfälle werden oben unter „Einfach erklärt“ erläutert; die amtliche Bezeichnung steht unten.

Eintrag
Anhang II, Nr. 1597
Stoff
Silber-Zink-Zeolith, ausgenommen Silber-Zink-Zeolith unter den Bedingungen des Eintrags 61 in Anhang V
CAS
130328-20-0
EG
603-404-0
Daten im Rechtsakt (1)
  • Inkrafttreten am 18. Mai 2026

Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang II, Eintrag 1597. CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (EU) 2026/909, verabschiedet am 27. April 2026.

Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen

Dieser Eintrag erfasst denselben Stoff wie AMMONIUM SILVER ZINC ALUMINUM SILICATE (gleiche CAS-Nummer im CosIng-Verzeichnis): Seine Bedingungen gelten.

Im Text vorgesehene Verwendungen

Eine INCI-Liste gibt die tatsächliche Konzentration nicht an. Die folgenden Grenzwerte betreffen die gebrauchsfertige Zubereitung für die im Text genannten Verwendungen. Gemeinsame Bedingungen gelten für alle Fälle dieses Eintrags.

Anhang V, Nr. 61
Art des MittelsHöchstkonzentration
(a)

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

Deodorant spray

CosIng, Anhang V der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Konservierungsstoffe)

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

and

CosIng, Anhang V der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Konservierungsstoffe)

(b)

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

Powder foundation

CosIng, Anhang V der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Konservierungsstoffe)

1 %

Sonstige Bedingungen

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

For (a) and (b) the silver content in Ammonium Silver Zinc Aluminium Silicate must not exceed 2,5 %.

CosIng, Anhang V der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Konservierungsstoffe)

  • Abzuspülendes Produkt: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
  • Auf der Haut verbleibendes Produkt: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
  • Kinder unter 3 Jahren: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
  • Anwendungsbereich: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
Eintrag
Anhang V, Nr. 61
Stoff
Silber-Zink-Zeolith
Namen im Glossar
Ammonium Silver Zinc Aluminium Silicate
CAS
130328-20-0
EG
603-404-0
Daten im Rechtsakt (4)
  • Inkrafttreten am 18. Mai 2026
  • Inverkehrbringen ab 1. Januar 2027
    From 1 January 2027 cosmetic products containing these substances and not complying with the restrictions shall not be placed on the Union market
  • Bereitstellung auf dem Markt ab 1. Juli 2028
    From 1 July 2028 cosmetic products containing these substances and not complying with the restrictions shall not be made available on the Union market
  • Bereitstellung auf dem Markt ab 1. August 2028
    From 1 August 2028 cosmetic products containing these substances and not complying with the restrictions shall not be made available on the Union market

Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang V, Eintrag 61. CosIng, Anhang V der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Konservierungsstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (EU) 2026/909, verabschiedet am 27. April 2026.

Zitierte SCCS-Stellungnahmen: Opinion on silver zinc zeolite (CAS No. 130328-20- 0, EC No. 603-404-0), preliminary version of 21 March 2023, final version of 21 December 2023, SCCS/1650/23..

Was sich geändert hat und was sich ändern wird

Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.

  1. CLP-Einstufung „Repr. 2“ spätestens ab diesem Datum anwendbar (Verordnung (EU) 2017/776)

  2. Anhang II, Eintrag 1597: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2026/909

    Anhang V, Eintrag 61: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2026/909

  3. Anhang II, Eintrag 1597: gilt ab diesem Datum

  4. anstehend

    Anhang V, Eintrag 61: Ein neues nicht konformes Produkt darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden

  5. anstehend

    Anhang V, Eintrag 61: Ein nicht konformes Produkt darf auch aus Lagerbeständen nicht mehr verkauft werden

  6. anstehend

    Anhang V, Eintrag 61: Ein nicht konformes Produkt darf auch aus Lagerbeständen nicht mehr verkauft werden

Identität

CosIng-Kennung
54602
CAS (laut CosIng)
130328-20-0
EG (laut CosIng)
603-404-0
Angegebene Funktionen
Absorbierend Desodorierend Konservierungsstoff

Eingestufte Gefahr (CLP-Verordnung)

Die harmonisierte Einstufung wird von der Europäischen Union für die gesamte Union festgelegt. H-Codes verweisen auf die Gefahrenhinweise in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

silver zinc zeolite (Zeolite, LTA framework type, surface-modified with silver and zinc ions) [This entry covers LTA (Linde Type A) framework type zeolite which has been surface-modified with both silver and zinc ions at contents Ag+ 0,5 %-6 %, Zn2 + 5 %-16 %, and potentially with phosphorus, NH4+, Mg2+ and/or Ca2+ each at level < 3 %]

Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 (Repr. 2)

Gefahrenklassen
Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 (Repr. 2)
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2)
Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1)
Kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1)
Langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1)
Gefahrenhinweise
H361d H315 H318 H400 H410

Die CMRKrebserzeugend, erbgutverändernd (schädigt die DNA) oder fortpflanzungsgefährdend.-Einstufung erfasst nur eine bestimmte Form oder Qualität des Stoffs (Partikelgröße oder Verunreinigungsgehalt laut Bezeichnung des Eintrags); seine anderen Formen fallen unter einen anderen CLP-Eintrag.

Anhang VI, Eintrag 047-003-00-3, zugeordnet über CAS 130328-20-0. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.

Eintrag eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2017/776, spätestens ab 1. Dezember 2018 anwendbar.

In anderen Teilen der Welt

Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.

Ländervergleich

Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.

Ländervergleich: AMMONIUM SILVER ZINC ALUMINUM SILICATE
LandVorschriftGenannte Höchstkonzentration
Europäische UnionMit Ausnahmen verboten1%
Vereinigtes KönigreichIn Kosmetika verboten weicht von der EU abnicht genannt
SchweizEU-Verordnung anwendbar1%
Vereinigte Staaten (Bundesrecht)Keine bundesweite Vorschrift erfasstnicht genannt
KanadaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
JapanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
SüdkoreaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ChinaNicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst)nicht genannt
AustralienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ASEANEingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration)1%
TaiwanEingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration)10%
BrasilienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt

Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

  • In Kosmetika verboten (Anhang II)

Eintrag 61 in Anhang V des EU-Rechts (Verordnung (EU) 2026/909) hat keine Entsprechung im britischen Recht.

Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)

In Nordirland gilt EU-Recht.

Schweiz

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften

Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.

Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.

L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.

ASEAN (Südostasien)

  • Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration): Ammonium silver zinc aluminum silicate

    Annex III (Stoffe mit Einschränkungen), Eintrag 340, Seite 252. Grenzwert: (a) 1 % (b) 1 %.

    Anmerkung in der Stoffspalte: Außer Indonesien | Referenzspalte: (x) | Anwendungsbereich und/oder Verwendung: (a) Puder-Foundation (b) Deodorant (Spraytyp, Nicht-Spraytyp)

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

    Original anzeigen
    Note in substance column: Except Indonesia | Ref column: (x) | Field of application and/or use: (a) Powder Foundation (b) Deodorant (Spray type, Non Spray type)

    ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2) ·

ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2), abgerufen am 24. Oktober 2026.

Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN.

Taiwan

  • Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration): Ammonium silver zinc aluminum silicate

    化粧品成分使用限制表 (Stoffe mit Einschränkungen). Grenzwert: 10 %.

    Produkttyp/Anwendungsbereich: Antibakterielle desodorierende Produkte | Anzugebende Warnhinweise: Nicht auf geschädigten Hautstellen oder Wunden anwenden.

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: zh-Hant.

    Original anzeigen
    產品類型/使用範圍:抗菌制臭產品 | 應刊載之注意事項:不得使用於皮膚有破損或傷口部位。

    Taiwan, TFDA-Tabellen kosmetischer Inhaltsstoffe (Verbote, Einschränkungen, Konservierungsstoffe, UV-Filter, Farbstoffe), offene Daten ·

Taiwan, TFDA-Tabellen kosmetischer Inhaltsstoffe (Verbote, Einschränkungen, Konservierungsstoffe, UV-Filter, Farbstoffe), offene Daten, abgerufen am 24. Oktober 2026.

Source : Administration taïwanaise des aliments et des médicaments (TFDA), jeux de données ouverts de data.gov.tw (licence gouvernementale ouverte, version 1.0) ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.

Erfasste Kosmetika mit diesem Inhaltsstoff

2 erfasste Produkte nennen ihn in ihrer aktuellen Liste: Open Beauty Facts, Websites der Marken und gelesene Shopseiten. Die Einträge sind datiert: Die Rezeptur kann sich geändert haben. Zur Liste (auf Französisch).

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.

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