COCAMINE
Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe III du règlement (CE) 1223/2009 (substances soumises à restrictions), Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 7091
Wen es betrifft
Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.
Babys und Kinder
Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.
Haut, Augen und Allergien
Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Zur Information Nach der CLP-Verordnung eingestuft: ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B (Skin Corr. 1B). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
Umwelt
Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.
Zu beachten Nach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
Auf dem Etikett lesen
Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
Einfach erklärt
Wofür der Stoff verwendet wird
Von Herstellern angegebene Funktionen:
Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.
Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
Was die Vorschriften sagen
Dieser Name wird nur als Beispiel in einem Eintrag von Anhang III genannt, der eine Stofffamilie erfasst: Die genauen Bedingungen hängen von der verwendeten Form ab.
CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.
Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.
Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Der Wortlaut der Anhänge
Mit Einschränkungen zulässig
CosIng nennt den Namen COCAMINE in diesem Eintrag mit der geregelten Bezeichnung „Monoalkylamines, monoalkanolamines and their salts“: Der folgende Titel benennt die erfasste Form oder Verwendung.
- Höchstkonzentration
- Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5 %
- Sonstige Bedingungen
- — Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden - Reinheit mindestens 99 % — Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5 % (gilt für Rohstoffe) — Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg — In nitritfreien Behältern aufbewahren
- Eintrag
- Anhang III, Nr. 61
- Stoff
Monoalkylamines, monoalkanolamines and their salts
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III, Eintrag 61. CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Eintrag aus Verordnung (CE) Nr. 1223/2009, verabschiedet am 30. November 2009.
Zitierte SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe.-Stellungnahmen: Opinion concerning Dialkyl- and Dialkanolamines and their salts in cosmetic products.
Was sich geändert hat und was sich ändern wird
Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.
CLP-Einstufung „Acute Tox. 4“ spätestens ab diesem Datum anwendbar (Verordnung (EU) 2018/669)
Identität
- CosIng-Kennung
- 75249
- CAS (laut CosIng)
- 61788-46-3
- EG (laut CosIng)
- 262-977-1
- Angegebene Funktionen
- Antistatisch Emulgierend
- Wikidata
- Q106642038
CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Wikidata, Einträge mit CosIng-Kennung (P3073), CAS, InChIKey, PubChem und ECHA-Seite, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Links zu Wikidata, PubChem und ECHAEuropäische Chemikalienagentur. werden erst nach Prüfung veröffentlicht: gleiche CosIng-Kennung, eindeutiger Eintrag, übereinstimmende CAS-Nummer.
Eingestufte Gefahr (CLP-Verordnung)
Die harmonisierte Einstufung wird von der Europäischen Union für die gesamte Union festgelegt. H-Codes verweisen auf die Gefahrenhinweise in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
amines, coco alkyl
Nach der harmonisierten Einstufung weder krebserzeugend noch erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend
- Gefahrenklassen
- Akute Toxizität, Kategorie 4 (Acute Tox. 4)
Aspirationsgefahr, Kategorie 1 (Asp. Tox. 1)
Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition, Kategorie 3 (STOT SE 3)
Spezifische Zielorgan-Toxizität, wiederholte Exposition, Kategorie 2 (STOT RE 2)
Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B (Skin Corr. 1B)
Kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1)
Langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1) - Gefahrenhinweise
- H302 H304 H335 H373 (gastro-intestinal tract, liver, immune system) H314 H400 H410
Anhang VI, Eintrag 612-285-00-4, zugeordnet über CAS 61788-46-3. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
Eintrag eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2018/669, spätestens ab 1. Dezember 2019 anwendbar.
In anderen Teilen der Welt
Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.
Ländervergleich
Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.
| Land | Vorschrift | Genannte Höchstkonzentration |
|---|---|---|
| Europäische Union | In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift | nicht genannt |
| Vereinigtes Königreich | In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift | nicht genannt |
| Schweiz | EU-Verordnung anwendbar | nicht genannt |
| Vereinigte Staaten (Bundesrecht) | Keine bundesweite Vorschrift erfasst | nicht genannt |
| Kanada | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Japan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Südkorea | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| China | Nicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst) | nicht genannt |
| Australien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| ASEAN | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Taiwan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Brasilien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
- In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang III)
Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.
Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)
In Nordirland gilt EU-Recht.
Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Schweiz, EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), geltende konsolidierte Fassung, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften
Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.
Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.
L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.
Enthalten in 1 rezeptfreies US-Produkt (openFDA).
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.