CYCLOTETRASILOXANE
CYCLOTETRASILOXANE: In Kosmetika verboten (Anhang II, Eintrag 1388), gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Gut zu wissen: als fortpflanzungsgefährdend eingestuft (Kategorie 2); gewässergefährdend. Die REACH-Verordnung beschränkt ihn in Kosmetika (siehe „Weitere EU-Vorschriften“). CosIng, annexe II du règlement (CE) 1223/2009 (substances interdites), Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 7886
- In Kosmetika verboten (Anhang II)
Wen es betrifft
Dieser Inhaltsstoff ist in Kosmetika in der Europäischen Union verboten: Die folgenden Angaben beschreiben seine Gefahren, keine zulässige Verwendung.
Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.
Zu beachten Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung eingestuft: reproduktionstoxizität, Kategorie 2 (Repr. 2), eine Gefahr für die Fruchtbarkeit.
Bei Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich an Ihre ärztliche Praxis, Hebamme oder Apotheke.
Babys und Kinder
In der Europäischen Union für alle in Kosmetika verboten, unabhängig von Alter oder Situation: Für diese Gruppe ist deshalb keine besondere Bedingung erforderlich.
Haut, Augen und Allergien
Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.
Umwelt
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).
Zu beachten Nach der CLP-Verordnung eingestuft: langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
Verbot oder schwerwiegende Einstufung Die ECHAEuropäische Chemikalienagentur. hat ihn in die Kandidatenliste (besonders besorgniserregende Stoffe, REACH-Verordnung) aufgenommen, weil er persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) und sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) ist.
Auf dem Etikett lesen
Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
ECHA, Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe für die Zulassung (REACH), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 23. Oktober 2026.
Source : Agence européenne des produits chimiques (ECHA), liste des substances candidates.
Weitere EU-Vorschriften
Diese Vorschriften stehen nicht in der Kosmetikverordnung; jede nennt ihren Geltungsbereich.
Die REACH-Verordnung verbietet seit dem 31. Januar 2020 das Inverkehrbringen auszuspülender Kosmetika mit mindestens 0,1 % D4 (Cyclotetrasiloxan) und nach dem 6. Juni 2027 auch aller anderen Kosmetika mit diesem Gehalt.
Einfach erklärt
Wofür der Stoff verwendet wird
Von Herstellern angegebene Funktionen:
Geschmeidig machend: Macht die Haut geschmeidig und glättet sie.
Haarkonditionierend: Hilft, Haare kämmbar, geschmeidig, weich oder glänzend zu machen.
Lösemittel: Löst andere Stoffe, damit sie in die Rezeptur eingearbeitet werden können.
Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, Abrufdatum unbekannt; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
Was die Vorschriften sagen
Es ist verboten, ihn in einem in der Europäischen Union verkauften kosmetischen Mittel zu verwenden, unabhängig von der Dosis. Steht er in der Liste eines neueren Produkts, ist dies zu prüfen: Der Eintrag kann veraltet oder falsch oder das Produkt für einen anderen Markt bestimmt sein.
CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Gefahr und Risiko
Die CLP-Verordnung stuft diesen Stoff als fortpflanzungsgefährdend, Kategorie 2 (Verdachtswirkung ohne ausreichende Belege für eine höhere Kategorie) ein.
Diese Einstufung beschreibt, was der Stoff verursachen kann (Gefahr), nicht, was bei der Verwendung eines Produkts geschieht (Risiko): Das Risiko hängt von Dosis, Form und Expositionsweg ab (Haut, Einatmen, Verschlucken).
In Kosmetika bereits verboten (Anhang II).
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
Chemisch umgewandelte Verbindung (laut INCI-Name: Polymer, Silikon oder ethoxyliertes Derivat); der Name verrät den Ausgangsrohstoff nicht.
Grundlage: eindeutiges Muster im INCI-Namen.
CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
In 0,1% der erfassten Kosmetika enthalten (15 von 22 496), vor allem: Haarspülungen, Haarspülungen.
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Der Wortlaut der Anhänge
In Kosmetika verboten
CosIng ordnet den Namen CYCLOTETRASILOXANE diesem Eintrag in Anhang II zu.
- Eintrag
- Anhang II, Nr. 1388
- Stoff
- Octamethylcyclotetrasiloxane; D4
- CAS
- 556-67-2
- EG
- 209-136-7
Daten im Rechtsakt (1)
- Inkrafttreten am 12. Juni 2019
Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang II, Eintrag 1388. CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Eintrag aus Verordnung (EU) 2019/831, verabschiedet am 22. Mai 2019.
Zitierte SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe.-Stellungnahmen: Opinion on Octamethylcyclotetrasiloxane (D4); Opinion on Cyclomethicone: D4 and D5.
Was sich geändert hat und was sich ändern wird
Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.
Anhang II, Eintrag 1388: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2019/831
Anhang II, Eintrag 1388: gilt ab diesem Datum
CLP-Einstufung „Repr. 2“ spätestens ab diesem Datum anwendbar (Verordnung (EU) 2020/1182)
- anstehend
Kalifornien: Verboten
Identität
- CosIng-Kennung
- 33104
- CAS (laut CosIng)
- 293-51-6, 556-67-2
- EG (laut CosIng)
- 209-136-7
- Angegebene Funktionen
- Geschmeidig machend Haarkonditionierend Lösemittel
- Wikidata
- Q2013804
- ECHA InfoCard
- 100.008.307
CosIng nennt 2 CAS-Nummern für diesen Namen: Er erfasst mehrere Stoffe.
CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Wikidata, Einträge mit CosIng-Kennung (P3073), CAS, InChIKey, PubChem und ECHA-Seite, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Links zu Wikidata, PubChem und ECHA werden erst nach Prüfung veröffentlicht: gleiche CosIng-Kennung, eindeutiger Eintrag, übereinstimmende CAS-Nummer.
Eingestufte Gefahr (CLP-Verordnung)
Die harmonisierte Einstufung wird von der Europäischen Union für die gesamte Union festgelegt. H-Codes verweisen auf die Gefahrenhinweise in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
octamethylcyclotetrasiloxane; [D4]
Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 (Repr. 2)
- Gefahrenklassen
- Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 (Repr. 2)
Langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1) - Gefahrenhinweise
- H361f *** H410
Anhang VI, Eintrag 014-018-00-1, zugeordnet über CAS 556-67-2. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
Eintrag eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2020/1182, spätestens ab 1. März 2022 anwendbar.
In anderen Teilen der Welt
Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.
Ländervergleich
Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.
| Land | Vorschrift | Genannte Höchstkonzentration |
|---|---|---|
| Europäische Union | In Kosmetika verboten | nicht genannt |
| Vereinigtes Königreich | In Kosmetika verboten | nicht genannt |
| Schweiz | EU-Verordnung anwendbar | nicht genannt |
| Vereinigte Staaten (Bundesrecht) | Keine bundesweite Vorschrift erfasst | nicht genannt |
| Kalifornien | In bestimmten Fällen verboten (siehe Vorschrift), ab 1. Januar 2027 | nicht genannt |
| Kanada | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Japan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Südkorea | Eingeschränkt weicht von der EU ab | 8,7% |
| China | Nicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst) | nicht genannt |
| Australien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| ASEAN | Verboten | nicht genannt |
| Taiwan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Brasilien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
- In Kosmetika verboten (Anhang II)
Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.
Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.
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In Nordirland gilt EU-Recht.
Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Schweiz, EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), geltende konsolidierte Fassung, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften
Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.
Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.
L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.
Kalifornien (Vereinigte Staaten)
- Verboten: Cyclotetrasiloxane
HSC 108980 (b)(4), ab 1. Januar 2027.
(b) Vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz (2) von Unterabschnitt (f) darf ab January 1, 2027 keine Person oder Einrichtung ein kosmetisches Mittel herstellen, verkaufen, liefern, vorrätig halten oder im Handel zum Verkauf anbieten, das einen der folgenden absichtlich zugesetzten Inhaltsstoffe enthält: (d) Wenn ein kosmetisches Mittel, das durch Herstellungsverfahren hergestellt wurde, die auf die Einhaltung dieses Kapitels ausgelegt sind, eine technisch unvermeidbare Spurenmenge eines in Unterabschnitt (a) oder (b) aufgeführten Inhaltsstoffs enthält und diese Spurenmenge aus Verunreinigungen natürlicher oder synthetischer Inhaltsstoffe, dem Herstellungsverfahren, der Lagerung oder der Migration aus der Verpackung stammt, darf diese Spurenmenge nicht dazu führen, dass das kosmetische Mittel gegen diesen Abschnitt verstößt.
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
(b) Except as provided in paragraph (2) of subdivision (f), commencing January 1, 2027, no person or entity shall manufacture, sell, deliver, hold, or offer for sale in commerce any cosmetic product that contains any of the following intentionally added ingredients: (d) If a cosmetic product made through manufacturing processes intended to comply with this chapter contains a technically unavoidable trace quantity of an ingredient listed in subdivision (a) or (b) and that trace quantity stems from impurities of natural or synthetic ingredients, the manufacturing process, storage, or migration from packaging, that trace quantity shall not cause the cosmetic product to be in violation of this section.
Kalifornien, Health and Safety Code, §§ 108980 bis 108982, amtliche Daten der Legislative (freier Download), abgerufen am 27. Oktober 2026.
Südkorea
- Eingeschränkt: 사이클로테트라실록세인 (CYCLOTETRASILOXANE)
별표 2, 기타 (weitere Stoffe mit Grenzwerten), Eintrag 36, Seite 33. Grenzwert: 8,7 %.
Südkorea, MFDS-Verordnung über Sicherheitsstandards für Kosmetika, Mitteilung 2026-19, Anhänge 1 und 2, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Source : 식품의약품안전처 (MFDS), 화장품 안전기준 등에 관한 규정, via law.go.kr ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.
ASEAN (Südostasien)
- Verboten: Octamethylcyclotetrasiloxane; D4
Annex II (verbotene Stoffe), Eintrag 1388, Seite 64.
ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2), abgerufen am 24. Oktober 2026.
Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN.
Enthalten in 71 rezeptfreie US-Produkte (openFDA).
Erfasste Kosmetika mit diesem Inhaltsstoff
125 erfasste Produkte nennen ihn laut den Beiträgen zu Open Beauty Facts. Die Einträge sind datiert: Die Rezeptur kann sich geändert haben. Zur Liste (auf Französisch).
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.