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DIBROMOCYANOACETAMIDE (2,2-Dibrom-3-nitrilpropionamid)

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe II du règlement (CE) 1223/2009 (substances interdites), Abgerufen am 23. Oktober 2026.

Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 8448

Wen es betrifft

Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

  • Schwangerschaft und Stillzeit

    Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).

    Verbot oder schwerwiegende Einstufung Ein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die menschliche Gesundheit ein: Verordnung (EU) 2026/577 (Genehmigung, Biozidprodukte).

    Verbot oder schwerwiegende Einstufung Ein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die menschliche Gesundheit ein: Verordnung (EU) 2025/937 (Genehmigung, Biozidprodukte).

    Verbot oder schwerwiegende Einstufung Ein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die menschliche Gesundheit ein: Beschluss (EU) 2023/459 (Nichtgenehmigung, Biozidprodukte).

    Bei Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich an Ihre ärztliche Praxis, Hebamme oder Apotheke.

  • Babys und Kinder

    Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.

  • Haut, Augen und Allergien

    Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.

    Zu beachten Nach der CLP-Verordnung eingestuft: reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2); schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1); sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1).

  • Umwelt

    Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).

    Zu beachten Nach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).

    Verbot oder schwerwiegende Einstufung Ein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt ein: Verordnung (EU) 2026/577 (Genehmigung, Biozidprodukte).

    Verbot oder schwerwiegende Einstufung Ein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt ein: Verordnung (EU) 2025/937 (Genehmigung, Biozidprodukte).

    Verbot oder schwerwiegende Einstufung Ein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt ein: Beschluss (EU) 2023/459 (Nichtgenehmigung, Biozidprodukte).

  • Auf dem Etikett lesen

    Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.

Einfach erklärt

Wofür der Stoff verwendet wird

Von Herstellern angegebene Funktionen:

Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.

Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

Was die Vorschriften sagen

Keine EU-Vorschrift erfasst diesen Inhaltsstoff speziell. Er unterliegt weiterhin der allgemeinen Regel: Jedes Produkt muss vor dem Verkauf unter Verantwortung des Herstellers einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden (Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009).

Gefahr und Risiko

Die Europäische Union hat ihn als endokrinen Disruptor identifiziert: einen Stoff, der die Funktion des Hormonsystems verändert und schädliche Wirkungen verursacht. Dies allein verbietet ihn in Kosmetika nicht: Ein Rechtstext muss ihn in die Anhänge aufnehmen.

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.

Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen

Verbraucherverwendungen

  • Konservierungsstoff

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Preservative

PubChem : EPA Chemical Data Reporting (CDR) · 2026-10-29 · https://www.epa.gov/chemical-data-reporting.

Lizenz.

Industrielle Verwendungen

  • Konservierungsstoff

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Preservative
  • Nicht anderweitig angegebene Verarbeitungshilfsstoffe

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Processing aids not otherwise specified

PubChem : EPA Chemical Data Reporting (CDR) · 2026-10-29 · https://www.epa.gov/chemical-data-reporting.

Lizenz.

Verwendungen

  • Algizid, Bakterizid und Fungizid; Konservierungsstoff, der hauptsächlich in Wassersystemen von Zellstoff-, Papier- und Pappefabriken sowie in industriellen Wasserkühlsystemen verwendet wird. Er wird auch als Konservierungsstoff in tierischen Leimen, Kühlschmierstoffen für die Metallbearbeitung, Bohrspülungen zur Erdölgewinnung, Latexfarben, Harz-/Latex-/Polymeremulsionen, Latex-/Öl-/Lackfarben sowie Papier und Papierprodukten verwendet.

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Algicide, bactericide and fungicide; preservative used mainly in pulp, paper and paperboard mill water systems and in industrial water cooling systems. It is also used as a preservative in animal glues, metalworking cutting fluids, oil recovery drilling muds, latex paints, resin/latex/polymer emulsions, latex/oil/varnish paints, and paper and paper products.
  • Für 2,2-Dibrom-3-nitrilopropionamid (USEPA/OPP-Pestizidcode: 101801) AKTIVE Produkte mit übereinstimmenden Etiketten. /SRP: Zur Verwendung in den U.S. registriert, jedoch können sich zugelassene Pestizidanwendungen regelmäßig ändern, weshalb Bundes-, einzelstaatliche und örtliche Behörden zu den aktuell zugelassenen Anwendungen konsultiert werden müssen./

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    For 2,2-dibromo-3-nitrilopropionamide (USEPA/OPP Pesticide Code: 101801) ACTIVE products with label matches. /SRP: Registered for use in the U.S. but approved pesticide uses may change periodically and so federal, state and local authorities must be consulted for currently approved uses./
  • Industrielles antimikrobielles Mittel mit Anwendungen als Schleimbekämpfungsmittel in Kühlwasser, bei der sekundären Erdölförderung und in Metallbearbeitungsflüssigkeiten. /Aus Tabelle/

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Industrial antimicrobial agent with applications in cooling water slimicide, secondary oil recovery metalworking fluids. /From table/

PubChem : Hazardous Substances Data Bank (HSDB) · 2026-10-29 · USEPA/OPPTS; Reregistration Eligibility Decisions (REDs) Database on 2,2-Dibromo-3-nitrilopropionamide (DBNPA) (10222-01-2). USEPA 738-R-94-026. Available from, as of Nov 3, 2014: https://www.epa.gov/pesticides/reregistration/status.htm; National Pesticide Information Retrieval System's Database on 2,2-Dibromo-3-nitrilopropionamide (10222-01-2). Available from, as of October 30, 2014: https://npirspublic.ceris.purdue.edu/ppis/; McEntee T; Industrial Antimicrobial Agents. Kirk-Othmer Encyclopedia of Chemical Technology. (1999-2014). New York, NY: John Wiley & Sons. Online Posting Date: Dec 4, 2000.

Lizenz.

Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.

Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.

Herstellung

  • 2,2-Dibrom-3-nitrilopropionamid wurde durch säurekatalysierte Bromierung von Cyanoacetamid hergestellt.

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    2,2-Dibromo-3-nitrilopropionamide was prepared by the acid-catalyzed bromination of cyanoacetamide.

PubChem : Hazardous Substances Data Bank (HSDB) · 2026-10-29 · PMID:4733375 Exner JH et al; J Agric Food Chem 21: 838-42 (1973).

Lizenz.

Aussehen

  • Weißer bis „gebrochen weißer“ kristalliner Feststoff

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    White to "off white" crystalline solid
  • 2,2-Dibrom-3-nitrilopropionamid ist eine farblose bis gelbe Flüssigkeit mit muffigem, stechendem Geruch.

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    2,2-dibromo-3-nitrilopropionamide is a colorless to yellow liquid with a moldy pungent odor.
  • Trockenes Pulver; Flüssigkeit

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Dry Powder; Liquid

PubChem : Hazardous Substances Data Bank (HSDB) · 2026-10-29 · USEPA/OPPTS; Reregistration Eligibility Decisions (REDs) Database on 2,2-Dibromo-3-nitrilopropionamide (DBNPA) (10222-01-2). USEPA 738-R-94-026. Available from, as of Nov 3, 2014: https://www.epa.gov/pesticides/reregistration/status.htm.

Lizenz.

PubChem : CAMEO Chemicals · 2026-10-29 · https://cameochemicals.noaa.gov/chemical/18093.

Lizenz.

PubChem : EPA Chemical Data Reporting (CDR) · 2026-10-29 · https://www.epa.gov/chemical-data-reporting.

Lizenz.

Beschriebener Geruch

  • Mild „medizinisch-antiseptisch“

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Mild "medicinal antiseptic"

PubChem : Hazardous Substances Data Bank (HSDB) · 2026-10-29 · USEPA/OPPTS; Reregistration Eligibility Decisions (REDs) Database on 2,2-Dibromo-3-nitrilopropionamide (DBNPA) (10222-01-2). USEPA 738-R-94-026. Available from, as of Nov 3, 2014: https://www.epa.gov/pesticides/reregistration/status.htm.

Lizenz.

Stabilität

  • Unter normalen Bedingungen stabil, Zersetzung durch Licht & Wärme beschleunigt.

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Stable under normal conditions, decomposition accelerated by light & heat.

PubChem : Hazardous Substances Data Bank (HSDB) · 2026-10-29 · USEPA; Reregistration Eligibility Decision Document - 2,2-Dibromo-3-nitrilopropionamide. Washington, DC: USEPA, Off Pest Prog. USEPA 738-R-94-026, Sept 1994. Available from, as of Dec 1, 2001: https://www.epa.gov/pesticides/reregistration/status.htm.

Lizenz.

Weitere Namen: 2,2-dibromo-3-nitrilopropionamide (Französisch), 2,2-dibromo-3-nitrilopropionamide (Englisch), 2,2-Dibrom-3-nitrilpropionamid (Deutsch), 2,2-dibromo-2-cianoacetammide (Italienisch).

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Der Wortlaut der Anhänge

Keine spezielle Vorschrift der EU-Kosmetikverordnung nennt diesen Inhaltsstoff: Er steht auf keiner ihrer Listen (verboten, eingeschränkt, Farbstoffe, Konservierungsstoffe, UV-Filter). Er darf unter Verantwortung des Herstellers verwendet werden, der die Produktsicherheit gewährleisten muss.

In den Anhängen II bis VI suchen. CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Was sich geändert hat und was sich ändern wird

Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.

  1. CLP-Einstufung „Acute Tox. 2“ spätestens ab diesem Datum anwendbar (Verordnung (EU) 2021/849)

  2. Als endokriner Disruptor festgestellt: Beschluss (EU) 2023/459 (Nichtgenehmigung, Biozidprodukte)

  3. Als endokriner Disruptor festgestellt: Verordnung (EU) 2025/937 (Genehmigung, Biozidprodukte)

  4. Als endokriner Disruptor festgestellt: Verordnung (EU) 2026/577 (Genehmigung, Biozidprodukte)

Identität

CosIng-Kennung
55819
CAS (laut CosIng)
10222-01-2
EG (laut CosIng)
233-539-7
Angegebene Funktionen
Antimikrobiell Konservierungsstoff
Wikidata
Q5204411
PubChem
25059
ECHA InfoCard
100.030.477
InChIKey
UUIVKBHZENILKB-UHFFFAOYSA-N

CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Wikidata, Einträge mit CosIng-Kennung (P3073), CAS, InChIKey, PubChem und ECHA-Seite, abgerufen am 22. Oktober 2026.

Links zu Wikidata, PubChem und ECHAEuropäische Chemikalienagentur. werden erst nach Prüfung veröffentlicht: gleiche CosIng-Kennung, eindeutiger Eintrag, übereinstimmende CAS-Nummer.

Eingestufte Gefahr (CLP-Verordnung)

Die harmonisierte Einstufung wird von der Europäischen Union für die gesamte Union festgelegt. H-Codes verweisen auf die Gefahrenhinweise in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

2,2-dibromo-2-cyanoacetamide; [DBNPA]

Nach der harmonisierten Einstufung weder krebserzeugend noch erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend

Gefahrenklassen
Akute Toxizität, Kategorie 2 (Acute Tox. 2)
Akute Toxizität, Kategorie 3 (Acute Tox. 3)
Spezifische Zielorgan-Toxizität, wiederholte Exposition, Kategorie 1 (STOT RE 1)
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2)
Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1)
Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1)
Kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1)
Langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1)
Gefahrenhinweise
H330 H301 H372 (respiratory tract) (inhalation) H315 H318 H317 H400 H410

Anhang VI, Eintrag 607-747-00-7, zugeordnet über CAS 10222-01-2. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.

Eintrag eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2021/849, spätestens ab 17. Dezember 2022 anwendbar.

Endokriner Disruptor

Diese Listen erfassen eine Bewertung, kein Verbot: In Kosmetika ist ein als endokriner Disruptor identifizierter Stoff erst verboten, wenn ein Rechtstext ihn in die Anhänge aufnimmt.

  • Auf EU-Ebene als endokriner Disruptor identifiziert

Erfasste Bewertungen

In anderen Teilen der Welt

Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.

Ländervergleich

Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.

Ländervergleich: DIBROMOCYANOACETAMIDE
LandVorschriftGenannte Höchstkonzentration
Europäische UnionKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungnicht genannt
Vereinigtes KönigreichKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungnicht genannt
SchweizEU-Verordnung anwendbarnicht genannt
Vereinigte Staaten (Bundesrecht)Keine bundesweite Vorschrift erfasstnicht genannt
KanadaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
JapanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
SüdkoreaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ChinaNicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst)nicht genannt
AustralienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ASEANKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
TaiwanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
BrasilienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt

Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

  • Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung

Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)

In Nordirland gilt EU-Recht.

Schweiz

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften

Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.

Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.

L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.

Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.

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