CompoAtlas

DISPERSE RED 15

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe II du règlement (CE) 1223/2009 (substances interdites), Abgerufen am 23. Oktober 2026.

Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 9480

Wen es betrifft

Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

  • Schwangerschaft und Stillzeit

    Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.

  • Babys und Kinder

    Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.

  • Haut, Augen und Allergien

    Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.

  • Umwelt

    Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; kein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt ein.

  • Auf dem Etikett lesen

    Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.

Einfach erklärt

Wofür der Stoff verwendet wird

Von Herstellern angegebene Funktionen:

Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.

Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

Was die Vorschriften sagen

Verboten, mit den in der amtlichen Bezeichnung vorgesehenen Ausnahmen: „Disperse Red 15, except as impurity in Disperse Violet 1“.

CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.

Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen

Verwendungsklassifikation

  • Kosmetische Mittel -> Haarfärbung

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

    Original anzeigen
    Cosmetics -> Hair dyeing

PubChem : NORMAN Suspect List Exchange · 2026-10-29 · S13 | EUCOSMETICS | Combined Inventory of Ingredients Employed in Cosmetic Products (2000) and Revised Inventory (2006) | DOI:10.5281/zenodo.2624118.

Lizenz.

Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.

Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.

Weitere Namen: 1-amino-4-hydroxyanthraquinone (Englisch).

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Der Wortlaut der Anhänge

Mit Ausnahmen verboten

CosIng ordnet den Namen DISPERSE RED 15 diesem Eintrag zu. Die Verbotsfälle werden oben unter „Einfach erklärt“ erläutert; die amtliche Bezeichnung steht unten.

Eintrag
Anhang II, Nr. 1241
Stoff
Disperse Red 15, außer als Verunreinigung in Disperse Violet 1
CAS
116-85-8
EG
204-163-0

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang II, Eintrag 1241. CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (CE) Nr. 1223/2009, verabschiedet am 30. November 2009.

Zitierte SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe.-Stellungnahmen: Disperse Violet 1 impurified with Disperse Red 15 Colipa No C64 & C61; Opinion concerning Use of Permanent Hair Dyes and Bladder Cancer - Updated 2004; Opinion on Personal Use of Hair Dyes and Cancer Risk; Opinion on the Use of Permanent Hair Dyes and Bladder Cancer Risk; Assessment Strategies for Hair Dyes.

Was sich geändert hat und was sich ändern wird

Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.

  1. Anhang II, Eintrag 1241: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (CE) Nr. 1223/2009

  2. Anhang II, Eintrag 1241: gilt ab diesem Datum

Identität

CosIng-Kennung
33685
CAS (laut CosIng)
116-85-8
EG (laut CosIng)
204-163-0
Angegebene Funktionen
Haarfärbend

In anderen Teilen der Welt

Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.

Ländervergleich

Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.

Ländervergleich: DISPERSE RED 15
LandVorschriftGenannte Höchstkonzentration
Europäische UnionMit Ausnahmen verbotennicht genannt
Vereinigtes KönigreichMit Ausnahmen verbotennicht genannt
SchweizEU-Verordnung anwendbarnicht genannt
Vereinigte Staaten (Bundesrecht)Keine bundesweite Vorschrift erfasstnicht genannt
KanadaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
JapanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
SüdkoreaVerboten weicht von der EU abnicht genannt
ChinaVerboten weicht von der EU abnicht genannt
AustralienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ASEANIn bestimmten Fällen verboten (siehe Vorschrift)nicht genannt
TaiwanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
BrasilienVerboten weicht von der EU abnicht genannt

Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

  • Mit Ausnahmen verboten (Anhang II)

Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.

Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)

In Nordirland gilt EU-Recht.

Schweiz

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften

Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.

Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.

L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.

Südkorea

  • Verboten: 디스퍼스레드 15 (DISPERSE RED 15)

    별표 1 (verbotene Stoffe), Eintrag 134, Seite 7.

Südkorea, MFDS-Verordnung über Sicherheitsstandards für Kosmetika, Mitteilung 2026-19, Anhänge 1 und 2, abgerufen am 22. Oktober 2026.

Source : 식품의약품안전처 (MFDS), 화장품 안전기준 등에 관한 규정, via law.go.kr ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.

China

  • Verboten: 分散红 15, 作为杂质存在于分散紫 1 中的除外 (Disperse Red 15 (CAS No. 116-85-8), except as impurity in Disperse Violet 1)

    表1 化妆品禁用原料目录 (verbotene Stoffe, 2021年第74号), Eintrag 499, Seite 附件2 (.doc) Tabellenzeile 499 der Tabelle ; TID-Neudruck S.19.

China, NMPA-Verzeichnisse verbotener Stoffe, Pflanzen und Tiere in Kosmetika (Bekanntmachung 2021 Nr. 74, Änderungen 2023 Nr. 41, 2024 Nr. 12 und 2026 Nr. 48), abgerufen am 22. Oktober 2026.

Source : 国家药品监督管理局 (NMPA) ; catalogue des plantes d'après la reprise du Trade and Industry Department de Hong Kong ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.

ASEAN (Südostasien)

  • Verboten: Disperse Red 15, except as impurity in Disperse Violet 1

    Annex II (verbotene Stoffe), Eintrag 1241, Seite 55.

ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2), abgerufen am 24. Oktober 2026.

Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN.

Brasilien

  • Verboten: Vermelho disperso 15, exceto como impureza no Violeta disperso 1

    RDC 529/2021, Anexo (verbotene Stoffe), Eintrag 1241, Seite 42.

    EU-Nr.: 1241

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Portugiesisch.

    Original anzeigen
    N° UE: 1241

    Brasilien, ANVISA-Beschlüsse RDC 529/2021 (Verbote, geändert 2025 und 2026), 528/2021 (Konservierungsstoffe), 600/2022 (UV-Filter) und 628/2022 (Farbstoffe) ·

Brasilien, ANVISA-Beschlüsse RDC 529/2021 (Verbote, geändert 2025 und 2026), 528/2021 (Konservierungsstoffe), 600/2022 (UV-Filter) und 628/2022 (Farbstoffe), abgerufen am 22. Oktober 2026.

Source : ANVISA. Texte des projets de résolution votés, le Journal officiel n'ayant pas pu être consulté ; les listes des interdits et des conservateurs de 2021 ont été comparées à la copie du texte publié diffusée par l'État du Paraná, celles des filtres UV et des colorants de 2022 ne l'ont pas été.

Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.

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