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DISPERSE RED 17

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe III du règlement (CE) 1223/2009 (substances soumises à restrictions), Abgerufen am 23. Oktober 2026.

Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 9481

Wen es betrifft

Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

  • Schwangerschaft und Stillzeit

    Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.

  • Babys und Kinder

    Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.

  • Haut, Augen und Allergien

    Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.

    Zu beachten Nach der CLP-Verordnung eingestuft: sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1).

  • Umwelt

    Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; kein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt ein.

  • Auf dem Etikett lesen

    Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

    Zur Information Anhang III, Eintrag 294, schreibt einen produktartabhängigen Warnhinweis vor: Hair dye substance in oxidative hair dye products: „To be printed on the label: The mixing ratio. “Hair colorants can cause severe allergic reactions. Read and follow instructions. This product is not intended for use on persons under the age of 16. Temporary “black henna” tattoos may increase your risk of allergy. Do not colour your hair if:. — you…“. Keiner für: Hair dye substance in non-oxidative hair dye products.

Einfach erklärt

Wofür der Stoff verwendet wird

Von Herstellern angegebene Funktionen:

Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.

Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

Was die Vorschriften sagen

Mit Einschränkungen zulässig: Anhang III legt eine Höchstkonzentration, die zulässigen Produktarten und einen auf der Verpackung aufzudruckenden Warnhinweis fest. Zutatenlisten nennen keine Mengen, sodass die Konzentration nicht am Etikett geprüft werden kann; der Warnhinweis schon.

CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.

Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen

Verwendungsklassifikation

  • Kosmetische Mittel -> Haarfärbung

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

    Original anzeigen
    Cosmetics -> Hair dyeing

PubChem : NORMAN Suspect List Exchange · 2026-10-29 · S13 | EUCOSMETICS | Combined Inventory of Ingredients Employed in Cosmetic Products (2000) and Revised Inventory (2006) | DOI:10.5281/zenodo.2624118.

Lizenz.

Verwendungen

  • Stoff mit spezifischer Konzentration in Tätowierfarben und/oder Permanent-Make-up gemäß der Verordnung 2020/2081 der EU-Kommission gelistet. Der Konzentrationsgrenzwert (nach Gewicht) beträgt 0.1%.

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

    Original anzeigen
    Substance listed with specific concentration in tattoo ink and/or permanent make up according to EU Commission Regulation 2020/2081. The concentration limit (by weight) is 0.1%.

PubChem : NORMAN Suspect List Exchange · 2026-10-29 · S86 | TATTOOINK | Regulated Tattoo Ink Ingredients as per EU regulation 2020/2081 | A list of regulated ingredients for tattoo ink and permanent make up (https://ec.europa.eu/jrc/en/news/how-safe-are-our-tattoos-and-permanent-makeup), Appendix 13 added to Commission Regulation (EU) 2020/2081, 14 December 2020 amending Annex XVII of REACH (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/2081/oj). Dataset DOI:10.5281/zenodo.5710243.

Lizenz.

Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.

Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.

Weitere Namen: 2-[2-hydroxyethyl-[3-methyl-4-[(4-nitrophenyl)diazenyl]phenyl]amino]ethanol (Englisch).

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Der Wortlaut der Anhänge

Mit Einschränkungen zulässig

Im Text vorgesehene Verwendungen

Eine INCI-Liste gibt die tatsächliche Konzentration nicht an. Die folgenden Grenzwerte betreffen die gebrauchsfertige Zubereitung für die im Text genannten Verwendungen. Gemeinsame Bedingungen gelten für alle Fälle dieses Eintrags.

Anhang III, Nr. 294
Art des MittelsHöchstkonzentrationSonstige BedingungenAufzudruckender Warnhinweis
(a)

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

Hair dye substance in oxidative hair dye products

CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen)

nicht festgelegt

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

and

CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen)

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

To be printed on the label: The mixing ratio. “Hair colorants can cause severe allergic reactions. Read and follow instructions. This product is not intended for use on persons under the age of 16. Temporary “black henna” tattoos may increase your risk of allergy. Do not colour your hair if: — you have a rash on your face or sensitive, irritated and damaged scalp, — you have ever experienced any reaction after colouring your hair, —you have experienced a reaction to a temporary “black henna” tattoo in the past.”’

CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen)

(b)

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

Hair dye substance in non-oxidative hair dye products

CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen)

0,2 %

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

: —Do not use with nitrosating agents —Maximum nitrosamine content: 50 μg/kg — Keep in nitrite-free containetrs

CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen)

nicht festgelegt
  • Abzuspülendes Produkt: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
  • Auf der Haut verbleibendes Produkt: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
  • Kinder unter 3 Jahren: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
  • Anwendungsbereich: in den folgenden Spalten erwähnt, einschließlich Ausschlüssen und Bedingungen.
Eintrag
Anhang III, Nr. 294
Stoff
Ethanol, 2,2′-[[3-Methyl-4-[(E)-(4-nitrophenyl)azo]phenyl]imino]bis-
Namen im Glossar
Disperse Red 17
CAS
3179-89-3
EG
221-665-5
Daten im Rechtsakt (3)
  • Geltungsbeginn ab 10. August 2015
    It shall apply from 10 August 2015, except the provisions in point 2 of the Annex which shall apply from 10 August 2016.
  • Inkrafttreten am 10. August 2015
  • Geltungsbeginn ab 10. August 2016
    It shall apply from 10 August 2015, except the provisions in point 2 of the Annex which shall apply from 10 August 2016.

Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III, Eintrag 294. CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (EU) 2015/1190, verabschiedet am 20. Juli 2015.

Was sich geändert hat und was sich ändern wird

Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.

  1. Anhang III, Eintrag 294: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2015/1190

  2. Anhang III, Eintrag 294: gilt ab diesem Datum

  3. CLP-Einstufung „Skin Sens. 1“ spätestens ab diesem Datum anwendbar (Verordnung (EU) 2024/197)

Identität

CosIng-Kennung
33686
CAS (laut CosIng)
3179-89-3
EG (laut CosIng)
221-665-5
Angegebene Funktionen
Haarfärbend
Wikidata
Q26840916
PubChem
4585870
ECHA InfoCard
100.019.696
InChIKey
ADCWDMYESTYBBN-VHEBQXMUSA-N

CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Wikidata, Einträge mit CosIng-Kennung (P3073), CAS, InChIKey, PubChem und ECHA-Seite, abgerufen am 22. Oktober 2026.

Links zu Wikidata, PubChem und ECHAEuropäische Chemikalienagentur. werden erst nach Prüfung veröffentlicht: gleiche CosIng-Kennung, eindeutiger Eintrag, übereinstimmende CAS-Nummer.

Eingestufte Gefahr (CLP-Verordnung)

Die harmonisierte Einstufung wird von der Europäischen Union für die gesamte Union festgelegt. H-Codes verweisen auf die Gefahrenhinweise in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

2,2'-[[3-methyl-4-[(4-nitrophenyl)azo]phenyl]imino]bisethanol

Nach der harmonisierten Einstufung weder krebserzeugend noch erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend

Gefahrenklassen
Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1)
Gefahrenhinweise
H317

Anhang VI, Eintrag 603-245-00-7, zugeordnet über CAS 3179-89-3. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.

Eintrag eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2024/197, spätestens ab 1. September 2025 anwendbar.

In anderen Teilen der Welt

Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.

Ländervergleich

Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.

Ländervergleich: DISPERSE RED 17
LandVorschriftGenannte Höchstkonzentration
Europäische UnionMit Einschränkungen zulässig0,2%
Vereinigtes KönigreichMit Einschränkungen zulässig0,2%
SchweizEU-Verordnung anwendbar0,2%
Vereinigte Staaten (Bundesrecht)Keine bundesweite Vorschrift erfasstnicht genannt
KanadaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
JapanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
SüdkoreaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ChinaNicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst)nicht genannt
AustralienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ASEANEingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration)0,2%
TaiwanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
BrasilienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt

Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

  • Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)

Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.

Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)

In Nordirland gilt EU-Recht.

Schweiz

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften

Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.

Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.

L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.

ASEAN (Südostasien)

  • Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration): Ethanol, 2,2′-[[3- methyl-4-[(E)-(4-nitrophenyl)azo] phenyl]imino]bis-Disperse Red 17

    Annex III (Stoffe mit Einschränkungen), Eintrag 309, Seite 235. Grenzwert: (b) 0,2 %.

    Referenzspalte: (294) | Anwendungsbereich und/oder Verwendung: (a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln (b) Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln Die Verwendung zum Färben von Wimpern und Augenbrauen ist nicht zulässig. | Weitere Einschränkungen und Anforderungen: (a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die auf das Haar aufgetragene Höchstkonzentration 2.0 % nicht überschreiten Für (a) und (b) - Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden - Höchstgehalt an Nitrosaminen: 50 μg/kg(21) - In nitritfreien Behältern aufbewahren (a) und (b): Der Anwendungshinweis „Geeignete Handschuhe tragen“ muss im Etiketten- oder Beipackzetteltext enthalten sein. | Anwendungsbedingungen und Warnhinweise, die auf die Etiketten gedruckt werden müssen: (a) Auf das Etikett zu drucken: Das Mischungsverhältnis. Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Anweisungen lesen und befolgen. Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können Ihr Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, wenn: - Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt und verletzt ist, - Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben, - Sie schon einmal eine Reaktion auf eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ hatten. (a) und (b) Nicht zum Färben von Wimpern oder Augenbrauen verwenden

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

    Original anzeigen
    Ref column: (294) | Field of application and/or use: (a) Hair dye substance in oxidative hair dye products (b) Hair dye substance in non-oxidative hair dye products Use for dyeing eyelashes and eyebrows is not permitted. | Other limitations and requirements: (a) After mixing under oxidative conditions the maximum concentration applied to hair must not exceed 2.0 % For (a) and (b) - Do not use with nitrosating agents - Maximum nitrosamine content: 50 μg/kg(21) - Keep in nitrite-free containers (a) and (b): The direction for use “wear suitable gloves” must be included in label or leaflet text. | Conditions of use and warning which must be printed on the labels: (a) To be printed on the label: The mixing ratio. Hair colorants can cause severe allergic reactions. Read and follow instructions. This product is not intended for use on persons under the age of 16. Temporary “black henna” tattoos may increase your risk of allergy. Do not colour your hair if: — you have a rash on your face or sensitive, irritated and damaged scalp, — you have ever experienced any reaction after colouring your hair, —you have experienced a reaction to a temporary “black henna” tattoo in the past. (a) and (b) Do not use to dye eyelashes or eyebrows

    ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2) ·

ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2), abgerufen am 24. Oktober 2026.

Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN.

Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.

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