ETHYL HEXANEDIOL (2-Ethyl-1,3-hexandiol)
Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe II du règlement (CE) 1223/2009 (substances interdites), Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 10069
Wen es betrifft
Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.
Babys und Kinder
Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.
Haut, Augen und Allergien
Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Zur Information Nach der CLP-Verordnung eingestuft: schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1). Diese Einstufung beschreibt den reinen Stoff; im Fertigprodukt ist er deutlich stärker verdünnt.
Umwelt
Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; kein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt ein.
Auf dem Etikett lesen
Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
Einfach erklärt
Wofür der Stoff verwendet wird
Von Herstellern angegebene Funktionen:
Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.
Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
Was die Vorschriften sagen
Keine EU-Vorschrift erfasst diesen Inhaltsstoff speziell. Er unterliegt weiterhin der allgemeinen Regel: Jedes Produkt muss vor dem Verkauf unter Verantwortung des Herstellers einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden (Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009).
Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.
Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
Industrielle Verwendungen
Flotationsmittel
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Flotation agent
Zwischenprodukt
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Intermediate
Lösungsmittel
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Solvent
Verwendungsklassifikation
Kosmetische Mittel -> Lösungsmittel
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Cosmetics -> Solvent
Verwendungen
INSEKTENABWEHRMITTEL, KOSMETIKA; TRÄGER UND LÖSUNGSMITTEL IN DRUCKFARBEN, MEDIZIN, CHELATBILDNER FÜR BORIC ACID
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INSECT REPELLENT, COSMETICS; VEHICLE AND SOLVENT IN PRINTING INKS, MEDICINE, CHELATING AGENT FOR BORIC ACID
LÖSUNGSMITTEL FÜR HARZE & TINTEN; WEICHMACHER; CHEMISCHES ZWISCHENPRODUKT BEI DER HERSTELLUNG VON POLYURETHANHARZEN
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SOLVENT FOR RESINS & INKS; PLASTICIZER; CHEM INTERMEDIATE IN PRODN OF POLYURETHANE RESINS
PubChem : Hazardous Substances Data Bank (HSDB) · 2026-10-29 · Sax, N.I. and R.J. Lewis, Sr. (eds.). Hawley's Condensed Chemical Dictionary. 11th ed. New York: Van Nostrand Reinhold Co., 1987., p. 492; Clayton, G. D. and F. E. Clayton (eds.). Patty's Industrial Hygiene and Toxicology: Volume 2A, 2B, 2C: Toxicology. 3rd ed. New York: John Wiley Sons, 1981-1982., p. 3887.
Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.
Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Herstellung
... KOMMERZIELL DURCH HYDRIERUNG VON BUTYRALDOL (2-ETHYL-3-HYDROXYCAPROALDEHYDE) HERGESTELLT.
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... PRODUCED COMMERCIALLY BY HYDROGENATION OF BUTYRALDOL (2-ETHYL-3-HYDROXYCAPROALDEHYDE).
HERGESTELLT DURCH KATALYTISCHE TRIMOLEKULARE KONDENSATION VON BUTYRALDEHYDE MIT MAGNESIUM ALUMINUM ETHOXIDE UNTER BILDUNG VON MONOBUTYRATE OF 2-ETHYL-1,3-HEXANEDIOL, GEFOLGT VON HYDROLYSE DES ESTERS.
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PREPD BY CATALYTIC TRIMOLECULAR CONDENSATION OF BUTYRALDEHYDE WITH MAGNESIUM ALUMINUM ETHOXIDE YIELDING THE MONOBUTYRATE OF 2-ETHYL-1,3-HEXANEDIOL, FOLLOWED BY HYDROLYSIS OF THE ESTER.
PubChem : Hazardous Substances Data Bank (HSDB) · 2026-10-29 · Clayton, G. D. and F. E. Clayton (eds.). Patty's Industrial Hygiene and Toxicology: Volume 2A, 2B, 2C: Toxicology. 3rd ed. New York: John Wiley Sons, 1981-1982., p. 3887; The Merck Index. 9th ed. Rahway, New Jersey: Merck & Co., Inc., 1976., p. 492.
Aussehen
FARBLOSE FLÜSSIGKEIT
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COLORLESS LIQUID
LEICHT ÖLIGE FLÜSSIGKEIT
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SLIGHTLY OILY LIQ
Flüssigkeit
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Liquid
PubChem : Hazardous Substances Data Bank (HSDB) · 2026-10-29 · Worthing, C. R. (ed.). Pesticide Manual. 6th ed. Worcestershire, England: British Crop Protection Council, l979., p. 247; Budavari, S. (ed.). The Merck Index - Encyclopedia of Chemicals, Drugs and Biologicals. Rahway, NJ: Merck and Co., Inc., 1989., p. 591.
PubChem : EPA Chemical Data Reporting (CDR) · 2026-10-29 · https://www.epa.gov/chemical-data-reporting.
Beschriebener Geruch
GERUCHLOS
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ODORLESS
Stabilität
UNTER NORMALEN LAGERBEDINGUNGEN STABIL
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STABLE UNDER NORMAL STORAGE CONDITIONS
Weitere Namen: étohexadiol (Französisch), etohexadiol (Englisch), 2-Ethyl-1,3-hexandiol (Deutsch), etohexadiol (Spanisch).
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Der Wortlaut der Anhänge
Keine spezielle Vorschrift der EU-Kosmetikverordnung nennt diesen Inhaltsstoff: Er steht auf keiner ihrer Listen (verboten, eingeschränkt, Farbstoffe, Konservierungsstoffe, UV-Filter). Er darf unter Verantwortung des Herstellers verwendet werden, der die Produktsicherheit gewährleisten muss.
In den Anhängen II bis VI suchen. CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Was sich geändert hat und was sich ändern wird
Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.
CLP-Einstufung „Eye Dam. 1“ spätestens ab diesem Datum anwendbar (Verordnung (EU) 2018/669)
Identität
- CosIng-Kennung
- 33823
- CAS (laut CosIng)
- 94-96-2
- EG (laut CosIng)
- 202-377-9
- Angegebene Funktionen
- Lösemittel
- Wikidata
- Q992192
- PubChem
- 7211
- ECHA InfoCard
- 100.002.162
- InChIKey
- RWLALWYNXFYRGW-UHFFFAOYSA-N
CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Wikidata, Einträge mit CosIng-Kennung (P3073), CAS, InChIKey, PubChem und ECHA-Seite, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Links zu Wikidata, PubChem und ECHAEuropäische Chemikalienagentur. werden erst nach Prüfung veröffentlicht: gleiche CosIng-Kennung, eindeutiger Eintrag, übereinstimmende CAS-Nummer.
Eingestufte Gefahr (CLP-Verordnung)
Die harmonisierte Einstufung wird von der Europäischen Union für die gesamte Union festgelegt. H-Codes verweisen auf die Gefahrenhinweise in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
2-ethylhexane-1,3-diol; octylene glycol; ethoexadiol
Nach der harmonisierten Einstufung weder krebserzeugend noch erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend
- Gefahrenklassen
- Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1)
- Gefahrenhinweise
- H318
Anhang VI, Eintrag 603-087-00-9, zugeordnet über CAS 94-96-2. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
Eintrag eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2018/669, spätestens ab 1. Dezember 2019 anwendbar.
In anderen Teilen der Welt
Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.
Ländervergleich
Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.
| Land | Vorschrift | Genannte Höchstkonzentration |
|---|---|---|
| Europäische Union | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | nicht genannt |
| Vereinigtes Königreich | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | nicht genannt |
| Schweiz | EU-Verordnung anwendbar | nicht genannt |
| Vereinigte Staaten (Bundesrecht) | Keine bundesweite Vorschrift erfasst | nicht genannt |
| Kanada | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Japan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Südkorea | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| China | Nicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst) | nicht genannt |
| Australien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| ASEAN | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Taiwan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Brasilien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
- Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)
In Nordirland gilt EU-Recht.
Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Schweiz, EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), geltende konsolidierte Fassung, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften
Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.
Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.
L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.
Enthalten in 48 rezeptfreie US-Produkte (openFDA).
Erfasste Kosmetika mit diesem Inhaltsstoff
20 erfasste Produkte nennen ihn laut den Beiträgen zu Open Beauty Facts. Die Einträge sind datiert: Die Rezeptur kann sich geändert haben. Zur Liste (auf Französisch).
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.