HC YELLOW NO. 7
HC YELLOW NO. 7: Mit Einschränkungen zulässig, höchstens 0,25 %, nur für: „Substance utilisée dans des teintures capillaires non oxydantes“ (Anhang III, Eintrag 260), gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. CosIng, annexe III du règlement (CE) 1223/2009 (substances soumises à restrictions), Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 11628
- Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Wen es betrifft
Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.
Babys und Kinder
Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.
Haut, Augen und Allergien
Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.
Umwelt
Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; er steht nicht als endokriner Disruptor für die Umwelt auf der ECHAEuropäische Chemikalienagentur.-Kandidatenliste.
Auf dem Etikett lesen
Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.
Einfach erklärt
Wofür der Stoff verwendet wird
Von Herstellern angegebene Funktionen:
Haarfärbend: Verleiht Haaren Farbe.
Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Was die Vorschriften sagen
Mit Einschränkungen zulässig: Anhang III legt eine Höchstkonzentration und die zulässigen Produktarten fest. Zutatenlisten nennen keine Mengen, sodass die Konzentration nicht am Etikett geprüft werden kann.
CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
Verwendungsklassifikation
Kosmetische Mittel -> Haarfärbung
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Cosmetics -> Hair dyeing
Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.
Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
In 0,0% der erfassten Kosmetika enthalten (0 von 22 496).
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Der Wortlaut der Anhänge
Mit Einschränkungen zulässig
- Art des Mittels
- Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
- Höchstkonzentration
- 0,25 %
- Eintrag
- Anhang III, Nr. 260
- Stoff
- 1-(4’-Aminophenylazo)-2-methyl- 4-(bis-2-hydroxyethyl) aminobenzene
- Namen im Glossar
- HC Yellow No 7
- CAS
- 104226-21-3
- EG
- 146-420-6
Daten im Rechtsakt (3)
- Geltungsbeginn ab 11. Juli 2013
etic products (1), and in particular Article 31(1) thereof, Whereas: (1) Regulation (EC) No 1223/2009 replacing Council Directive 76/768/EEC of 27 July 1976 on the approximation of the laws of the Member States relating to cosmetic products (2) will apply from 11 July 2013.
- Inkrafttreten am 31. Juli 2013
- Geltungsbeginn ab 1. September 2013
It shall apply from 1 September 2013.
Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III, Eintrag 260. CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Eintrag aus Verordnung (UE) Nr. 658/2013, verabschiedet am 10. Juli 2013.
Was sich geändert hat und was sich ändern wird
Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.
Anhang III, Eintrag 260: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (UE) Nr. 658/2013
Anhang III, Eintrag 260: gilt ab diesem Datum
Identität
- CosIng-Kennung
- 34222
- CAS (laut CosIng)
- 104226-21-3
- EG (laut CosIng)
- 146-420-6
- Angegebene Funktionen
- Haarfärbend
- Wikidata
- Q27265067
- ECHA InfoCard
- 100.115.882
- InChIKey
- YSVKKVUAUKQDBY-FMQUCBEESA-N
CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Wikidata, Einträge mit CosIng-Kennung (P3073), CAS, InChIKey, PubChem und ECHA-Seite, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Links zu Wikidata, PubChem und ECHA werden erst nach Prüfung veröffentlicht: gleiche CosIng-Kennung, eindeutiger Eintrag, übereinstimmende CAS-Nummer.
In anderen Teilen der Welt
Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.
Ländervergleich
Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.
| Land | Vorschrift | Genannte Höchstkonzentration |
|---|---|---|
| Europäische Union | Mit Einschränkungen zulässig | 0,25% |
| Vereinigtes Königreich | Mit Einschränkungen zulässig | 0,25% |
| Schweiz | EU-Verordnung anwendbar | 0,25% |
| Vereinigte Staaten (Bundesrecht) | Keine bundesweite Vorschrift erfasst | nicht genannt |
| Kanada | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Japan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Südkorea | Zugelassener Farbstoff | 0,25% |
| China | Nicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst) | nicht genannt |
| Australien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| ASEAN | Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration) | 0,25% |
| Taiwan | Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration) | 0,25% |
| Brasilien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
- Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.
Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)
In Nordirland gilt EU-Recht.
Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Schweiz, EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), geltende konsolidierte Fassung, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften
Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.
Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.
L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.
Südkorea
- Zugelassener Farbstoff: 에치씨황색 7 호 (HC Yellow No. 7) (HC Yellow No. 7)
색소 고시 별표 1 (zugelassene Farbstoffe), Eintrag 119, Seite 7. Grenzwert: 0,25 %.
Nur in kosmetischen Mitteln zum Haarfärben verwenden | ◎ Höchstkonzentration 0.25 % | Anmerkung: Teerfarbstoff
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: ko.
Original anzeigen
염모용 화장품에만 사용 | ◎ 사용한도 0.25% | 비고 : 타르색소
Südkorea, MFDS-Vorschriften für kosmetische Farbstoffe (화장품의 색소 종류 및 기준), Mitteilung 2023-61, Anhang 1, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Source : 식품의약품안전처 (MFDS), 화장품의 색소 종류 및 기준, via law.go.kr ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.
ASEAN (Südostasien)
- Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration): 1-(4’-Aminophenylazo)-2-methyl- 4-(bis-2-hydroxyethyl) aminobenzene HC Yellow No 7
Annex III (Stoffe mit Einschränkungen), Eintrag 272, Seite 202. Grenzwert: 0,25 %.
Referenzspalte: (260) | Anwendungsbereich und/oder Verwendung: Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln. Die Verwendung zum Färben von Wimpern und Augenbrauen ist nicht zulässig. | Sonstige Einschränkungen und Anforderungen: Die Gebrauchsanweisung „Geeignete Handschuhe tragen“ muss auf dem Etikett oder in der Packungsbeilage enthalten sein. | Anwendungsbedingungen und Warnhinweise, die auf den Etiketten angegeben werden müssen: Nicht zum Färben von Wimpern und Augenbrauen verwenden
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Ref column: (260) | Field of application and/or use: Hair dye substance in non-oxidative hair dye products Use for dyeing eyelashes and eyebrows is not permitted. | Other limitations and requirements: The direction for use “wear suitable gloves” must be included in label or leaflet text. | Conditions of use and warning which must be printed on the labels: Do not use to dye eyelashes or eyebrows
ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2), abgerufen am 24. Oktober 2026.
Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN.
Taiwan
- Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration): 1-(4'-Aminophenylazo)-2-methyl-4-(bis-2-hydroxyethyl)aminobenzene (HC Yellow No. 7)
化粧品成分使用限制表 (Stoffe mit Einschränkungen). Grenzwert: 0,25 %.
Produkttyp/Anwendungsbereich: Nichtoxidative Haarfärbemittel
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: zh-Hant.
Original anzeigen
產品類型/使用範圍:非氧化性染髮產品
Taiwan, TFDA-Tabellen kosmetischer Inhaltsstoffe (Verbote, Einschränkungen, Konservierungsstoffe, UV-Filter, Farbstoffe), offene Daten, abgerufen am 24. Oktober 2026.
Source : Administration taïwanaise des aliments et des médicaments (TFDA), jeux de données ouverts de data.gov.tw (licence gouvernementale ouverte, version 1.0) ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.