HEXYL SALICYLATE (Salicylsäurehexylester)
HEXYL SALICYLATE (Salicylsäurehexylester): Mit Einschränkungen zulässig, mit Grenzwerten je nach Produktart (Anhang III, Eintrag 380), gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Gut zu wissen: als sensibilisierend eingestuft (Allergie der Haut); als fortpflanzungsgefährdend eingestuft (Kategorie 2); Bedingung für Kinder unter 3 Jahren. CosIng, annexe III du règlement (CE) 1223/2009 (substances soumises à restrictions), Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 11971
- Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Wen es betrifft
Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.
Zu beachten Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung eingestuft: reproduktionstoxizität, Kategorie 2 (Repr. 2), eine Gefahr für das ungeborene Kind. Die Europäische Union lässt ihn dennoch unter den Bedingungen seines Anhangs nach einer Stellungnahme ihres Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe.) zu.
Bei Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich an Ihre ärztliche Praxis, Hebamme oder Apotheke.
Babys und Kinder
Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.
Zu beachten Anhang III, Eintrag 380, legt eine Bedingung für Kinder unter 3 Jahren fest: „(a) Hydroalcoholic-based fragrances (except hydroalcoholic-based fragrances intended for children below 3 years of age)“
Bei Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich an Ihre ärztliche Praxis, Hebamme oder Apotheke.
Haut, Augen und Allergien
Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.
Zu beachten Nach der CLP-Verordnung eingestuft: sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1).
Umwelt
Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; er steht nicht als endokriner Disruptor für die Umwelt auf der ECHAEuropäische Chemikalienagentur.-Kandidatenliste.
Auf dem Etikett lesen
Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Einfach erklärt
Wofür der Stoff verwendet wird
Von Herstellern angegebene Funktionen:
FRAGRANCE.
PERFUMING.
Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Was die Vorschriften sagen
Mit Einschränkungen zulässig: Anhang III legt eine Höchstkonzentration und die zulässigen Produktarten fest. Zutatenlisten nennen keine Mengen, sodass die Konzentration nicht am Etikett geprüft werden kann.
CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Gefahr und Risiko
Die CLP-Verordnung stuft diesen Stoff als fortpflanzungsgefährdend, Kategorie 2 (Verdachtswirkung ohne ausreichende Belege für eine höhere Kategorie) ein.
Diese Einstufung beschreibt, was der Stoff verursachen kann (Gefahr), nicht, was bei der Verwendung eines Produkts geschieht (Risiko): Das Risiko hängt von Dosis, Form und Expositionsweg ab (Haut, Einatmen, Verschlucken).
Als CMRKrebserzeugend, erbgutverändernd (schädigt die DNA) oder fortpflanzungsgefährdend. der Kategorie 2 eingestuft und nach SCCS-Bewertung unter den Bedingungen von Anhang III zulässig.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Verbraucherverwendungen
Duftstoff
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
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FragranceIndustrielle Verwendungen
Duftstoff
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
FragranceIn Pflanzen oder Organismen natürlich vorkommendes Molekül; der kosmetische Inhaltsstoff kann daraus gewonnen, durch Fermentation hergestellt oder synthetisiert sein: Das Etikett gibt dies nicht an.
Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer und natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst.
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst: 1 Taxon; Beispiele: Vanilla planifolia.
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Aussehen
Flüssigkeit; Trockenes Pulver; Flüssigkeit; CBI
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
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Liquid; Dry Powder; Liquid; CBIWeitere Namen: Salicylsäurehexylester (Deutsch).
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
In 0,0% der erfassten Kosmetika enthalten (11 von 22 496), vor allem: Haarfärbemittel, Rasierwasser, Haarfärbemittel.
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Der Wortlaut der Anhänge
Mit Einschränkungen zulässig
Art des Mittels
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
(a) Hydroalcoholic-based fragrances (except hydroalcoholic-based fragrances intended for children below 3 years of age)
(b) All rinse-off products (except shower gel/bath products, hand wash, hair conditioner and shampoo intended for children below 3 years of age)
(c) All leave-on products (except hair conditioner, body lotion, face cream, hand cream, lipstick/lip balm and fragrance products intended for children below 3 years of age)
(d) Toothpaste
(e) Mouthwash
(f) Shower gel/bath products, hand wash, shampoo, hair conditioner, body, face and hand (skin) care products, lipstick/lip balm and fragrance products intended for children below 3 years of ageHöchstkonzentration
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
(a) 2 %
(b) 0,5 %
(c) 0,3 %
(d) 0,001 %
(e) 0,001 %
(f) 0,1 %Sonstige Bedingungen
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Not to be used in preparations for children under 3 years of age, with the exception of (d) “Toothpaste” and (f).- Eintrag
- Anhang III, Nr. 380
- Stoff
- Hexyl 2-hydroxybenzoate
- Namen im Glossar
- Hexyl Salicylate
- CAS
- 6259-76-3
- EG
- 228-408-6
Daten im Rechtsakt (2)
- Inkrafttreten am 2. Februar 2026
- Geltungsbeginn ab 1. Mai 2026
It shall apply from 1 May 2026.
Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III, Eintrag 380. CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Eintrag aus Verordnung (EU) 2026/78, verabschiedet am 12. Januar 2026.
Zitierte SCCS-Stellungnahmen: Scientific Opinion on Hexyl Salicylate (CAS/EC No. 6259-76-3/228-408-6), preliminary version of 26 October 2023, final version of 28 February 2024, SCCS/1658/23; Addendum to the Scientific Opinion on Hexyl Salicylate SCCS/1658/23 (CAS/EC No. 6259-76-3/228-408-6) - Children exposure 0-3 years old.
Was sich geändert hat und was sich ändern wird
Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.
Anhang III, Eintrag 380: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2026/78
Anhang III, Eintrag 380: gilt ab diesem Datum
CLP-Einstufung „Repr. 2“ spätestens ab diesem Datum anwendbar (Verordnung (EU) 2024/2564)
Identität
CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Wikidata, Einträge mit CosIng-Kennung (P3073), CAS, InChIKey, PubChem und ECHA-Seite, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Links zu Wikidata, PubChem und ECHA werden erst nach Prüfung veröffentlicht: gleiche CosIng-Kennung, eindeutiger Eintrag, übereinstimmende CAS-Nummer.
Eingestufte Gefahr (CLP-Verordnung)
Die harmonisierte Einstufung wird von der Europäischen Union für die gesamte Union festgelegt. H-Codes verweisen auf die Gefahrenhinweise in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
hexyl salicylate
Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 (Repr. 2)
- Gefahrenklassen
- Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 (Repr. 2)
Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1) - Gefahrenhinweise
- H361d H317
Anhang VI, Eintrag 607-772-00-3, zugeordnet über CAS 6259-76-3. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
Eintrag eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2024/2564, spätestens ab 1. Mai 2026 anwendbar.
In anderen Teilen der Welt
Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.
Ländervergleich
Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.
| Land | Vorschrift | Genannte Höchstkonzentration |
|---|---|---|
| Europäische Union | Mit Einschränkungen zulässig | 0,001 bis 2% |
| Vereinigtes Königreich | Mit Einschränkungen zulässig | 0,001 bis 2% |
| Schweiz | EU-Verordnung anwendbar | 0,001 bis 2% |
| Vereinigte Staaten (Bundesrecht) | Keine bundesweite Vorschrift erfasst | nicht genannt |
| Kanada | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Japan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Südkorea | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| China | Nicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst) | nicht genannt |
| Australien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| ASEAN | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Taiwan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Brasilien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
- Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.
Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)
In Nordirland gilt EU-Recht.
Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Schweiz, EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), geltende konsolidierte Fassung, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften
Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.
Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.
L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.
Erfasste Kosmetika mit diesem Inhaltsstoff
15 erfasste Produkte nennen ihn laut den Beiträgen zu Open Beauty Facts. Die Einträge sind datiert: Die Rezeptur kann sich geändert haben. Zur Liste (auf Französisch).
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.