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HEXYL SALICYLATE (Salicylsäurehexylester)

HEXYL SALICYLATE (Salicylsäurehexylester): Mit Einschränkungen zulässig, mit Grenzwerten je nach Produktart (Anhang III, Eintrag 380), gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Gut zu wissen: als sensibilisierend eingestuft (Allergie der Haut); als fortpflanzungsgefährdend eingestuft (Kategorie 2); Bedingung für Kinder unter 3 Jahren. CosIng, annexe III du règlement (CE) 1223/2009 (substances soumises à restrictions), Abgerufen am 23. Oktober 2026.

Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 11971

Wen es betrifft

Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

  • Schwangerschaft und Stillzeit

    Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.

    Zu beachten Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung eingestuft: reproduktionstoxizität, Kategorie 2 (Repr. 2), eine Gefahr für das ungeborene Kind. Die Europäische Union lässt ihn dennoch unter den Bedingungen seines Anhangs nach einer Stellungnahme ihres Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe.) zu.

    Bei Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich an Ihre ärztliche Praxis, Hebamme oder Apotheke.

  • Babys und Kinder

    Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.

    Zu beachten Anhang III, Eintrag 380, legt eine Bedingung für Kinder unter 3 Jahren fest: „(a) Hydroalcoholic-based fragrances (except hydroalcoholic-based fragrances intended for children below 3 years of age)“

    Bei Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich an Ihre ärztliche Praxis, Hebamme oder Apotheke.

  • Haut, Augen und Allergien

    Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.

    Zu beachten Nach der CLP-Verordnung eingestuft: sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1).

  • Umwelt

    Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; er steht nicht als endokriner Disruptor für die Umwelt auf der ECHAEuropäische Chemikalienagentur.-Kandidatenliste.

  • Auf dem Etikett lesen

    Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.

Einfach erklärt

Wofür der Stoff verwendet wird

Von Herstellern angegebene Funktionen:

FRAGRANCE.

PERFUMING.

Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.

Was die Vorschriften sagen

Mit Einschränkungen zulässig: Anhang III legt eine Höchstkonzentration und die zulässigen Produktarten fest. Zutatenlisten nennen keine Mengen, sodass die Konzentration nicht am Etikett geprüft werden kann.

CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Gefahr und Risiko

Die CLP-Verordnung stuft diesen Stoff als fortpflanzungsgefährdend, Kategorie 2 (Verdachtswirkung ohne ausreichende Belege für eine höhere Kategorie) ein.

Diese Einstufung beschreibt, was der Stoff verursachen kann (Gefahr), nicht, was bei der Verwendung eines Produkts geschieht (Risiko): Das Risiko hängt von Dosis, Form und Expositionsweg ab (Haut, Einatmen, Verschlucken).

Als CMRKrebserzeugend, erbgutverändernd (schädigt die DNA) oder fortpflanzungsgefährdend. der Kategorie 2 eingestuft und nach SCCS-Bewertung unter den Bedingungen von Anhang III zulässig.

Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen

Verbraucherverwendungen

Duftstoff

Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

Original anzeigen
Fragrance

pubchem-annotations ·

PubChem, EPA Chemical Data Reporting (CDR) · 2026-10-29. https://www.epa.gov/chemical-data-reporting

Licence.

Industrielle Verwendungen

Duftstoff

Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

Original anzeigen
Fragrance

pubchem-annotations ·

PubChem, EPA Chemical Data Reporting (CDR) · 2026-10-29. https://www.epa.gov/chemical-data-reporting

Licence.

In Pflanzen oder Organismen natürlich vorkommendes Molekül; der kosmetische Inhaltsstoff kann daraus gewonnen, durch Fermentation hergestellt oder synthetisiert sein: Das Etikett gibt dies nicht an.

Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer und natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst.

Natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst: 1 Taxon; Beispiele: Vanilla planifolia.

Aussehen

Flüssigkeit; Trockenes Pulver; Flüssigkeit; CBI

Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

Original anzeigen
Liquid; Dry Powder; Liquid; CBI

pubchem-annotations ·

PubChem, EPA Chemical Data Reporting (CDR) · 2026-10-29. https://www.epa.gov/chemical-data-reporting

Licence.

Weitere Namen: Salicylsäurehexylester (Deutsch).

In 0,0% der erfassten Kosmetika enthalten (11 von 22 496), vor allem: Haarfärbemittel, Rasierwasser, Haarfärbemittel.

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Der Wortlaut der Anhänge

Mit Einschränkungen zulässig

Art des Mittels

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

(a) Hydroalcoholic-based fragrances (except hydroalcoholic-based fragrances intended for children below 3 years of age) (b) All rinse-off products (except shower gel/bath products, hand wash, hair conditioner and shampoo intended for children below 3 years of age) (c) All leave-on products (except hair conditioner, body lotion, face cream, hand cream, lipstick/lip balm and fragrance products intended for children below 3 years of age) (d) Toothpaste (e) Mouthwash (f) Shower gel/bath products, hand wash, shampoo, hair conditioner, body, face and hand (skin) care products, lipstick/lip balm and fragrance products intended for children below 3 years of age

cosing-annex-III

Höchstkonzentration

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

(a) 2 % (b) 0,5 % (c) 0,3 % (d) 0,001 % (e) 0,001 % (f) 0,1 %

cosing-annex-III

Sonstige Bedingungen

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

Not to be used in preparations for children under 3 years of age, with the exception of (d) “Toothpaste” and (f).

cosing-annex-III

Eintrag
Anhang III, Nr. 380
Stoff
Hexyl 2-hydroxybenzoate
Namen im Glossar
Hexyl Salicylate
CAS
6259-76-3
EG
228-408-6
Daten im Rechtsakt (2)
  • Inkrafttreten am 2. Februar 2026
  • Geltungsbeginn ab 1. Mai 2026
    It shall apply from 1 May 2026.

Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III, Eintrag 380. CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (EU) 2026/78, verabschiedet am 12. Januar 2026.

Zitierte SCCS-Stellungnahmen: Scientific Opinion on Hexyl Salicylate (CAS/EC No. 6259-76-3/228-408-6), preliminary version of 26 October 2023, final version of 28 February 2024, SCCS/1658/23; Addendum to the Scientific Opinion on Hexyl Salicylate SCCS/1658/23 (CAS/EC No. 6259-76-3/228-408-6) - Children exposure 0-3 years old.

Was sich geändert hat und was sich ändern wird

Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.

  1. Anhang III, Eintrag 380: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2026/78

  2. Anhang III, Eintrag 380: gilt ab diesem Datum

    CLP-Einstufung „Repr. 2“ spätestens ab diesem Datum anwendbar (Verordnung (EU) 2024/2564)

Identität

CosIng-Kennung
76454
CAS (laut CosIng)
6259-76-3
EG (laut CosIng)
228-408-6
Angegebene Funktionen
FRAGRANCE PERFUMING
Wikidata
Q27160824
PubChem
22629
ECHA InfoCard
100.025.826
InChIKey
DUKPKQFHJQGTGU-UHFFFAOYSA-N

CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Wikidata, Einträge mit CosIng-Kennung (P3073), CAS, InChIKey, PubChem und ECHA-Seite, abgerufen am 22. Oktober 2026.

Links zu Wikidata, PubChem und ECHA werden erst nach Prüfung veröffentlicht: gleiche CosIng-Kennung, eindeutiger Eintrag, übereinstimmende CAS-Nummer.

Eingestufte Gefahr (CLP-Verordnung)

Die harmonisierte Einstufung wird von der Europäischen Union für die gesamte Union festgelegt. H-Codes verweisen auf die Gefahrenhinweise in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

hexyl salicylate

Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 (Repr. 2)

Gefahrenklassen
Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 (Repr. 2)
Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1)
Gefahrenhinweise
H361d H317

Anhang VI, Eintrag 607-772-00-3, zugeordnet über CAS 6259-76-3. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.

Eintrag eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2024/2564, spätestens ab 1. Mai 2026 anwendbar.

In anderen Teilen der Welt

Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.

Ländervergleich

Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.

Ländervergleich: HEXYL SALICYLATE
LandVorschriftGenannte Höchstkonzentration
Europäische UnionMit Einschränkungen zulässig0,001 bis 2%
Vereinigtes KönigreichMit Einschränkungen zulässig0,001 bis 2%
SchweizEU-Verordnung anwendbar0,001 bis 2%
Vereinigte Staaten (Bundesrecht)Keine bundesweite Vorschrift erfasstnicht genannt
KanadaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
JapanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
SüdkoreaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ChinaNicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst)nicht genannt
AustralienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ASEANKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
TaiwanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
BrasilienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt

Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

  • Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)

Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.

Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)

In Nordirland gilt EU-Recht.

Schweiz

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften

Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.

Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.

L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.

Erfasste Kosmetika mit diesem Inhaltsstoff

15 erfasste Produkte nennen ihn laut den Beiträgen zu Open Beauty Facts. Die Einträge sind datiert: Die Rezeptur kann sich geändert haben. Zur Liste (auf Französisch).

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.

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