CompoAtlas

HYDROXYLAMINE HCl

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe II du règlement (CE) 1223/2009 (substances interdites), Abgerufen am 23. Oktober 2026.

Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 13288

Wen es betrifft

Dieser Inhaltsstoff ist in Kosmetika in der Europäischen Union verboten: Die folgenden Angaben beschreiben seine Gefahren, keine zulässige Verwendung.

Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

  • Schwangerschaft und Stillzeit

    In der Europäischen Union für alle in Kosmetika verboten, unabhängig von Alter oder Situation: Für diese Gruppe ist deshalb keine besondere Bedingung erforderlich.

  • Babys und Kinder

    In der Europäischen Union für alle in Kosmetika verboten, unabhängig von Alter oder Situation: Für diese Gruppe ist deshalb keine besondere Bedingung erforderlich.

  • Haut, Augen und Allergien

    Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.

    Zu beachten Nach der CLP-Verordnung eingestuft: augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2); reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2); sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1).

  • Umwelt

    Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.

    Zu beachten Nach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1).

  • Auf dem Etikett lesen

    Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.

Einfach erklärt

Wofür der Stoff verwendet wird

Von Herstellern angegebene Funktionen:

Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.

Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

Was die Vorschriften sagen

Es ist verboten, ihn in einem in der Europäischen Union verkauften kosmetischen Mittel zu verwenden, unabhängig von der Dosis. Steht er in der Liste eines neueren Produkts, ist dies zu prüfen: Der Eintrag kann veraltet oder falsch oder das Produkt für einen anderen Markt bestimmt sein.

CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Gefahr und Risiko

Die CLP-Verordnung stuft diesen Stoff als krebserzeugend, Kategorie 2 (Verdachtswirkung ohne ausreichende Belege für eine höhere Kategorie) ein.

Diese Einstufung beschreibt, was der Stoff verursachen kann (Gefahr), nicht, was bei der Verwendung eines Produkts geschieht (Risiko): Das Risiko hängt von Dosis, Form und Expositionsweg ab (Haut, Einatmen, Verschlucken).

In Kosmetika bereits verboten (Anhang II).

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.

Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen

Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.

Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.

Aussehen

  • Hydroxylaminhydrochlorid liegt als farbloser oder cremefarbener kristalliner Feststoff vor. pH (wässrige Lösung, 0.1 molar) 3.4. pH (wässrige Lösung, 0.2 molar) 3.2. (NTP, 1992)

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

    Original anzeigen
    Hydroxylamine hydrochloride appears as colorless or off-white crystalline solid. pH (0.1 molar aqueous solution) 3.4. pH (0.2 molar aqueous solution) 3.2. (NTP, 1992)

PubChem : CAMEO Chemicals · 2026-10-29 · National Toxicology Program, Institute of Environmental Health Sciences, National Institutes of Health (NTP). 1992. National Toxicology Program Chemical Repository Database. Research Triangle Park, North Carolina..

Lizenz.

Weitere Namen: chlorhydrate d'hydroxylamine (Französisch), hydroxylammonium chloride (Englisch), Hydroxylaminhydrochlorid (Deutsch), cloruro de hidroxilamonio (Spanisch), cloridrato di idrossilammina (Italienisch), cloreto de hidroxilamónio (Portugiesisch).

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Der Wortlaut der Anhänge

In Kosmetika verboten

CosIng ordnet den Namen HYDROXYLAMINE HCl diesem Eintrag in Anhang II zu.

Eintrag
Anhang II, Nr. 1506
Stoff
Hydroxylammonium chloride; hydroxylamine hydrochloride [1]; Bis(hydroxylammonium) sulfate; hydroxylamine sulfate (2:1) [2]
CAS
5470-11-1 [1] 10039-54-0 [2]
EG
226-798-2 [1] 233-118-8 [2]
Daten im Rechtsakt (1)
  • Inkrafttreten am 12. Juni 2019

Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang II, Eintrag 1506. CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (EU) 2019/831, verabschiedet am 22. Mai 2019.

Was sich geändert hat und was sich ändern wird

Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.

  1. Anhang II, Eintrag 1506: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2019/831

  2. Anhang II, Eintrag 1506: gilt ab diesem Datum

  3. CLP-Einstufung „Carc. 2“ spätestens ab diesem Datum anwendbar (Verordnung (EU) 2018/669)

Identität

CosIng-Kennung
76848
CAS (laut CosIng)
5470-11-1
EG (laut CosIng)
226-798-2
Angegebene Funktionen
Antioxidant

Eingestufte Gefahr (CLP-Verordnung)

Die harmonisierte Einstufung wird von der Europäischen Union für die gesamte Union festgelegt. H-Codes verweisen auf die Gefahrenhinweise in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

hydroxylammonium chloride; hydroxylamine hydrochloride; [1] bis(hydroxylammonium) sulfate; hydroxylamine sulfate (2:1) [2]

Karzinogenität, Kategorie 2 (Carc. 2)

Gefahrenklassen
Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 (Met. Corr. 1)
Karzinogenität, Kategorie 2 (Carc. 2)
Akute Toxizität, Kategorie 4 (Acute Tox. 4)
Spezifische Zielorgan-Toxizität, wiederholte Exposition, Kategorie 2 (STOT RE 2)
Augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2)
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2)
Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1)
Kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1)
Gefahrenhinweise
H290 H351 H312 H302 H373** H319 H315 H317 H400

Anhang VI, Eintrag 612-123-00-2, zugeordnet über CAS 5470-11-1. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.

Eintrag eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2018/669, spätestens ab 1. Dezember 2019 anwendbar.

In anderen Teilen der Welt

Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.

Ländervergleich

Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.

Ländervergleich: HYDROXYLAMINE HCL
LandVorschriftGenannte Höchstkonzentration
Europäische UnionIn Kosmetika verbotennicht genannt
Vereinigtes KönigreichIn Kosmetika verbotennicht genannt
SchweizEU-Verordnung anwendbarnicht genannt
Vereinigte Staaten (Bundesrecht)Keine bundesweite Vorschrift erfasstnicht genannt
KanadaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
JapanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
SüdkoreaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ChinaNicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst)nicht genannt
AustralienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ASEANVerbotennicht genannt
TaiwanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
BrasilienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt

Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

  • In Kosmetika verboten (Anhang II)

Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.

Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)

In Nordirland gilt EU-Recht.

Schweiz

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften

Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.

Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.

L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.

ASEAN (Südostasien)

  • Verboten: Hydroxylammonium chloride; hydroxylamine hydrochloride [1]; Bis(hydroxylammonium) sulfate; hydroxylamine sulfate (2:1) [2]

    Annex II (verbotene Stoffe), Eintrag 1506, Seite 73.

ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2), abgerufen am 24. Oktober 2026.

Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN.

Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.

Eingabetaste zum Analysieren, Umschalt+Eingabetaste für eine neue Zeile