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LIPPIA CITRIODORA ABSOLUTE

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe II du règlement (CE) 1223/2009 (substances interdites), Abgerufen am 23. Oktober 2026 ; CosIng, annexe III du règlement (CE) 1223/2009 (substances soumises à restrictions), Abgerufen am 23. Oktober 2026.

Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 15459

Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern

Vorbehalt

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

UK, source observed on 2026-10-21: Rules in different territories (procedure: « Annexe III, entrée 196 / Annexe II, entrée 450 (prohibited) »). Recorded statement (French): « Interdiction dans l’Union européenne ; entrée autorisée ou restreinte dans le texte étranger. Usages et types de produits non comparés : données non structurées des deux côtés ou portées différentes ; cet écart ne démontre pas une règle plus stricte pour un même produit. Qualification de la source : Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. ») ». European Union (2013-04-04), recorded statement (French): « Annexe II, entrée 450 (prohibited). »; uses and conditions must be compared. Scope (French): « Cosmétiques ; conditions des deux entrées conservées dans les preuves ».

Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung) ·

Quelle, abgerufen am 2026-10-21 ; Vergleichsquelle, abgerufen am 2026-10-23.

Zitierter Rechtstext

Britische Kosmetikverordnung 196

Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Französisch.

Original anzeigen
Règlement cosmétique britannique 196

vigilance:ab430b26e6816a49754d33d6

Wen es betrifft

Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

  • Schwangerschaft und Stillzeit

    Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.

  • Babys und Kinder

    Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.

  • Haut, Augen und Allergien

    Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.

    Zu beachten Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 196, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.

  • Umwelt

    Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; kein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt ein.

  • Auf dem Etikett lesen

    Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.

CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Einfach erklärt

Wofür der Stoff verwendet wird

Von Herstellern angegebene Funktionen:

Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.

Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

Was die Vorschriften sagen

Als Duftstoff verboten. Andere Verwendungen erfasst dieser Eintrag nicht.

Mit Einschränkungen zulässig: Anhang III legt eine Höchstkonzentration fest. Zutatenlisten nennen keine Mengen, sodass die Konzentration nicht am Etikett geprüft werden kann.

CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.

Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Der Wortlaut der Anhänge

Als Duftstoff verboten

CosIng ordnet den Namen LIPPIA CITRIODORA ABSOLUTE diesem Eintrag zu. Die Verbotsfälle werden oben unter „Einfach erklärt“ erläutert; die amtliche Bezeichnung steht unten.

Eintrag
Anhang II, Nr. 450
Stoff
Ätherische Öle der Verbena ( Lippia citriodora Kunth.) und ihre Derivate, ausgenommen Verbena Absolue bei Verwendung als Duftinhaltsstoff
CAS
8024-12-2
EG
285-515-0
Daten im Rechtsakt (2)
  • Inkrafttreten am 15. Mai 2013
  • Geltungsbeginn ab 11. Juli 2013
    It shall apply from 11 July 2013.

Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang II, Eintrag 450. CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (UE) Nr. 344/2013, verabschiedet am 4. April 2013.

Zitierte SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe.-Stellungnahmen: An Initial List of Perfumery Materials which must not form part of Fragrance Compounds used in Cosmetic Products; An Initial List of Perfumery Materials which must not form part of Cosmetic products except subject to the restrictions and conditions laid down; Clarification to opinions SCCNFP/0392/00 and SCCNFP/0320/00 concerning the Conditions of Use of Fragrance Ingredients obtained from Verbena (Lippia citiodrora Kunth) in Cosmetic Products.

Mit Einschränkungen zulässig

Im Text vorgesehene Verwendungen

Eine INCI-Liste gibt die tatsächliche Konzentration nicht an. Die folgenden Grenzwerte betreffen die gebrauchsfertige Zubereitung für die im Text genannten Verwendungen. Gemeinsame Bedingungen gelten für alle Fälle dieses Eintrags.

Höchstkonzentration
0,2 %
Sonstige Bedingungen
Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben, — 0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben.
  • Abzuspülendes Produkt: in den folgenden Spalten erwähnt, einschließlich Ausschlüssen und Bedingungen.
  • Auf der Haut verbleibendes Produkt: in den folgenden Spalten erwähnt, einschließlich Ausschlüssen und Bedingungen.
  • Kinder unter 3 Jahren: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
  • Anwendungsbereich: Der Text unterscheidet diese Verwendung in den verfügbaren Spalten nicht.
Eintrag
Anhang III, Nr. 196
Stoff

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

Verbena absolute
Namen im Glossar
Lippia citriodora absolute
CAS
8024-12-2/ 85116-63-8
EG
-/ 285-515-0
Daten im Rechtsakt (3)
  • Inkrafttreten am 16. August 2023
  • Inverkehrbringen bis 31. Juli 2026
    Cosmetic products containing that substance that do not comply with the restrictions may be placed on the Union market until 31 July 2026 and made available on the Union market until 31 July 2028.
  • Bereitstellung auf dem Markt bis 31. Juli 2028
    Cosmetic products containing that substance that do not comply with the restrictions may be placed on the Union market until 31 July 2026 and made available on the Union market until 31 July 2028.

Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III, Eintrag 196. CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (EU) 2023/1545, verabschiedet am 26. Juli 2023.

Was sich geändert hat und was sich ändern wird

Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.

  1. Anhang II, Eintrag 450: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (UE) Nr. 344/2013

  2. Anhang II, Eintrag 450: gilt ab diesem Datum

  3. Anhang III, Eintrag 196: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2023/1545

  4. Anhang III, Eintrag 196: Ein neues nicht konformes Produkt darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden

  5. anstehend

    Anhang III, Eintrag 196: Ein nicht konformes Produkt darf auch aus Lagerbeständen nicht mehr verkauft werden

Identität

CosIng-Kennung
105176
CAS (laut CosIng)
8024-12-2
Angegebene Funktionen
FRAGRANCE PERFUMING

Die von CosIng genannte CAS-Nummer erfasst auch 7 weitere INCI-Namen: Sie bezeichnet eine Stofffamilie und nicht nur diesen Inhaltsstoff.

In anderen Teilen der Welt

Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.

Ländervergleich

Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.

Ländervergleich: LIPPIA CITRIODORA ABSOLUTE
LandVorschriftGenannte Höchstkonzentration
Europäische UnionAls Duftstoff verboten0,2%
Vereinigtes KönigreichAls Duftstoff verboten0,2%
SchweizEU-Verordnung anwendbar0,2%
Vereinigte Staaten (Bundesrecht)Keine bundesweite Vorschrift erfasstnicht genannt
KanadaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
JapanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
SüdkoreaVerboten weicht von der EU abnicht genannt
ChinaVerboten weicht von der EU abnicht genannt
AustralienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ASEANKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
TaiwanVerboten weicht von der EU ab0,2%
BrasilienVerboten weicht von der EU abnicht genannt

Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

  • Als Duftstoff verboten (Anhang II)
  • Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)

Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.

Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)

In Nordirland gilt EU-Recht.

Schweiz

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften

Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.

Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.

L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.

Südkorea

  • Verboten: 베르베나오일(Lippia citriodora Kunth.)

    별표 1 (verbotene Stoffe), Eintrag 335, Seite 18.

Südkorea, MFDS-Verordnung über Sicherheitsstandards für Kosmetika, Mitteilung 2026-19, Anhänge 1 und 2, abgerufen am 22. Oktober 2026.

Source : 식품의약품안전처 (MFDS), 화장품 안전기준 등에 관한 규정, via law.go.kr ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.

China

  • Verboten: 马鞭草油及其衍生物,用作香料香精成分时,净油除外 (Verbena essential oils (Lippia citriodora Kunth.) and derivatives other than absolute when used as a fragrance ingredient (CAS No. 8024-12-2))

    表2 化妆品禁用植(动)物原料目录 (verbotene Pflanzen und Tiere, 2021年第74号), Eintrag 91, Seite p.51 (TID-Neudruck vom 附件3).

China, NMPA-Verzeichnisse verbotener Stoffe, Pflanzen und Tiere in Kosmetika (Bekanntmachung 2021 Nr. 74, Änderungen 2023 Nr. 41, 2024 Nr. 12 und 2026 Nr. 48), abgerufen am 22. Oktober 2026.

Source : 国家药品监督管理局 (NMPA) ; catalogue des plantes d'après la reprise du Trade and Industry Department de Hong Kong ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.

Taiwan

  • Verboten: Verbena essential oils (Lippia citriodora Kunth.) (馬鞭草油)

    化粧品禁止使用成分表 (verbotene Stoffe).

    Anmerkung: Ausgenommen Verbena absolute (Lippia citriodora Kunth.).

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: zh-Hant.

    Original anzeigen
    備註:Verbena absolute (Lippia citriodora Kunth.)除外。

    Taiwan, TFDA-Tabellen kosmetischer Inhaltsstoffe (Verbote, Einschränkungen, Konservierungsstoffe, UV-Filter, Farbstoffe), offene Daten ·

  • Eingeschränkt (Bedingungen oder Höchstkonzentration): Verbena absolute (Lippia citriodora Kunth.) (-)

    化粧品成分使用限制表 (Stoffe mit Einschränkungen). Grenzwert: 0,2 %.

Taiwan, TFDA-Tabellen kosmetischer Inhaltsstoffe (Verbote, Einschränkungen, Konservierungsstoffe, UV-Filter, Farbstoffe), offene Daten, abgerufen am 24. Oktober 2026.

Source : Administration taïwanaise des aliments et des médicaments (TFDA), jeux de données ouverts de data.gov.tw (licence gouvernementale ouverte, version 1.0) ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.

Brasilien

  • Verboten: Óleo essencial de verbena (Lippia citriodora Kunth) e produtos derivados com exceção do absoluto, quando usado como ingrediente de fragrância.

    RDC 529/2021, Anexo (verbotene Stoffe), Eintrag 450, Seite 17.

    N° UE: 450

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Portugiesisch.

    Original anzeigen
    N° UE: 450

    Brasilien, ANVISA-Beschlüsse RDC 529/2021 (Verbote, geändert 2025 und 2026), 528/2021 (Konservierungsstoffe), 600/2022 (UV-Filter) und 628/2022 (Farbstoffe) ·

Brasilien, ANVISA-Beschlüsse RDC 529/2021 (Verbote, geändert 2025 und 2026), 528/2021 (Konservierungsstoffe), 600/2022 (UV-Filter) und 628/2022 (Farbstoffe), abgerufen am 22. Oktober 2026.

Source : ANVISA. Texte des projets de résolution votés, le Journal officiel n'ayant pas pu être consulté ; les listes des interdits et des conservateurs de 2021 ont été comparées à la copie du texte publié diffusée par l'État du Paraná, celles des filtres UV et des colorants de 2022 ne l'ont pas été.

Enthalten in 1 rezeptfreies US-Produkt (openFDA).

Erfasste Kosmetika mit diesem Inhaltsstoff

1 erfasstes Produkt nennen ihn in ihrer aktuellen Liste: Open Beauty Facts, Websites der Marken und gelesene Shopseiten. Die Einträge sind datiert: Die Rezeptur kann sich geändert haben. Zur Liste (auf Französisch).

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.

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