NONOXYNOL-5
Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe II du règlement (CE) 1223/2009 (substances interdites), Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 17579
Wen es betrifft
Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.
Babys und Kinder
Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.
Haut, Augen und Allergien
Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.
Umwelt
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).
Zu beachten Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
Verbot oder schwerwiegende Einstufung Die ECHA hat ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt in die Kandidatenliste aufgenommen.
Auf dem Etikett lesen
Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
ECHA, Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe für die Zulassung (REACH), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 23. Oktober 2026.
Source : Agence européenne des produits chimiques (ECHA), liste des substances candidates.
Einfach erklärt
Wofür der Stoff verwendet wird
Von Herstellern angegebene Funktionen:
Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.
Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
Was die Vorschriften sagen
Keine EU-Vorschrift erfasst diesen Inhaltsstoff speziell. Er unterliegt weiterhin der allgemeinen Regel: Jedes Produkt muss vor dem Verkauf unter Verantwortung des Herstellers einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden (Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009).
Gefahr und Risiko
Die Europäische Union hat ihn als endokrinen Disruptor identifiziert: einen Stoff, der die Funktion des Hormonsystems verändert und schädliche Wirkungen verursacht. Dies allein verbietet ihn in Kosmetika nicht: Ein Rechtstext muss ihn in die Anhänge aufnehmen.
ECHA, Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe für die Zulassung (REACH), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 23. Oktober 2026.
Source : Agence européenne des produits chimiques (ECHA), liste des substances candidates.
Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.
Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Der Wortlaut der Anhänge
Keine spezielle Vorschrift der EU-Kosmetikverordnung nennt diesen Inhaltsstoff: Er steht auf keiner ihrer Listen (verboten, eingeschränkt, Farbstoffe, Konservierungsstoffe, UV-Filter). Er darf unter Verantwortung des Herstellers verwendet werden, der die Produktsicherheit gewährleisten muss.
In den Anhängen II bis VI suchen. CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Was sich geändert hat und was sich ändern wird
Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.
Aufnahme durch die ECHA in die Kandidatenliste (endokriner Disruptor)
CLP-Einstufung „Aquatic Acute 1“ spätestens ab diesem Datum anwendbar (Verordnung (EU) 2024/197)
Identität
- CosIng-Kennung
- 105212
- CAS (laut CosIng)
- 20636-48-0, 26027-38-3, 26264-02-8, 37205-87-1, 9016-45-9
- Angegebene Funktionen
- Emulgierend
CosIng nennt 5 CAS-Nummern für diesen Namen: Er erfasst mehrere Stoffe.
CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Eingestufte Gefahr (CLP-Verordnung)
Die harmonisierte Einstufung wird von der Europäischen Union für die gesamte Union festgelegt. H-Codes verweisen auf die Gefahrenhinweise in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
nonylphenol, branched and linear, ethoxylated (with average molecular weight ≤ 1 540 g/mol) [includes ortho-, meta-, para- isomers or any combination thereof]
Nach der harmonisierten Einstufung weder krebserzeugend noch erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend
- Gefahrenklassen
- Kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1)
Langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1) - Gefahrenhinweise
- H400 H410
Anhang VI, Eintrag 604-100-00-0, zugeordnet über CAS 26027-38-3. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
Eintrag eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2024/197, spätestens ab 1. September 2025 anwendbar.
Endokriner Disruptor
Diese Listen erfassen eine Bewertung, kein Verbot: In Kosmetika ist ein als endokriner Disruptor identifizierter Stoff erst verboten, wenn ein Rechtstext ihn in die Anhänge aufnimmt.
- Auf EU-Ebene als endokriner Disruptor identifiziert
Erfasste Bewertungen
- Kandidatenliste der ECHA (REACH, Artikel 57 Buchstabe f), 20. Juni 2013 (Umwelt)
- Kandidatenliste der ECHA (REACH, Artikel 57 Buchstabe f), 20. Juni 2013 (Umwelt)
- Kandidatenliste der ECHA (REACH, Artikel 57 Buchstabe f), 20. Juni 2013 (Umwelt)
- Kandidatenliste der ECHA (REACH, Artikel 57 Buchstabe f), 20. Juni 2013 (Umwelt)
- Kandidatenliste der ECHA (REACH, Artikel 57 Buchstabe f), 20. Juni 2013 (Umwelt)
- Kandidatenliste der ECHA (REACH, Artikel 57 Buchstabe f), 20. Juni 2013 (Umwelt)
- Kandidatenliste der ECHA (REACH, Artikel 57 Buchstabe f), 20. Juni 2013 (Umwelt)
- Kandidatenliste der ECHA (REACH, Artikel 57 Buchstabe f), 20. Juni 2013 (Umwelt)
- Kandidatenliste der ECHA (REACH, Artikel 57 Buchstabe f), 20. Juni 2013 (Umwelt)
- Kandidatenliste der ECHA (REACH, Artikel 57 Buchstabe f), 20. Juni 2013 (Umwelt)
3,6,9,12-Tetraoxatetradecan-1-ol, 14-(4-nonylphenoxy)-, zugeordnet über CAS 20636-48-0. ECHA, Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe für die Zulassung (REACH), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 23. Oktober 2026.
Source : Agence européenne des produits chimiques (ECHA), liste des substances candidates.
In anderen Teilen der Welt
Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.
Ländervergleich
Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.
| Land | Vorschrift | Genannte Höchstkonzentration |
|---|---|---|
| Europäische Union | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | nicht genannt |
| Vereinigtes Königreich | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | nicht genannt |
| Schweiz | EU-Verordnung anwendbar | nicht genannt |
| Vereinigte Staaten (Bundesrecht) | Keine bundesweite Vorschrift erfasst | nicht genannt |
| Kanada | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Japan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Südkorea | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| China | Nicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst) | nicht genannt |
| Australien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| ASEAN | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Taiwan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Brasilien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
- Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)
In Nordirland gilt EU-Recht.
Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Schweiz, EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), geltende konsolidierte Fassung, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften
Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.
Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.
L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.