CompoAtlas

P-PHENETIDINE

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe II du règlement (CE) 1223/2009 (substances interdites), Abgerufen am 23. Oktober 2026.

Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 23225

Wen es betrifft

Dieser Inhaltsstoff ist in Kosmetika in der Europäischen Union verboten: Die folgenden Angaben beschreiben seine Gefahren, keine zulässige Verwendung.

Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

  • Schwangerschaft und Stillzeit

    In der Europäischen Union für alle in Kosmetika verboten, unabhängig von Alter oder Situation: Für diese Gruppe ist deshalb keine besondere Bedingung erforderlich.

  • Babys und Kinder

    In der Europäischen Union für alle in Kosmetika verboten, unabhängig von Alter oder Situation: Für diese Gruppe ist deshalb keine besondere Bedingung erforderlich.

  • Haut, Augen und Allergien

    Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.

    Zu beachten Nach der CLP-Verordnung eingestuft: augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2); sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1).

  • Umwelt

    Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; kein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt ein.

  • Auf dem Etikett lesen

    Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.

Einfach erklärt

Wofür der Stoff verwendet wird

Von Herstellern angegebene Funktionen:

Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.

Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

Was die Vorschriften sagen

Es ist verboten, ihn in einem in der Europäischen Union verkauften kosmetischen Mittel zu verwenden, unabhängig von der Dosis. Steht er in der Liste eines neueren Produkts, ist dies zu prüfen: Der Eintrag kann veraltet oder falsch oder das Produkt für einen anderen Markt bestimmt sein.

CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Gefahr und Risiko

Die CLP-Verordnung stuft diesen Stoff als erbgutverändernd (kann die DNA schädigen), Kategorie 2 (Verdachtswirkung ohne ausreichende Belege für eine höhere Kategorie) ein.

Diese Einstufung beschreibt, was der Stoff verursachen kann (Gefahr), nicht, was bei der Verwendung eines Produkts geschieht (Risiko): Das Risiko hängt von Dosis, Form und Expositionsweg ab (Haut, Einatmen, Verschlucken).

In Kosmetika bereits verboten (Anhang II).

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.

Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Der Wortlaut der Anhänge

In Kosmetika verboten

CosIng ordnet den Namen P-PHENETIDINE diesem Eintrag in Anhang II zu.

Eintrag
Anhang II, Nr. 1203
Stoff
p -Phenetidin (4-Ethoxyanilin)
CAS
156-43-4
EG
205-855-5

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang II, Eintrag 1203. CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (CE) Nr. 1223/2009, verabschiedet am 30. November 2009.

Zitierte SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe.-Stellungnahmen: Opinion concerning Request for Confirmation of the SCCNFP Opinion 0474/01 on Chemical Ingredients in Cosmetic Products Classified as Carcinogenic, Mutagenic or Toxic to Reproduction according to Council Directive 67/548/EEC; Opinion concerning Request for Confirmation of the SCCNFP Opinion 0474/01 on Chemical Ingredients in Cosmetic Products Classified as Carcinogenic, Mutagenic or Toxic to Reproduction according to Council Directive 67/548/EEC.

Was sich geändert hat und was sich ändern wird

Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.

  1. Anhang II, Eintrag 1203: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (CE) Nr. 1223/2009

  2. Anhang II, Eintrag 1203: gilt ab diesem Datum

  3. CLP-Einstufung „Muta. 2“ spätestens ab diesem Datum anwendbar (Verordnung (EU) 2018/669)

Identität

CosIng-Kennung
84656
CAS (laut CosIng)
156-43-4, 659-34-7
EG (laut CosIng)
205-855-5
Angegebene Funktionen
Haarfärbend

CosIng nennt 2 CAS-Nummern für diesen Namen: Er erfasst mehrere Stoffe.

Eingestufte Gefahr (CLP-Verordnung)

Die harmonisierte Einstufung wird von der Europäischen Union für die gesamte Union festgelegt. H-Codes verweisen auf die Gefahrenhinweise in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

4-ethoxyaniline; p-phenetidine

Keimzellmutagenität, Kategorie 2 (Muta. 2)

Gefahrenklassen
Keimzellmutagenität, Kategorie 2 (Muta. 2)
Akute Toxizität, Kategorie 4 (Acute Tox. 4)
Augenreizung, Kategorie 2 (Eye Irrit. 2)
Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1)
Gefahrenhinweise
H341 H332 H312 H302 H319 H317

Anhang VI, Eintrag 612-207-00-9, zugeordnet über CAS 156-43-4. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.

Eintrag eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2018/669, spätestens ab 1. Dezember 2019 anwendbar.

In anderen Teilen der Welt

Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.

Ländervergleich

Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.

Ländervergleich: P-PHENETIDINE
LandVorschriftGenannte Höchstkonzentration
Europäische UnionIn Kosmetika verbotennicht genannt
Vereinigtes KönigreichIn Kosmetika verbotennicht genannt
SchweizEU-Verordnung anwendbarnicht genannt
Vereinigte Staaten (Bundesrecht)Keine bundesweite Vorschrift erfasstnicht genannt
KanadaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
JapanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
SüdkoreaVerbotennicht genannt
ChinaVerbotennicht genannt
AustralienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ASEANVerbotennicht genannt
TaiwanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
BrasilienVerbotennicht genannt

Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

  • In Kosmetika verboten (Anhang II)

Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.

Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)

In Nordirland gilt EU-Recht.

Schweiz

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften

Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.

Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.

L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.

Südkorea

  • Verboten: p-페네티딘(4-에톡시아닐린)

    별표 1 (verbotene Stoffe), Eintrag 894, Seite 45.

Südkorea, MFDS-Verordnung über Sicherheitsstandards für Kosmetika, Mitteilung 2026-19, Anhänge 1 und 2, abgerufen am 22. Oktober 2026.

Source : 식품의약품안전처 (MFDS), 화장품 안전기준 등에 관한 규정, via law.go.kr ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.

China

  • Verboten: 对氨基苯乙醚(4-乙氧基苯胺) (p-Phenetidine (4-ethoxyaniline) (CAS No. 156-43-4))

    表1 化妆品禁用原料目录 (verbotene Stoffe, 2021年第74号), Eintrag 1061, Seite 附件2 (.doc) Tabellenzeile 1061 der Tabelle ; TID-Neudruck S.40.

China, NMPA-Verzeichnisse verbotener Stoffe, Pflanzen und Tiere in Kosmetika (Bekanntmachung 2021 Nr. 74, Änderungen 2023 Nr. 41, 2024 Nr. 12 und 2026 Nr. 48), abgerufen am 22. Oktober 2026.

Source : 国家药品监督管理局 (NMPA) ; catalogue des plantes d'après la reprise du Trade and Industry Department de Hong Kong ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.

ASEAN (Südostasien)

  • Verboten: p-Phenetidine; (4-Ethoxyaniline)

    Annex II (verbotene Stoffe), Eintrag 1203, Seite 53.

ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2), abgerufen am 24. Oktober 2026.

Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN.

Brasilien

  • Verboten: p-fenetidina

    RDC 529/2021, Anexo (verbotene Stoffe), Eintrag 1203, Seite 41.

    UE-Nr.: 1203

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Portugiesisch.

    Original anzeigen
    N° UE: 1203

    Brasilien, ANVISA-Beschlüsse RDC 529/2021 (Verbote, geändert 2025 und 2026), 528/2021 (Konservierungsstoffe), 600/2022 (UV-Filter) und 628/2022 (Farbstoffe) ·

Brasilien, ANVISA-Beschlüsse RDC 529/2021 (Verbote, geändert 2025 und 2026), 528/2021 (Konservierungsstoffe), 600/2022 (UV-Filter) und 628/2022 (Farbstoffe), abgerufen am 22. Oktober 2026.

Source : ANVISA. Texte des projets de résolution votés, le Journal officiel n'ayant pas pu être consulté ; les listes des interdits et des conservateurs de 2021 ont été comparées à la copie du texte publié diffusée par l'État du Paraná, celles des filtres UV et des colorants de 2022 ne l'ont pas été.

Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.

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