PHENYL MERCURIC BROMIDE
Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe V du règlement (CE) 1223/2009 (conservateurs autorisés), Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 20722
Wen es betrifft
Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.
Babys und Kinder
Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.
Haut, Augen und Allergien
Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.
Umwelt
Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; kein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt ein.
Auf dem Etikett lesen
Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.
Einfach erklärt
Wofür der Stoff verwendet wird
Von Herstellern angegebene Funktionen:
Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.
Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
Was die Vorschriften sagen
Dieser Name wird nur als Beispiel in einem Eintrag von Anhang V genannt, der eine Stofffamilie erfasst: Die genauen Bedingungen hängen von der verwendeten Form ab.
CosIng, Anhang V der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Konservierungsstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.
Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.
Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Der Wortlaut der Anhänge
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen
CosIng nennt den Namen PHENYL MERCURIC BROMIDE in diesem Eintrag mit der geregelten Bezeichnung „PHENYL MERCURIC ACETATE / PHENYL MERCURIC BENZOATE“: Der folgende Titel benennt die erfasste Form oder Verwendung.
- Art des Mittels
- Augenmittel
- Höchstkonzentration
- 0,007 % (Hg) Bei Mischung mit anderen nach dieser Verordnung zugelassenen Quecksilberverbindungen darf diemaximale Quecksilberkonzentration 0,007 % nicht überschreiten
- Aufzudruckender Warnhinweis
- Enthält Phenylquecksilberverbindungen
- Eintrag
- Anhang V, Nr. 17
- Stoff
Phenylquecksilber und seine Salze (einschl. Borat)
- Namen im Glossar
- PHENYL MERCURIC ACETATE / PHENYL MERCURIC BENZOATE
- CAS
- 62-38-4 / 94-43-9
- EG
- 200-532-5 / 202-331-8
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang V, Eintrag 17. CosIng, Anhang V der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene Konservierungsstoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Eintrag aus Verordnung (CE) Nr. 1223/2009, verabschiedet am 30. November 2009.
Was sich geändert hat und was sich ändern wird
Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.
Bundesstaat Washington: Verboten
Identität
- CosIng-Kennung
- 59212
- CAS (laut CosIng)
- 1192-89-8
- EG (laut CosIng)
- 214-760-8
- Angegebene Funktionen
- Konservierungsstoff
- Wikidata
- Q27281050
- PubChem
- 14509
- ECHA InfoCard
- 100.013.419
- InChIKey
- PUPHNPSAIJQNEE-UHFFFAOYSA-M
CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Wikidata, Einträge mit CosIng-Kennung (P3073), CAS, InChIKey, PubChem und ECHA-Seite, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Links zu Wikidata, PubChem und ECHAEuropäische Chemikalienagentur. werden erst nach Prüfung veröffentlicht: gleiche CosIng-Kennung, eindeutiger Eintrag, übereinstimmende CAS-Nummer.
In anderen Teilen der Welt
Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.
Ländervergleich
Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.
| Land | Vorschrift | Genannte Höchstkonzentration |
|---|---|---|
| Europäische Union | In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift | nicht genannt |
| Vereinigtes Königreich | In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift | nicht genannt |
| Schweiz | EU-Verordnung anwendbar | nicht genannt |
| Vereinigte Staaten (Bundesrecht) | Eingeschränkt weicht von der EU ab | nicht genannt |
| Bundesstaat Washington | Verboten weicht von der EU ab | nicht genannt |
| Kanada | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Japan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Südkorea | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| China | Nicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst) | nicht genannt |
| Australien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| ASEAN | Verboten weicht von der EU ab | nicht genannt |
| Taiwan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Brasilien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
- In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang V)
Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.
Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)
In Nordirland gilt EU-Recht.
Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Schweiz, EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), geltende konsolidierte Fassung, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften
- Eingeschränkt: Use of mercury compounds in cosmetics including use as skinbleaching agents in cosmetic preparations also regarded as drugs
21 CFR 700.13.
(a) Quecksilberhaltige kosmetische Zubereitungen werden seit vielen Jahren als Hautbleichmittel oder als Zubereitungen zur Entfernung oder Vorbeugung von Sommersprossen und/oder braunen Flecken (sogenannten Altersflecken) angeboten. Für eine solche Verwendung bestimmte Zubereitungen gelten sowohl als Arzneimittel als auch als Kosmetika. Neben dieser Verwendung als Hautbleichmittel wurden Quecksilberverbindungen auch verbreitet als Konservierungsstoffe in Kosmetika eingesetzt, etwa in Hand- und Körpercremes und -lotionen; Haarshampoos, Haarfestigern und -spülungen, Haarglättungsmitteln, Haarfärbemitteln und anderen Zubereitungen; Badeölen, Schaumbädern und anderen Badezubereitungen; Make-up; Antitranspiranten und Deodorants; und Kosmetika für die Augenpartie. (b) Die Toxizität von Quecksilberverbindungen ist in der wissenschaftlichen Literatur umfassend dokumentiert. Es ist allgemein bekannt, dass Quecksilberverbindungen leicht durch die unverletzte Haut sowie durch die Lunge beim Einatmen und durch intestinale Absorp…
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
(a) Mercury-containing cosmetic preparations have been represented for many years as skin-bleaching agents or as preparations to remove or prevent freckles and/or brown spots (so-called age spots). Preparations intended for such use are regarded as drugs as well as cosmetics. In addition to such use as skin-bleaching agents, mercury compounds have also been widely used as preservatives in cosmetics such as hand and body creams and lotions; hair shampoos, hair sets and rinses, hair straighteners, hair coloring, and other preparations; bath oils, bubble bath, and other bath preparations; makeup; antiperspirants and deodorants; and eye-area cosmetics. (b) The toxicity of mercury compounds is extensively documented in scientific literature. It is well known that mercury compounds are readily absorbed through the unbroken skin as well as through the lungs by inhalation and by intestinal absor…
Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.
L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.
Bundesstaat Washington (Vereinigte Staaten)
- Verboten: Mercury and mercury compounds (CAS 7439-97-6)
RCW 70A.560.020 (1)(e), ab 1. Januar 2025.
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Interdit lorsqu'il est ajouté intentionnellement à un cosmétique.
Bundesstaat Washington, Toxic-Free Cosmetics Act: RCW 70A.560.020 und WAC 173-339 (amtlicher Text) ·
Bundesstaat Washington, Toxic-Free Cosmetics Act: RCW 70A.560.020 und WAC 173-339 (amtlicher Text), abgerufen am 22. Oktober 2026.
ASEAN (Südostasien)
- Verboten: Mercury and its compounds
Annex II (verbotene Stoffe), Eintrag 221, Seite 9.
ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2), abgerufen am 24. Oktober 2026.
Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN.
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.