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PHENYLBENZIMIDAZOLE SULFONIC ACID (Phenylbenzimidazolsulfonsäure)

PHENYLBENZIMIDAZOLE SULFONIC ACID (Phenylbenzimidazolsulfonsäure): UV-Filter unter Bedingungen zugelassen, höchstens 8 % (en acide) (Anhang VI, Eintrag 6), gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. CosIng, annexe VI du règlement (CE) 1223/2009 (filtres UV autorisés), Abgerufen am 23. Oktober 2026.

Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 20738

Wen es betrifft

Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

  • Schwangerschaft und Stillzeit

    Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.

  • Babys und Kinder

    Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.

  • Haut, Augen und Allergien

    Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.

  • Umwelt

    Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; er steht nicht als endokriner Disruptor für die Umwelt auf der ECHAEuropäische Chemikalienagentur.-Kandidatenliste.

  • Auf dem Etikett lesen

    Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.

Einfach erklärt

Wofür der Stoff verwendet wird

Von Herstellern angegebene Funktionen:

LIGHT STABILIZER.

UV-absorber: Schützt das kosmetische Produkt vor den Einwirkungen von UV-Licht.

Schützt das kosmetische Mittel vor den Einwirkungen von UV-Licht.

UV-filter: Filtert bestimmte UV-Strahlen, um Haut oder Haar vor ihren schädlichen Wirkungen zu schützen.

Filtert bestimmte UV-Strahlen, um die Haut oder das Haar vor deren schädlichen Einwirkungen zu schützen. Alle aufgeführten UV-Filter sind Stoffe aus der Positivliste der UV-Filter (Anhang VII der Kosmetikrichtlinie).

Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.

Was die Vorschriften sagen

Ein Inhaltsstoff darf nur als UV-Filter verwendet werden, wenn er auf der Liste in Anhang VI steht. PHENYLBENZIMIDAZOLE SULFONIC ACID steht darin mit einer Höchstkonzentration.

CosIng, Anhang VI der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene UV-Filter), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen

Wofür der Stoff verwendet wird

LIGHT STABILIZER
UV-absorber

Schützt das kosmetische Produkt vor den Einwirkungen von UV-Licht.

Schützt das kosmetische Mittel vor den Einwirkungen von UV-Licht.

32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.

UV-filter

Filtert bestimmte UV-Strahlen, um Haut oder Haar vor ihren schädlichen Wirkungen zu schützen.

Filtert bestimmte UV-Strahlen, um die Haut oder das Haar vor deren schädlichen Einwirkungen zu schützen. Alle aufgeführten UV-Filter sind Stoffe aus der Positivliste der UV-Filter (Anhang VII der Kosmetikrichtlinie).

32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.

Verwendungsklassifikation

Kosmetische Mittel -> UV-Filter; UV-Absorber

Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

Original anzeigen
Cosmetics -> Uv filter; Uv absorber

pubchem-annotations ·

PubChem, NORMAN Suspect List Exchange · 2026-10-29. S13 | EUCOSMETICS | Combined Inventory of Ingredients Employed in Cosmetic Products (2000) and Revised Inventory (2006) | DOI:10.5281/zenodo.2624118

Licence.

Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.

Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.

Weitere Namen: ensulizole (Englisch), Phenylbenzimidazolsulfonsäure (Deutsch).

In 1,4% der erfassten Kosmetika enthalten (320 von 22 496), vor allem: Sonnenschutzmittel, Sonnenschutz.

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Der Wortlaut der Anhänge

UV-Filter unter Bedingungen zugelassen

Höchstkonzentration
8 % (als Säure)
Eintrag
Anhang VI, Nr. 6
Stoff
2-Phenylbenzimidazole-5-sulphonic acid and its potassium, sodium and triethanolamine salts / Ensulizole
Namen im Glossar
PHENYLBENZIMIDAZOLE SULFONIC ACID
CAS
27503-81-7
EG
248-502-0

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang VI, Eintrag 6. CosIng, Anhang VI der Verordnung (EG) 1223/2009 (zugelassene UV-Filter), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (CE) Nr. 1223/2009, verabschiedet am 30. November 2009.

Zitierte SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe.-Stellungnahmen: Opinion on Phenylbenzimidazole Sulfonic Acid and its salts.

Was sich geändert hat und was sich ändern wird

Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.

  1. Anhang VI, Eintrag 6: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (CE) Nr. 1223/2009

  2. Anhang VI, Eintrag 6: gilt ab diesem Datum

Identität

CosIng-Kennung
36535
CAS (laut CosIng)
27503-81-7
EG (laut CosIng)
248-502-0
Angegebene Funktionen
LIGHT STABILIZER
UV-absorber

Schützt das kosmetische Produkt vor den Einwirkungen von UV-Licht.

Schützt das kosmetische Mittel vor den Einwirkungen von UV-Licht.

32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.

UV-filter

Filtert bestimmte UV-Strahlen, um Haut oder Haar vor ihren schädlichen Wirkungen zu schützen.

Filtert bestimmte UV-Strahlen, um die Haut oder das Haar vor deren schädlichen Einwirkungen zu schützen. Alle aufgeführten UV-Filter sind Stoffe aus der Positivliste der UV-Filter (Anhang VII der Kosmetikrichtlinie).

32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.

Wikidata
Q7181424
ECHA InfoCard
100.044.078
InChIKey
UVCJGUGAGLDPAA-UHFFFAOYSA-N

CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Wikidata, Einträge mit CosIng-Kennung (P3073), CAS, InChIKey, PubChem und ECHA-Seite, abgerufen am 22. Oktober 2026.

Links zu Wikidata, PubChem und ECHA werden erst nach Prüfung veröffentlicht: gleiche CosIng-Kennung, eindeutiger Eintrag, übereinstimmende CAS-Nummer.

In anderen Teilen der Welt

Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.

Ländervergleich

Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.

Ländervergleich: PHENYLBENZIMIDAZOLE SULFONIC ACID
LandVorschriftGenannte Höchstkonzentration
Europäische UnionUV-Filter unter Bedingungen zugelassen8%
Vereinigtes KönigreichUV-Filter unter Bedingungen zugelassen8%
SchweizEU-Verordnung anwendbar8%
Vereinigte Staaten (Bundesrecht)Keine bundesweite Vorschrift erfasstnicht genannt
KanadaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
JapanUnter Bedingungen zulässignicht genannt
SüdkoreaEingeschränkt weicht von der EU ab4%
ChinaNicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst)nicht genannt
AustralienZugelassener Wirkstoff in Sonnenschutzmitteln weicht von der EU ab4%
ASEANZugelassener UV-Filter8%
TaiwanZugelassener UV-Filter8%
BrasilienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt

Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

  • UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)

Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.

Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)

In Nordirland gilt EU-Recht.

Schweiz

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften

Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.

Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.

L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.

Japan

  • Unter Bedingungen zulässig: フェニルベンズイミダゾールスルホン酸 (Phenylbenzimidazole sulfonic acid)

    Annex 4-2 (zugelassene UV-Filter), Eintrag 25, Seite 12.

    Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: ja.

    [sous-liste] 2 化粧品の種類により配合の制限がある成分(注1) | 100g中の最大配合量(g) / 粘膜に使用されることがない化粧品のうち洗い流すもの: 3.0 | 100g中の最大配合量(g) / 粘膜に使用されることがない化粧品のうち洗い流さないもの: 3.0 | 100g中の最大配合量(g) / 粘膜に使用されることがある化粧品: | (注1) 空欄は、配合してはならないことを示し、○印は、配合の上限がないことを示す。

    jp-cosmetic-standards ·

Japan, Standards for Cosmetics (MHLW-Mitteilung Nr. 331 von 2000) und Verordnung über Teerfarbstoffe, abgerufen am 22. Oktober 2026.

Source : 厚生労働省 (MHLW), 化粧品基準 ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans engagement du ministère.

Südkorea

  • Eingeschränkt: 페닐벤즈이미다졸설포닉애씨드 (PHENYLBENZIMIDAZOLE SULFONIC ACID)

    별표 2, 자외선 차단성분 (UV-Filter), Eintrag 31, Seite 17. Grenzwert: 4 %.

Südkorea, MFDS-Verordnung über Sicherheitsstandards für Kosmetika, Mitteilung 2026-19, Anhänge 1 und 2, abgerufen am 22. Oktober 2026.

Source : 식품의약품안전처 (MFDS), 화장품 안전기준 등에 관한 규정, via law.go.kr ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.

Australien

  • Zugelassener Wirkstoff in Sonnenschutzmitteln: PHENYLBENZIMIDAZOLE SULFONIC ACID

    Permissible Ingredients Determination (No. 3) 2026, sunscreen actives, Eintrag 3856, Seite 37. Genannte Schwellenwerte: must not be more than 4 %.

    Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

    Purpose: A | Only for use as an active ingredient in sunscreens for dermal application and not to be included in medicines intended for use in the eye. | The concentration in the medicine must not be more than 4%. | When used in primary sunscreen products, the following warning statements are required on the label: | - (AVOID) 'Avoid prolonged exposure in the sun' (or words to this effect); and | - (SUNPRO) 'Wear protective clothing - hats and eyewear when exposed to the sun' (or words to this effect).

    au-permissible-ingredients ·

Australien, Therapeutic Goods (Permissible Ingredients) Determination (No. 3) 2026 (F2026L01382), Sonnenschutzwirkstoffe, abgerufen am 22. Oktober 2026.

Based on content from the Federal Register of Legislation at 2026-10-22. For the latest information on Australian Government legislation please go to https://www.legislation.gov.au. Licence CC BY 4.0.

ASEAN (Südostasien)

  • Zugelassener UV-Filter: 2-Phenylbenzimidazole-5-sulphonic acid and its potassium, sodium and triethanolamine salts

    Annex VII (zugelassene UV-Filter), Eintrag 6, Seite 283. Grenzwert: 8 % expressed as acid.

ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2), abgerufen am 24. Oktober 2026.

Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN.

Taiwan

  • Zugelassener UV-Filter: 2-Phenylbenzimidazole-5-sulfonic acid and its potassium, sodium and triethanolamine salts/ Ensulizole (Phenylbenzimidazole sulfonic acid)

    特定用途化粧品成分名稱及使用限制表, 防曬劑 (zugelassene UV-Filter). Grenzwert: 8 % (以acid計).

Taiwan, TFDA-Tabellen kosmetischer Inhaltsstoffe (Verbote, Einschränkungen, Konservierungsstoffe, UV-Filter, Farbstoffe), offene Daten, abgerufen am 24. Oktober 2026.

Source : Administration taïwanaise des aliments et des médicaments (TFDA), jeux de données ouverts de data.gov.tw (licence gouvernementale ouverte, version 1.0) ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.

Erfasste Kosmetika mit diesem Inhaltsstoff

484 erfasste Produkte nennen ihn laut den Beiträgen zu Open Beauty Facts. Die Einträge sind datiert: Die Rezeptur kann sich geändert haben. Zur Liste (auf Französisch).

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.

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