PVP-HYDROGEN PEROXIDE
Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe III du règlement (CE) 1223/2009 (substances soumises à restrictions), Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 23727
Wen es betrifft
Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.
Babys und Kinder
Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.
Haut, Augen und Allergien
Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.
Umwelt
Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; kein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt ein.
Auf dem Etikett lesen
Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.
Einfach erklärt
Wofür der Stoff verwendet wird
Von Herstellern angegebene Funktionen:
Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.
Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
Was die Vorschriften sagen
Dieser Name wird nur als Beispiel in einem Eintrag von Anhang III genannt, der eine Stofffamilie erfasst: Die genauen Bedingungen hängen von der verwendeten Form ab.
CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Zur Zusammenfassung am Seitenanfang.
Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.
Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Der Wortlaut der Anhänge
Mit Einschränkungen zulässig
CosIng nennt den Namen PVP-HYDROGEN PEROXIDE in diesem Eintrag mit der geregelten Bezeichnung „HYDROGEN PEROXIDE“: Der folgende Titel benennt die erfasste Form oder Verwendung.
- Art des Mittels
- a) Haarmittel b) Hautmittel c) Nagelhärter d) Mundmittel, einschließlich Mundspülungen, Zahnpasta sowie Zahnaufheller und -bleichmittel e) Zahnaufheller und -bleichmittel f) Wimpernmittel
- Höchstkonzentration
- a) 12 % H 2 O 2 (40 Volumenprozent), enthalten oder freigesetzt b) 4 % H 2 O 2 , enthalten oder freigesetzt c) 2 % H 2 O 2 , enthalten oder freigesetzt d) ≤ 0,1 % H 2 O 2 , enthalten oder freigesetzt e) > 0,1 % ≤ 6 % H 2 O 2 , enthalten oder freigesetzt f) 2 % H 2 O 2 , enthalten oder freigesetzt
- Sonstige Bedingungen
- e) Darf nur an Zahnärzte abgegeben werden. In jedem Anwendungszyklus muss die erste Anwendung stets einem Zahnarzt im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vorbehalten sein oder unter dessen direkter Aufsicht erfolgen, falls ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Danach muss das Mittel dem Verbraucher für den verbleibenden Anwendungszyklus bereitgestellt werden. Nicht bei Personen unter 18 Jahren anwenden. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22). f) Nur für gewerbliche Verwendung
- Aufzudruckender Warnhinweis
- a) f) Geeignete Handschuhe tragen a) b) c) e) Enthält Wasserstoffperoxid. Kontakt mit den Augen vermeiden. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist. e) H 2 O 2 -Konzentration, enthalten oder freigesetzt, in Prozent. Nicht bei Personen unter 18 Jahren anwenden. Darf nur an Zahnärzte abgegeben werden. In jedem Anwendungszyklus muss die erste Anwendung stets einem Zahnarzt vorbehalten sein oder unter dessen direkter Aufsicht erfolgen, falls ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Danach muss das Mittel dem Verbraucher für den verbleibenden Anwendungszyklus bereitgestellt werden. f) Auf dem Etikett anzugeben: „Nur für gewerbliche Verwendung. Kontakt mit den Augen vermeiden. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist. Enthält Wasserstoffperoxid.“
- Eintrag
- Anhang III, Nr. 12
- Stoff
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.
Hydrogen peroxide and other compounds or mixtures that release hydrogen peroxide, including carbamide peroxide and zinc peroxide, with the exception of the following substances in Annex II: No 1397, 1398, 1399
- Namen im Glossar
- HYDROGEN PEROXIDE
- CAS
- 7722-84-1
- EG
- 231-765-0
Daten im Rechtsakt (1)
- Inkrafttreten am 12. Juni 2019
Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III, Eintrag 12. CosIng, Anhang III der Verordnung (EG) 1223/2009 (Stoffe mit Einschränkungen), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Eintrag aus Verordnung (EU) 2019/831, verabschiedet am 22. Mai 2019.
Zitierte SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe.-Stellungnahmen: Opinion on Hydrogen Peroxide in Tooth Whitening products; Opinion concerning Hydrogen (Carbamide, Zinc) Peroxide in Tooth Bleaching/Whitening Products; Guidance document on Epidemiological and clinical studies on Tooth Whitening Products; Opinion of concerning Hydrogen (Carbamide) Peroxide in Tooth Whitening Products; Clarification on Hydrogen (Carbamide) peroxide in Tooth Whitening Products; Opinion concerning Hydrogen Peroxide and Hydrogen Peroxide releasing Substances used in Oral Care Products; Opinion on Hydrogen peroxide, in its free form or when released, oral hygiene products.
Identität
- CosIng-Kennung
- 58778
- CAS (laut CosIng)
- 135927-36-5
- Angegebene Funktionen
- Adstringierend Mundpflege Oxidierend
CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
In anderen Teilen der Welt
Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.
Ländervergleich
Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.
| Land | Vorschrift | Genannte Höchstkonzentration |
|---|---|---|
| Europäische Union | In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift | nicht genannt |
| Vereinigtes Königreich | In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift | nicht genannt |
| Schweiz | EU-Verordnung anwendbar | nicht genannt |
| Vereinigte Staaten (Bundesrecht) | Keine bundesweite Vorschrift erfasst | nicht genannt |
| Kanada | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Japan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Südkorea | Eingeschränkt weicht von der EU ab | 2 bis 3% |
| China | Nicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst) | nicht genannt |
| Australien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| ASEAN | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Taiwan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Brasilien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
- In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang III)
Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.
Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)
In Nordirland gilt EU-Recht.
Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Schweiz, EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), geltende konsolidierte Fassung, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften
Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.
Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.
L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.
Südkorea
- Eingeschränkt: 과산화수소 및 과산화수소 생성물질 (PVP-HYDROGEN PEROXIDE)
별표 2, 기타 (weitere Stoffe mit Grenzwerten), Eintrag 3, Seite 27. Grenzwert: ․두발용 제품류에 과산화수소 로서 3 % ․손톱경화용 제품에 과산화수소 로서 2 %.
Anmerkung: Verwendung in anderen Produkten verboten | Chemischer Name: Wasserstoffperoxid (CAS No. 7722-84-1) | Chemischer Name: Natriumperborat (CAS No. 15120-21-5) | Chemischer Name: Natriumcarbonatperoxid (CAS No. 15630-89-4) | Chemischer Name: Harnstoffperoxid (CAS No. 124-43-6) | Chemischer Name: Calciumperoxid (CAS No. 1305-79-9) | Chemischer Name: PVP-Wasserstoffperoxid (CAS No. 135927-36-5) | Chemischer Name: Strontiumperoxid (CAS No. 1314-18-7) | Chemischer Name: Zinkperoxid (CAS No. 1314-22-3) | Chemischer Name: Magnesiumperoxid (CAS No. 1335-26-8 / 14452-57-4)
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: ko.
Original anzeigen
비고: 기타 제품에는 사용금지 | 화학물질명: 과산화수소 (CAS No. 7722-84-1) | 화학물질명: 과붕산나트륨 (CAS No. 15120-21-5) | 화학물질명: 소듐카보네이트퍼옥사이드 (CAS No. 15630-89-4) | 화학물질명: 우레아퍼옥사이드 (CAS No. 124-43-6) | 화학물질명: 칼슘퍼옥사이드 (CAS No. 1305-79-9) | 화학물질명: 피브이피-하이드로젠퍼옥사이드 (CAS No. 135927-36-5) | 화학물질명: 스트론튬퍼옥사이드 (CAS No. 1314-18-7) | 화학물질명: 징크퍼옥사이드 (CAS No. 1314-22-3) | 화학물질명: 마그네슘퍼옥사이드 (CAS No. 1335-26-8 / 14452-57-4)
Südkorea, MFDS-Verordnung über Sicherheitsstandards für Kosmetika, Mitteilung 2026-19, Anhänge 1 und 2, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Source : 식품의약품안전처 (MFDS), 화장품 안전기준 등에 관한 규정, via law.go.kr ; tableau mis en forme par l'éditeur du site.
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.