SILICON CARBIDE (Siliciumcarbid)
Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe II du règlement (CE) 1223/2009 (substances interdites), Abgerufen am 23. Oktober 2026.
Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 26072
Wen es betrifft
Dieser Inhaltsstoff ist in Kosmetika in der Europäischen Union verboten: Die folgenden Angaben beschreiben seine Gefahren, keine zulässige Verwendung.
Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Schwangerschaft und Stillzeit
In der Europäischen Union für alle in Kosmetika verboten, unabhängig von Alter oder Situation: Für diese Gruppe ist deshalb keine besondere Bedingung erforderlich.
Babys und Kinder
In der Europäischen Union für alle in Kosmetika verboten, unabhängig von Alter oder Situation: Für diese Gruppe ist deshalb keine besondere Bedingung erforderlich.
Haut, Augen und Allergien
Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.
Umwelt
Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; kein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt ein.
Auf dem Etikett lesen
Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.
Einfach erklärt
Wofür der Stoff verwendet wird
Von Herstellern angegebene Funktionen:
Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.
Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
Was die Vorschriften sagen
Es ist verboten, ihn in einem in der Europäischen Union verkauften kosmetischen Mittel zu verwenden, unabhängig von der Dosis. Steht er in der Liste eines neueren Produkts, ist dies zu prüfen: Der Eintrag kann veraltet oder falsch oder das Produkt für einen anderen Markt bestimmt sein.
CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Gefahr und Risiko
Eine bestimmte Form oder Qualität dieses Stoffs (die im Titel des CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Eintrags beschriebene) ist als krebserzeugend, Kategorie 1B (vermutete Wirkung, vorwiegend aus Tierversuchen abgeleitet) eingestuft. Seine anderen Formen fallen unter einen anderen Eintrag.
Diese Einstufung beschreibt, was der Stoff verursachen kann (Gefahr), nicht, was bei der Verwendung eines Produkts geschieht (Risiko): Das Risiko hängt von Dosis, Form und Expositionsweg ab (Haut, Einatmen, Verschlucken).
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
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Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen
Verbraucherverwendungen
Abrasivstoffe
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Abrasives
Weder bekannt noch mit vertretbarem Aufwand feststellbar
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Not Known or Reasonably Ascertainable
Halbleiter- und Photovoltaikmittel
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Semiconductor and photovoltaic agent
Industrielle Verwendungen
Abrasivstoffe
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Abrasives
Legierungen
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Alloys
Härter
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Hardener
Stabilisierungsmittel
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Stabilizing agent
Verwendungsklassifikation
EPA-Klassen sichererer Chemikalien nach Verwendungsfunktion -> Verarbeitungshilfsstoffe und Zusatzstoffe
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EPA Safer Chemical Functional Use Classes -> Processing Aids and Additives
Klassen sichererer Chemikalien -> Grüner Kreis - Es wurde bestätigt, dass die Chemikalie wenig bedenklich ist
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Safer Chemical Classes -> Green circle - The chemical has been verified to be of low concern
Verwendungen
Schleifmittel zum Schneiden und Schleifen von Metallen, Schleifscheiben, feuerfestes Material in der Nichteisenmetallurgie, der keramischen Industrie und in Kesselfeuerungen, Verbundrohre für Dampfreformierungsverfahren. Die faserige Form wird in filamentgewickelten Strukturen und hitzebeständigen, hochfesten Verbundwerkstoffen verwendet.
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Abrasive for cutting and grinding metals, grinding wheels, refractory in non-ferrous metallurgy, ceramic industry and boiler furnaces, composite tubes for steam reforming operations. Fibrous form used in filament-wound structures and heat-resistant, high-strength composites.
BESTANDTEIL VON LAUFFLÄCHEN & BREMSBELÄGEN; BESTANDTEIL VON HEIZELEMENTEN FÜR ELEKTROÖFEN; FASERN IN MATERIALIEN ZUM WIDERSTAND GEGEN HOHE WIEDEREINTRITTSTEMPERATUREN & IN VERBUNDWERKSTOFFEN FÜR RAKETENDÜSEN; BESTANDTEIL VON THERMISTOREN & VARISTOREN; STRUKTURBAUTEILE IN KERNREAKTOREN; DESOXIDATIONSMITTEL IN DER EISENMETALLURGIE.
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COMPONENT OF TREADS & BRAKE LININGS; COMPONENT OF HEATING ELEMENTS FOR ELECTRICAL FURNACES; FIBERS IN MATERIALS TO RESIST HIGH RE-ENTRY TEMPS & ROCKET NOZZLE COMPOSITES; COMPONENT OF THERMISTORS & VARISTORS; STRUCTURAL COMPONENTS IN NUCLEAR REACTORS; DEOXIDANT IN FERROUS METALLURGY.
Polieren von Glas, Granit; Glätten von Biskuitware; in Schleifsteinen; Schleifmittel;Herstellung /von/ Porzellan, „Schmirgel“papier und -scheiben, Schuhsohlen, feuerfesten Steinen, Ofenauskleidungen; rutschfeste Fahrbahnbeläge; in der Halbleitertechnik.
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Polishing glass, granite; smoothing bisque ware; in sharpening stones; abrasive;manufacture /of/ porcelain, "emery" paper and wheels, shoe soles, refractory brick, furnace linings; antiskid pavements; in semiconductor technology.
PubChem : Hazardous Substances Data Bank (HSDB) · 2026-10-29 · Lewis, R.J., Sr (Ed.). Hawley's Condensed Chemical Dictionary. 12th ed. New York, NY: Van Nostrand Rheinhold Co., 1993, p. 1036; SRI; Budavari, S. (ed.). The Merck Index - Encyclopedia of Chemicals, Drugs and Biologicals. Rahway, NJ: Merck and Co., Inc., 1989., p. 1346.
Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.
Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Herstellung
HERGESTELLT DURCH ERHITZEN VON KOKS UND SAND (UND SALZ ALS FLUSSMITTEL) IM ELEKTROOFEN.
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MADE BY HEATING COKE & SAND (& SALT AS FLUX) IN ELECTRIC FURNACE.
REAKTION VON QUARZSAND UND KOKS ODER ANTHRAZITKOHLE BEI HOHEN TEMPERATUREN.
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REACTION OF SILICA SAND AND COKE OR ANTHRACITE COAL AT HIGH TEMPERATURES.
Aussehen
ÄUSSERST HARTE, GRÜNE BIS BLÄULICH-SCHWARZE, SCHILLERNDE, SCHARFKANTIGE KRISTALLE
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EXCEEDINGLY HARD, GREEN TO BLUISH-BLACK, IRIDESCENT, SHARP CRYSTALS
HEXAGONAL ODER KUBISCH
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HEXAGONAL OR CUBIC
Gelbe über grüne bis blauschwarze, schillernde Kristalle.
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Yellow to green to bluish black, iridescent crystals.
Siliciumcarbid liegt als gelbe bis grüne bis bläulich schwarze, irisierende Kristalle vor. Sublimiert unter Zersetzung bei 2700 °C. Dichte 3.21 g cm-3. Unlöslich in Wasser. Löslich in geschmolzenen Alkalien (NaOH, KOH) und geschmolzenem Eisen.
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Silicon carbide appears as yellow to green to bluish-black, iridescent crystals. Sublimes with decomposition at 2700 °C. Density 3.21 g cm-3. Insoluble in water. Soluble in molten alkalis (NaOH, KOH) and molten iron.
Trockenes Pulver; Feuchter Feststoff; CBI; Große Kristalle; Sonstiger Feststoff; Trockenes Pulver; Flüssigkeit
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Dry Powder; Wet Solid; CBI; Large Crystals; Other Solid; Dry Powder; Liquid
Gelbe bis grüne bis bläulich-schwarze, schillernde Kristalle.
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Yellow to green to bluish-black, iridescent crystals.
Gelbe bis grüne bis bläulich-schwarze, schillernde Kristalle.
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Yellow to green to bluish-black, iridescent crystals.
PubChem : Hazardous Substances Data Bank (HSDB) · 2026-10-29 · Budavari, S. (ed.). The Merck Index - Encyclopedia of Chemicals, Drugs and Biologicals. Rahway, NJ: Merck and Co., Inc., 1989., p. 1346; Lide, D.R. (ed.). CRC Handbook of Chemistry and Physics. 73rd ed. Boca Raton, FL: CRC Press Inc., 1992-1993., p. 4-94; NIOSH. NIOSH Pocket Guide to Chemical Hazards. DHHS (NIOSH) Publication No. 94-116. Washington, D.C.: U.S. Government Printing Office, June 1994., p. 278.
PubChem : CAMEO Chemicals · 2026-10-29 · https://cameochemicals.noaa.gov/chemical/25062.
PubChem : EPA Chemical Data Reporting (CDR) · 2026-10-29 · https://www.epa.gov/chemical-data-reporting.
PubChem : Occupational Safety and Health Administration (OSHA) · 2026-10-29 · https://www.osha.gov/chemicaldata/368.
PubChem : The National Institute for Occupational Safety and Health (NIOSH) · 2026-10-29 · https://www.cdc.gov/niosh/npg/npgd0555.html.
Weitere Namen: carbure de silicium (Französisch), Siliciumcarbid (Deutsch), carburo de silicio (Spanisch), Carburo di silicio (Italienisch), carbeto de silício (Portugiesisch).
Wikidata: Stoffnamen in sechs Sprachen und Taxa, in denen sie vorkommen (vor allem aus der LOTUS-Datenbank), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Der Wortlaut der Anhänge
In Kosmetika verboten
CosIng ordnet den Namen SILICON CARBIDE diesem Eintrag in Anhang II zu.
- Eintrag
- Anhang II, Nr. 1658
- Stoff
Siliciumcarbidfasern (mit Durchmesser < 3 μm, Länge > 5 μm und Seitenverhältnis ≥ 3:1)
- CAS
- 409-21-2; 308076-74-6
- EG
- 206-991-8; -
Daten im Rechtsakt (2)
- Inkrafttreten am 23. November 2021
- Geltungsbeginn ab 1. März 2022
It shall apply from 1 March 2022.
Auszüge aus dem im Amtsblatt veröffentlichten englischen Text. Ein Datum kann nur bestimmte Stoffe des Rechtsakts betreffen: Der Auszug erläutert dies.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang II, Eintrag 1658. CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Eintrag aus Verordnung (EU) 2021/1902, verabschiedet am 29. Oktober 2021.
Was sich geändert hat und was sich ändern wird
Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.
Anhang II, Eintrag 1658: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2021/1902
Anhang II, Eintrag 1658: gilt ab diesem Datum
CLP-Einstufung „Carc. 1B“ spätestens ab diesem Datum anwendbar (Verordnung (EU) 2020/1182)
Identität
- CosIng-Kennung
- 58519
- CAS (laut CosIng)
- 409-21-2
- EG (laut CosIng)
- 206-991-8
- Angegebene Funktionen
- Abrasiv
- Wikidata
- Q412356
- PubChem
- 9863
- ECHA InfoCard
- 100.006.357
- InChIKey
- HBMJWWWQQXIZIP-UHFFFAOYSA-N
CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Wikidata, Einträge mit CosIng-Kennung (P3073), CAS, InChIKey, PubChem und ECHA-Seite, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Links zu Wikidata, PubChem und ECHAEuropäische Chemikalienagentur. werden erst nach Prüfung veröffentlicht: gleiche CosIng-Kennung, eindeutiger Eintrag, übereinstimmende CAS-Nummer.
Eingestufte Gefahr (CLP-Verordnung)
Die harmonisierte Einstufung wird von der Europäischen Union für die gesamte Union festgelegt. H-Codes verweisen auf die Gefahrenhinweise in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
silicon carbide fibres (with diameter < 3 μm, length > 5 μm and aspect ratio ≥ 3:1)
Karzinogenität, Kategorie 1B (Carc. 1B)
- Gefahrenklassen
- Karzinogenität, Kategorie 1B (Carc. 1B)
- Gefahrenhinweise
- H350i
Die CMRKrebserzeugend, erbgutverändernd (schädigt die DNA) oder fortpflanzungsgefährdend.-Einstufung erfasst nur eine bestimmte Form oder Qualität des Stoffs (Partikelgröße oder Verunreinigungsgehalt laut Bezeichnung des Eintrags); seine anderen Formen fallen unter einen anderen CLP-Eintrag.
Anhang VI, Eintrag 014-048-00-5, zugeordnet über CAS 409-21-2. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), geltende konsolidierte Fassung, Anhang VI Tabelle 3, abgerufen am 21. Oktober 2026.
Eintrag eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (EU) 2020/1182, spätestens ab 1. März 2022 anwendbar.
In anderen Teilen der Welt
Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.
Ländervergleich
Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.
| Land | Vorschrift | Genannte Höchstkonzentration |
|---|---|---|
| Europäische Union | In Kosmetika verboten | nicht genannt |
| Vereinigtes Königreich | In Kosmetika verboten | nicht genannt |
| Schweiz | EU-Verordnung anwendbar | nicht genannt |
| Vereinigte Staaten (Bundesrecht) | Keine bundesweite Vorschrift erfasst | nicht genannt |
| Kanada | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Japan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Südkorea | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| China | Nicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst) | nicht genannt |
| Australien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| ASEAN | Verboten | nicht genannt |
| Taiwan | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
| Brasilien | Kein Eintrag in den erfassten Listen | nicht genannt |
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
- In Kosmetika verboten (Anhang II)
Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.
Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.
Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)
In Nordirland gilt EU-Recht.
Schweiz
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).
Schweiz, EDI-Verordnung über kosmetische Mittel (VKos, SR 817.023.31), geltende konsolidierte Fassung, abgerufen am 22. Oktober 2026.
Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften
Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.
Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.
L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.
ASEAN (Südostasien)
- Verboten: Silicon carbide fibres (with diameter < 3 μm, length > 5 μm and aspect ratio ≥ 3:1)
Annex II (verbotene Stoffe), Eintrag 1658, Seite 93.
ASEAN-Kosmetikrichtlinie, Anhänge II, III, IV, VI und VII (Fassung 2026-1 vom 22. Juni 2026, Anhang VII 2025-2), abgerufen am 24. Oktober 2026.
Source : ASEAN Cosmetic Documents, annexes de la directive cosmétique de l'ASEAN, telles que publiées par la Health Sciences Authority (HSA, Singapour) ; tableau extrait et mis en forme par l'éditeur du site, sans approbation de la HSA ni de l'ASEAN.
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.