CompoAtlas

ZIRCONIUM DIOXIDE (Zirconium(IV)-oxid)

Zur Zusammenfassung am Seitenanfang. CosIng, annexe II du règlement (CE) 1223/2009 (substances interdites), Abgerufen am 23. Oktober 2026.

Amtliche Bezeichnung auf dem Etikett (INCIInternationale Bezeichnung kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie auf der Verpackung steht.-Name, EU-Glossar kosmetischer Inhaltsstoffnamen), Nr. 30389

Wen es betrifft

Was amtliche Einstufungen und Vorschriften für jede Gruppe sagen. Eine Einstufung beschreibt die Gefahr des reinen Stoffs, nicht das Risiko eines Produkts, das ihn enthält. Dieses hängt von Dosis und Exposition ab.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

  • Schwangerschaft und Stillzeit

    Für diesen Stoff gibt es keine EU-weit harmonisierte Einstufung in Bezug auf Fortpflanzung, das ungeborene Kind oder Stillzeit. Das bedeutet nicht, dass für ihn keine Wirkung während der Schwangerschaft festgestellt wurde.

  • Babys und Kinder

    Die Kosmetikverordnung legt für diesen Inhaltsstoff keine altersbezogene Bedingung fest.

  • Haut, Augen und Allergien

    Keine harmonisierte Einstufung für Sensibilisierung, Reizung oder Augenschäden und keine Kennzeichnungspflicht als Allergen.

  • Umwelt

    Keine harmonisierte Einstufung als gewässergefährdend; kein Rechtsakt der Union stuft ihn als endokrinen Disruptor für die Umwelt ein.

  • Auf dem Etikett lesen

    Die Kosmetikverordnung schreibt für diesen Inhaltsstoff keinen aufzudruckenden Warnhinweis vor.

Einfach erklärt

Wofür der Stoff verwendet wird

Von Herstellern angegebene Funktionen:

Die Funktionen und ihre Erläuterungen stehen in der Zusammenfassung.

Im CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission.-Verzeichnis angegebene Funktionen. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

Was die Vorschriften sagen

Verboten, mit den in der amtlichen Bezeichnung vorgesehenen Ausnahmen: „Zirconium and its compounds, with the exception of the substances listed under reference number 50 in Annex III, and the zirconium lakes, pigments or salts of the colouring agents when listed Annex IV“.

CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

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Was wir über diesen Inhaltsstoff wissen

Verbraucherverwendungen

  • Bindemittel

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    Binder
  • Katalysator

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    Catalyst
  • Korrosionsinhibitor

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    Corrosion inhibitor
  • Farbstoff

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    Dye
  • Füllstoff

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    Filler
  • Isolatoren

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    Insulators
  • Weder bekannt noch mit vertretbarem Aufwand feststellbar

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    Not Known or Reasonably Ascertainable
  • Pigment

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    Pigment

PubChem : EPA Chemical Data Reporting (CDR) · 2026-10-29 · https://www.epa.gov/chemical-data-reporting.

Lizenz.

Industrielle Verwendungen

  • Abrasivstoffe

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    Abrasives
  • Adsorptionsmittel

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    Adsorbent
  • Legierungen

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    Alloys
  • Bindemittel

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    Binder
  • Katalysator

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    Catalyst
  • Regulator chemischer Reaktionen

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    Chemical reaction regulator
  • Korrosionsinhibitor

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    Corrosion inhibitor
  • Füllstoff

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    Filler
  • Härter

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    Hardener
  • Wärmestabilisator

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    Heat stabilizer
  • Isolatoren

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    Insulators
  • Zwischenprodukt

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    Intermediate
  • Weder bekannt noch mit vertretbarem Aufwand feststellbar

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    Not Known or Reasonably Ascertainable
  • Trübungsmittel

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    Opacifer
  • Pigment

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Pigment
  • Polymerisationsförderer

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    Polymerization promoter
  • Nicht anderweitig angegebene Verarbeitungshilfsstoffe

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    Processing aids not otherwise specified
  • Stabilisierungsmittel

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    Stabilizing agent
  • Oberflächenmodifikator

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    Surface modifier

PubChem : EPA Chemical Data Reporting (CDR) · 2026-10-29 · https://www.epa.gov/chemical-data-reporting.

Lizenz.

Kein natürliches Vorkommen in Wikidata (LOTUS-Datenbank) erfasst; dies beweist keine synthetische Herkunft des Inhaltsstoffs.

Grundlage: eine CosIng-CAS-Nummer ohne erfasstes natürliches Vorkommen in dieser Datenbank.

Aussehen

  • Feuchter Feststoff; sonstiger Feststoff; trockenes Pulver; CBI; trockenes Pulver; feuchter Feststoff; große Kristalle; trockenes Pulver; sonstiger Feststoff; Flüssigkeit; sonstiger Feststoff; trockenes Pulver; Flüssigkeit

    Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

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    Wet Solid; Other Solid; Dry Powder; CBI; Dry Powder; Wet Solid; Large Crystals; Dry Powder; Other Solid; Liquid; Other Solid; Dry Powder; Liquid

PubChem : EPA Chemical Data Reporting (CDR) · 2026-10-29 · https://www.epa.gov/chemical-data-reporting.

Lizenz.

Weitere Namen: zircone (Französisch), Zirconium(IV)-oxid (Deutsch), dióxido de zirconio (Spanisch), ossido di zirconio (Italienisch), dióxido de zircónio (Portugiesisch).

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Der Wortlaut der Anhänge

Mit Ausnahmen verboten

CosIng ordnet den Namen ZIRCONIUM DIOXIDE diesem Eintrag zu. Die Verbotsfälle werden oben unter „Einfach erklärt“ erläutert; die amtliche Bezeichnung steht unten.

Eintrag
Anhang II, Nr. 391
Stoff
Zirconium und seine Verbindungen mit Ausnahme der unter der laufenden Nummer 50 des Anhangs III geführten Stoffe, sowie Zirconiumlacke, -pigmente oder -salze bestimmter in Anhang IV genannter Farbstoffe
CAS
7440-67-7
EG
231-176-9

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang II, Eintrag 391. CosIng, Anhang II der Verordnung (EG) 1223/2009 (verbotene Stoffe), abgerufen am 23. Oktober 2026, Quelle aktualisiert am 13. Oktober 2026.

Eintrag aus Verordnung (CE) Nr. 1223/2009, verabschiedet am 30. November 2009.

Zitierte SCCSWissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit der EU: Er bewertet kosmetische Inhaltsstoffe.-Stellungnahmen: Zirconium and Compounds Strontium lactate, nitrate and polycarboxylate.

Was sich geändert hat und was sich ändern wird

Daten der Texte zu diesem Inhaltsstoff. Ein Textdatum kann mehrere Stoffe betreffen: Die Einzelheiten jedes Eintrags stehen unten.

  1. Anhang II, Eintrag 391: eingeführt oder ersetzt durch Verordnung (CE) Nr. 1223/2009

  2. Anhang II, Eintrag 391: gilt ab diesem Datum

Identität

CosIng-Kennung
84985
CAS (laut CosIng)
1314-23-4
EG (laut CosIng)
215-227-2
Angegebene Funktionen
Trübend
Wikidata
Q36200
PubChem
62395
ECHA InfoCard
100.013.844
InChIKey
MCMNRKCIXSYSNV-UHFFFAOYSA-N

CosIng-Verzeichnis. CosIng, Verzeichnis kosmetischer Bestandteile (INCI-Namen, CAS, EG, Funktionen), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Wikidata, Einträge mit CosIng-Kennung (P3073), CAS, InChIKey, PubChem und ECHA-Seite, abgerufen am 22. Oktober 2026.

Links zu Wikidata, PubChem und ECHAEuropäische Chemikalienagentur. werden erst nach Prüfung veröffentlicht: gleiche CosIng-Kennung, eindeutiger Eintrag, übereinstimmende CAS-Nummer.

In anderen Teilen der Welt

Informationen zu anderen Rechtsräumen, ohne Auswirkung auf den Verkauf in Frankreich. Was erfasst ist und was noch fehlt.

Ländervergleich

Der strengste Status je Land und die genannte Höchstkonzentration. Die Einzelheiten und die Quelle jeder Vorschrift folgen.

Ländervergleich: ZIRCONIUM DIOXIDE
LandVorschriftGenannte Höchstkonzentration
Europäische UnionErfasst vom Eintrag « Zirconium and its compounds »: Mit Ausnahmen verboten (Anhang II, Nr. 391)nicht genannt
Vereinigtes KönigreichErfasst vom Eintrag « Zirconium and its compounds »: Mit Ausnahmen verboten (Anhang II, Nr. 391)nicht genannt
SchweizEU-Verordnung anwendbarnicht genannt
Vereinigte Staaten (Bundesrecht)Keine bundesweite Vorschrift erfasstnicht genannt
KanadaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
JapanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
SüdkoreaKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ChinaNicht auf den erfassten Verbotslisten (Listen zugelassener Stoffe werden nicht erfasst)nicht genannt
AustralienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
ASEANKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
TaiwanKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt
BrasilienKein Eintrag in den erfassten Listennicht genannt

Vereinigtes Königreich (Großbritannien)

  • Erfasst vom Eintrag « Zirconium and its compounds »: Mit Ausnahmen verboten (Anhang II, Nr. 391) (Anhang II)

Gleiche Einträge wie in der Europäischen Union. Ihre Höchstkonzentrationen werden in der Tabelle „Ländervergleich“ verglichen; andere Bedingungen (Produktarten, Warnhinweise) können abweichen.

Geltende Anhänge II bis VI. Vereinigtes Königreich, Anhänge II bis VI der übernommenen und geänderten Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (geltende Fassung), abgerufen am 21. Oktober 2026.

Contient des informations publiques sous licence Open Government v3.0 (« Contains public sector information licensed under the Open Government Licence v3.0. »)

In Nordirland gilt EU-Recht.

Schweiz

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt in der Schweiz (Artikel 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung).

Vereinigte Staaten, Bundesvorschriften

Keiner der integrierten Abschnitte des Bundesrechts (21 CFR 700.11 bis 700.27 und 250.250) erfasst diesen Namen. Die FDA veröffentlicht keine Liste zugelassener Inhaltsstoffe.

Vereinigte Staaten, 21 CFR Teil 700 und Abschnitt 250.250 (FDA-Vorschriften für kosmetische Inhaltsstoffe), eCFR, abgerufen am 21. Oktober 2026.

L'eCFR n'est pas une édition juridique officielle du Code of Federal Regulations.

Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175 der Kommission. Seite aktualisiert am 23. Oktober 2026.

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