ADHESIVE
Lässt Oberflächen aneinander haften, zum Beispiel einen künstlichen Nagel oder ein Haarteil.
Amtliche Definition
Darauf abzielen, Oberflächen miteinander zu vereinen/zu verbinden/zu verkleben.
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Tending to unite/bind/bond surfaces together.CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
15 Inhaltsstoffe, 0 Produkte
Einfach erklärt
15 Inhaltsstoffe der Datenbank haben in CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission. die Funktion „ADHESIVE“. Dies sind Namen des EU-Glossars; ein Inhaltsstoff kann mehrere Funktionen haben.
0 Produkte der Datenbank enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe; jedes wird einmal gezählt. Diese Zahl belegt weder die Funktion noch die Wirksamkeit des Fertigprodukts.
Inhaltsstoffe mit Verbot oder Verwendungsbedingungen nach der Kosmetikverordnung: 1. Eine angegebene Funktion ist keine Zulassung: Prüfen Sie die Bedingungen für den Inhaltsstoff und seine beabsichtigte Verwendung.
Inhaltsstoffe mit dieser Funktion
Zuerst die in den Produkten der Datenbank am häufigsten vorkommenden.
| Inhaltsstoff | Rechtlicher Status |
|---|---|
| ACRYLATES/ETHYLHEXYL ACRYLATE/GLYCIDYL METHACRYLATE CROSSPOLYMER-2 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| ACRYLIC ACID/ETHYLHEXYL ACRYLATE/VA CROSSPOLYMER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| BIS-METHOXY PEG-7 POLY(SMDI) | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| C6-11 ALKANE | Oberhalb eines Verunreinigungsgrenzwerts verboten (Anhang II) |
| CELLULOSE HYDROXYPROPYLTRIMONIUM CHLORIDE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| ESCHERICHIA COLI EXTRACT/sr-(METHIONYL DECA-(sh-POLYPEPTIDE-50 LEUCYL sh-POLYPEPTIDE-50 ARGINYL sh-POLYPEPTIDE-138)) | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| ETHYLHEXYL ACRYLATE/HEA/GLYCIDYL METHACRYLATE/VA COPOLYMER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| HYDROGENATED DICYCLOPENTADIENES/METHYL STYRENES/INDENE COPOLYMER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| HYDROGENATED DIMER DILINOLEIC ACID/POLYPROPANEDIOL-8 COPOLYMER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| METHOXY PEG-10 PROPYL/PHENYL POLYSILSESQUIOXANE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| PENTANEDIONE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| PHENYLBORONIC ACID ALGINATE AMIDE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SESQUI(ACRYLOYLOXYETHYL) PHOSPHATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| sr-(ESCHERICHIA COLI EXTRACT/sh-POLYPEPTIDE-138 sh-POLYPEPTIDE-50 LEUCYL sh-POLYPEPTIDE-50 ARGININE) | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| T-BUTYL ACRYLATE/ETHYLHEXYL ACRYLATE/METHACRYLOYL PMMA COPOLYMER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
Was das Recht regelt
Anhang III kann bestimmte Stoffe beschränken. Er legt auch Kennzeichnungsbedingungen für Duftstoffallergene fest; maßgeblich ist der konkrete Inhaltsstoffeintrag.
Kosmetikverordnung 1223/2009, Artikel 10, 14, 19 und 20.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, neueste konsolidierte französische Fassung (Anhänge), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Inhaltsstoffe mit Vorschriften
- C6-11 ALKANE : Oberhalb eines Verunreinigungsgrenzwerts verboten (Anhang II)
Das Etikett verstehen
Inhaltsstoffe stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zugabe; bei höchstens 1 % dürfen sie in beliebiger Reihenfolge folgen. Die Position allein belegt weder Funktion noch Dosis.
Häufig gestellte Fragen
Belegt diese Funktion die Wirksamkeit oder Sicherheit eines Produkts?
Eine Funktion ist kein Sicherheitsurteil. Das Fertigprodukt benötigt eine Sicherheitsbewertung (Artikel 10), und der Inhaltsstoff muss seine geltenden Bedingungen erfüllen. Angaben erfordern Belege (Artikel 20).