CompoAtlas

ADHESIVE

Lässt Oberflächen aneinander haften, zum Beispiel einen künstlichen Nagel oder ein Haarteil.

Amtliche Definition

Darauf abzielen, Oberflächen miteinander zu vereinen/zu verbinden/zu verkleben.

Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

Original anzeigen
Tending to unite/bind/bond surfaces together.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

15 Inhaltsstoffe, 0 Produkte

Einfach erklärt

15 Inhaltsstoffe der Datenbank haben in CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission. die Funktion „ADHESIVE“. Dies sind Namen des EU-Glossars; ein Inhaltsstoff kann mehrere Funktionen haben.

0 Produkte der Datenbank enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe; jedes wird einmal gezählt. Diese Zahl belegt weder die Funktion noch die Wirksamkeit des Fertigprodukts.

Inhaltsstoffe mit Verbot oder Verwendungsbedingungen nach der Kosmetikverordnung: 1. Eine angegebene Funktion ist keine Zulassung: Prüfen Sie die Bedingungen für den Inhaltsstoff und seine beabsichtigte Verwendung.

Inhaltsstoffe mit dieser Funktion

Zuerst die in den Produkten der Datenbank am häufigsten vorkommenden.

ADHESIVE
InhaltsstoffRechtlicher Status
ACRYLATES/ETHYLHEXYL ACRYLATE/GLYCIDYL METHACRYLATE CROSSPOLYMER-2Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
ACRYLIC ACID/ETHYLHEXYL ACRYLATE/VA CROSSPOLYMERKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
BIS-METHOXY PEG-7 POLY(SMDI)Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
C6-11 ALKANEOberhalb eines Verunreinigungsgrenzwerts verboten (Anhang II)
CELLULOSE HYDROXYPROPYLTRIMONIUM CHLORIDEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
ESCHERICHIA COLI EXTRACT/sr-(METHIONYL DECA-(sh-POLYPEPTIDE-50 LEUCYL sh-POLYPEPTIDE-50 ARGINYL sh-POLYPEPTIDE-138))Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
ETHYLHEXYL ACRYLATE/HEA/GLYCIDYL METHACRYLATE/VA COPOLYMERKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
HYDROGENATED DICYCLOPENTADIENES/METHYL STYRENES/INDENE COPOLYMERKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
HYDROGENATED DIMER DILINOLEIC ACID/POLYPROPANEDIOL-8 COPOLYMERKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
METHOXY PEG-10 PROPYL/PHENYL POLYSILSESQUIOXANEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
PENTANEDIONEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
PHENYLBORONIC ACID ALGINATE AMIDEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SESQUI(ACRYLOYLOXYETHYL) PHOSPHATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
sr-(ESCHERICHIA COLI EXTRACT/sh-POLYPEPTIDE-138 sh-POLYPEPTIDE-50 LEUCYL sh-POLYPEPTIDE-50 ARGININE)Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
T-BUTYL ACRYLATE/ETHYLHEXYL ACRYLATE/METHACRYLOYL PMMA COPOLYMERKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung

Was das Recht regelt

Anhang III kann bestimmte Stoffe beschränken. Er legt auch Kennzeichnungsbedingungen für Duftstoffallergene fest; maßgeblich ist der konkrete Inhaltsstoffeintrag.

Kosmetikverordnung 1223/2009, Artikel 10, 14, 19 und 20.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, neueste konsolidierte französische Fassung (Anhänge), abgerufen am 23. Oktober 2026.

Inhaltsstoffe mit Vorschriften

Das Etikett verstehen

Inhaltsstoffe stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zugabe; bei höchstens 1 % dürfen sie in beliebiger Reihenfolge folgen. Die Position allein belegt weder Funktion noch Dosis.

1223/2009, article 19.

Häufig gestellte Fragen

Belegt diese Funktion die Wirksamkeit oder Sicherheit eines Produkts?

Eine Funktion ist kein Sicherheitsurteil. Das Fertigprodukt benötigt eine Sicherheitsbewertung (Artikel 10), und der Inhaltsstoff muss seine geltenden Bedingungen erfüllen. Angaben erfordern Belege (Artikel 20).

1223/2009, articles 10, 20.

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