CompoAtlas

Bräunend

Bräunt die Haut mit oder ohne UV-Einwirkung.

Amtliche Definition

Bräunen der Haut mit oder ohne UV-Exposition.

Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

Original anzeigen
Darkening the skin with or without exposure to UV.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

Historische Definition (2006)

Tönt die Haut dunkel mit oder ohne Einwirkung von UV-Strahlen.

32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.

Die Definitionen dienen der Information: Die Entscheidung zum Verzeichnis wurde am 8. Mai 2020 aufgehoben. Sie stellt keine Zulassung dar.

3 Inhaltsstoffe, 200 Produkte

Produkte mit diesen Inhaltsstoffen

Aus den erfassten Zusammensetzungen berechnet; jedes Produkt wird einmal gezählt. Eine bestimmte Kategorie je Produkt; Bezugsgröße: alle Produkte, die diese Funktion nennen.

Produktkategorien
KategorieProdukte%
Selbstbräuner42,0 %
Körpermilch10,5 %
10,5 %

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Einfach erklärt

3 Inhaltsstoffe der Datenbank haben in CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission. die Funktion „Bräunend“. Dies sind Namen des EU-Glossars; ein Inhaltsstoff kann mehrere Funktionen haben.

200 Produkte der Datenbank enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe; jedes wird einmal gezählt. Diese Zahl belegt weder die Funktion noch die Wirksamkeit des Fertigprodukts.

Inhaltsstoffe mit Verbot oder Verwendungsbedingungen nach der Kosmetikverordnung: 1. Eine angegebene Funktion ist keine Zulassung: Prüfen Sie die Bedingungen für den Inhaltsstoff und seine beabsichtigte Verwendung.

Inhaltsstoffe mit dieser Funktion

Zuerst die in den Produkten der Datenbank am häufigsten vorkommenden.

Bräunend
InhaltsstoffRechtlicher Status
DIHYDROXYACETONEMit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Anhang III, Nr. 322 : Produkte :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

(a) Hair dye substance in non-oxidative hair dye products (*) (b) Self-tanning products (*) (*) From 26 January 2022 hair dye and self-tanning products containing that substance and not complying with the restrictions shall not be placed on the Union market. From 22 April 2022 hair dye and self-tanning products containing that substance and not complying with the restrictions shall not be made available on the Union market
; Höchstkonzentration :

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

(a) 6,25 % (b) 10 %
ERYTHRULOSEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
ACETYL TYROSINEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung

Was das Recht regelt

Anhang III kann bestimmte Stoffe beschränken. Er legt auch Kennzeichnungsbedingungen für Duftstoffallergene fest; maßgeblich ist der konkrete Inhaltsstoffeintrag.

Kosmetikverordnung 1223/2009, Artikel 10, 14, 19 und 20.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, neueste konsolidierte französische Fassung (Anhänge), abgerufen am 23. Oktober 2026.

Inhaltsstoffe mit Vorschriften

Das Etikett verstehen

Inhaltsstoffe stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zugabe; bei höchstens 1 % dürfen sie in beliebiger Reihenfolge folgen. Die Position allein belegt weder Funktion noch Dosis.

1223/2009, article 19.

Häufig gestellte Fragen

Belegt diese Funktion die Wirksamkeit oder Sicherheit eines Produkts?

Eine Funktion ist kein Sicherheitsurteil. Das Fertigprodukt benötigt eine Sicherheitsbewertung (Artikel 10), und der Inhaltsstoff muss seine geltenden Bedingungen erfüllen. Angaben erfordern Belege (Artikel 20).

1223/2009, articles 10, 20.

Alle Funktionen

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