CompoAtlas

EYELASH CONDITIONING

Pflegt die Wimpern und verbessert ihr Aussehen: Glanz, sichtbare Länge und Fülle, Trennung.

Amtliche Definition

Pflegen und Verbessern des Aussehens der Wimpern. Verbessern des Glanzes oder Schimmers der Wimpern, Beschichten der Wimpernhaare, damit sie dicker und länger erscheinen, oder Unterstützen der Trennung der Wimpernhaare.

Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

Original anzeigen
Conditioning and enhancing the appearance of eyelashes. Improving the gloss or sheen of eyelashes, coating the eyelash hair to increase the appearance of its diameter and length, or helping with the separation of the eyelash hair.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

23 Inhaltsstoffe, 0 Produkte

Einfach erklärt

23 Inhaltsstoffe der Datenbank haben in CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission. die Funktion „EYELASH CONDITIONING“. Dies sind Namen des EU-Glossars; ein Inhaltsstoff kann mehrere Funktionen haben.

0 Produkte der Datenbank enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe; jedes wird einmal gezählt. Diese Zahl belegt weder die Funktion noch die Wirksamkeit des Fertigprodukts.

Inhaltsstoffe mit Verbot oder Verwendungsbedingungen nach der Kosmetikverordnung: 0. Eine angegebene Funktion ist keine Zulassung: Prüfen Sie die Bedingungen für den Inhaltsstoff und seine beabsichtigte Verwendung.

Inhaltsstoffe mit dieser Funktion

Zuerst die in den Produkten der Datenbank am häufigsten vorkommenden.

EYELASH CONDITIONING
InhaltsstoffRechtlicher Status
BIMATOPROSTKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
BUTYL PELARGONATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
DEFINED CELL CULTURE MEDIA 26Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
DEFINED CELL CULTURE MEDIA 27Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
EGG SHELL MEMBRANE/CELLULOSE FIBERKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
FURANYL METHYLTHIO METHYLSULFANYLTRIAZOLEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
HEXYL PELARGONATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
HUMAN DERMAL FIBROBLAST STEM CELL EXOSOMESKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
HUMAN MONONUCLEAR CELL INDUCED PLURIPOTENT CELL CULTURE CONDITIONED MEDIAKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
HYDROGENATED DIMER DILINOLEIC ACID/POLYPROPANEDIOL-8 COPOLYMERKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
ISOPROPYL DIMETHYLNORCARBOPROSTATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
METHYLPYRAZOLYLAMINO CYANOMETHYL ETHYLSULFONYLAZETIDINOPYRAZINE THIENOPYRIMIDINEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
MORPHOLINO OXOPHENYL BENZOXAZOLEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
MORPHOLINO OXOPIPERIDINYL BENZOXAZOLEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
MORPHOLINOBENZOXAZOLEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
MYRISTOYL TETRAPEPTIDE-13 D-LYSINE AMIDEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
POTASSIUM ITACONATE/GLYCERIN/PEG-4/PENTAERYTHRITOL CROSSPOLYMERKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SCHIZOPHYLLUM COMMUNE VESICLESKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SHEEP PLACENTA VESICLESKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
sr-(METHIONYL HEXAPEPTIDE-40 OLIGOPEPTIDE-231 S-SPIDER POLYPEPTIDE-1) FORMATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
sr-POLYPEPTIDE-1Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TETRAPEPTIDE-155Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TRAMETES VERSICOLOR VESICLESKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung

Was das Recht regelt

Anhang III kann bestimmte Stoffe beschränken. Er legt auch Kennzeichnungsbedingungen für Duftstoffallergene fest; maßgeblich ist der konkrete Inhaltsstoffeintrag.

Kosmetikverordnung 1223/2009, Artikel 10, 14, 19 und 20.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, neueste konsolidierte französische Fassung (Anhänge), abgerufen am 23. Oktober 2026.

Inhaltsstoffe mit Vorschriften

Für diese Inhaltsstoffe wurden in den gelesenen Anhängen der Kosmetikverordnung keine Verbote oder Bedingungen gefunden.

Das Etikett verstehen

Inhaltsstoffe stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zugabe; bei höchstens 1 % dürfen sie in beliebiger Reihenfolge folgen. Die Position allein belegt weder Funktion noch Dosis.

1223/2009, article 19.

Häufig gestellte Fragen

Belegt diese Funktion die Wirksamkeit oder Sicherheit eines Produkts?

Eine Funktion ist kein Sicherheitsurteil. Das Fertigprodukt benötigt eine Sicherheitsbewertung (Artikel 10), und der Inhaltsstoff muss seine geltenden Bedingungen erfüllen. Angaben erfordern Belege (Artikel 20).

1223/2009, articles 10, 20.

Alle Funktionen

Eingabetaste zum Analysieren, Umschalt+Eingabetaste für eine neue Zeile