EYELASH CONDITIONING
Pflegt die Wimpern und verbessert ihr Aussehen: Glanz, sichtbare Länge und Fülle, Trennung.
Amtliche Definition
Pflegen und Verbessern des Aussehens der Wimpern. Verbessern des Glanzes oder Schimmers der Wimpern, Beschichten der Wimpernhaare, damit sie dicker und länger erscheinen, oder Unterstützen der Trennung der Wimpernhaare.
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
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Conditioning and enhancing the appearance of eyelashes. Improving the gloss or sheen of eyelashes, coating the eyelash hair to increase the appearance of its diameter and length, or helping with the separation of the eyelash hair.CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
23 Inhaltsstoffe, 0 Produkte
Einfach erklärt
23 Inhaltsstoffe der Datenbank haben in CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission. die Funktion „EYELASH CONDITIONING“. Dies sind Namen des EU-Glossars; ein Inhaltsstoff kann mehrere Funktionen haben.
0 Produkte der Datenbank enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe; jedes wird einmal gezählt. Diese Zahl belegt weder die Funktion noch die Wirksamkeit des Fertigprodukts.
Inhaltsstoffe mit Verbot oder Verwendungsbedingungen nach der Kosmetikverordnung: 0. Eine angegebene Funktion ist keine Zulassung: Prüfen Sie die Bedingungen für den Inhaltsstoff und seine beabsichtigte Verwendung.
Inhaltsstoffe mit dieser Funktion
Zuerst die in den Produkten der Datenbank am häufigsten vorkommenden.
| Inhaltsstoff | Rechtlicher Status |
|---|---|
| BIMATOPROST | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| BUTYL PELARGONATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| DEFINED CELL CULTURE MEDIA 26 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| DEFINED CELL CULTURE MEDIA 27 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| EGG SHELL MEMBRANE/CELLULOSE FIBER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| FURANYL METHYLTHIO METHYLSULFANYLTRIAZOLE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| HEXYL PELARGONATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| HUMAN DERMAL FIBROBLAST STEM CELL EXOSOMES | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| HUMAN MONONUCLEAR CELL INDUCED PLURIPOTENT CELL CULTURE CONDITIONED MEDIA | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| HYDROGENATED DIMER DILINOLEIC ACID/POLYPROPANEDIOL-8 COPOLYMER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| ISOPROPYL DIMETHYLNORCARBOPROSTATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| METHYLPYRAZOLYLAMINO CYANOMETHYL ETHYLSULFONYLAZETIDINOPYRAZINE THIENOPYRIMIDINE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| MORPHOLINO OXOPHENYL BENZOXAZOLE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| MORPHOLINO OXOPIPERIDINYL BENZOXAZOLE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| MORPHOLINOBENZOXAZOLE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| MYRISTOYL TETRAPEPTIDE-13 D-LYSINE AMIDE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| POTASSIUM ITACONATE/GLYCERIN/PEG-4/PENTAERYTHRITOL CROSSPOLYMER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SCHIZOPHYLLUM COMMUNE VESICLES | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SHEEP PLACENTA VESICLES | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| sr-(METHIONYL HEXAPEPTIDE-40 OLIGOPEPTIDE-231 S-SPIDER POLYPEPTIDE-1) FORMATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| sr-POLYPEPTIDE-1 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| TETRAPEPTIDE-155 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| TRAMETES VERSICOLOR VESICLES | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
Was das Recht regelt
Anhang III kann bestimmte Stoffe beschränken. Er legt auch Kennzeichnungsbedingungen für Duftstoffallergene fest; maßgeblich ist der konkrete Inhaltsstoffeintrag.
Kosmetikverordnung 1223/2009, Artikel 10, 14, 19 und 20.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, neueste konsolidierte französische Fassung (Anhänge), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Inhaltsstoffe mit Vorschriften
Für diese Inhaltsstoffe wurden in den gelesenen Anhängen der Kosmetikverordnung keine Verbote oder Bedingungen gefunden.
Das Etikett verstehen
Inhaltsstoffe stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zugabe; bei höchstens 1 % dürfen sie in beliebiger Reihenfolge folgen. Die Position allein belegt weder Funktion noch Dosis.
Häufig gestellte Fragen
Belegt diese Funktion die Wirksamkeit oder Sicherheit eines Produkts?
Eine Funktion ist kein Sicherheitsurteil. Das Fertigprodukt benötigt eine Sicherheitsbewertung (Artikel 10), und der Inhaltsstoff muss seine geltenden Bedingungen erfüllen. Angaben erfordern Belege (Artikel 20).