Gelbildend
Verleiht einer Flüssigkeit die Konsistenz eines Gels.
Amtliche Definition
Einer flüssigen Zubereitung die Konsistenz eines Gels (einer halbfesten Zubereitung mit einer gewissen Elastizität) verleihen.
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Giving the consistency of a gel (a semi-solid preparation with some elasticity) to a liquid preparation.CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
Historische Definition (2006)
Verleiht einer flüssigen Zubereitung die Konsistenz eines Gels (eine halbfeste Zubereitung mit einer gewissen Elastizität).32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Die Definitionen dienen der Information: Die Entscheidung zum Verzeichnis wurde am 8. Mai 2020 aufgehoben. Sie stellt keine Zulassung dar.
23 Inhaltsstoffe, 12.258 Produkte
Produkte mit diesen Inhaltsstoffen
Aus den erfassten Zusammensetzungen berechnet; jedes Produkt wird einmal gezählt. Eine bestimmte Kategorie je Produkt; Bezugsgröße: alle Produkte, die diese Funktion nennen.
| Kategorie | Produkte | % |
|---|---|---|
| Zahnpasten | 292 | 2,4 % |
| Sonnenschutzmittel | 212 | 1,7 % |
| Shampoos | 135 | 1,1 % |
| Handcremes | 124 | 1,0 % |
| Körpermilch | 104 | 0,8 % |
| Antischuppenshampoos | 66 | 0,5 % |
| Körpercremes | 65 | 0,5 % |
| Feuchtigkeitscremes | 57 | 0,5 % |
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Einfach erklärt
23 Inhaltsstoffe der Datenbank haben in CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission. die Funktion „Gelbildend“. Dies sind Namen des EU-Glossars; ein Inhaltsstoff kann mehrere Funktionen haben.
12.258 Produkte der Datenbank enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe; jedes wird einmal gezählt. Diese Zahl belegt weder die Funktion noch die Wirksamkeit des Fertigprodukts.
Inhaltsstoffe mit Verbot oder Verwendungsbedingungen nach der Kosmetikverordnung: 0. Eine angegebene Funktion ist keine Zulassung: Prüfen Sie die Bedingungen für den Inhaltsstoff und seine beabsichtigte Verwendung.
Inhaltsstoffe mit dieser Funktion
Zuerst die in den Produkten der Datenbank am häufigsten vorkommenden.
| Inhaltsstoff | Rechtlicher Status |
|---|---|
| XANTHAN GUM | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| CARBOMER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| STEARALKONIUM BENTONITE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| STEARALKONIUM HECTORITE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SODIUM CARBOMER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SODIUM POLYNAPHTHALENESULFONATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SODIUM DEXTRAN SULFATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| STEARETH-100 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SODIUM SURFACTIN | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| STEARETH-30 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SOLUM FULLONUM | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| CROSCARMELLOSE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| EUGLENA GRACILIS POLYSACCHARIDE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| CARBOXYMETHYL CHITIN | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| CARBOXYMETHYL CHITOSAN | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| CARBOXYMETHYL DEXTRAN | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| CARBOXYMETHYL HYDROXYPROPYL GUAR | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| DIHYDROGENATED TALLOW BENZYLMONIUM HECTORITE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SODIUM GLYCERETH-1 POLYPHOSPHATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SODIUM METHYLNAPHTHALENESULFONATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| STEARETH-40 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| STEARETH-50 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| TEA-CARBOMER | In einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang III) |
Was das Recht regelt
Anhang III kann bestimmte Stoffe beschränken. Er legt auch Kennzeichnungsbedingungen für Duftstoffallergene fest; maßgeblich ist der konkrete Inhaltsstoffeintrag.
Kosmetikverordnung 1223/2009, Artikel 10, 14, 19 und 20.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, neueste konsolidierte französische Fassung (Anhänge), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Inhaltsstoffe mit Vorschriften
Für diese Inhaltsstoffe wurden in den gelesenen Anhängen der Kosmetikverordnung keine Verbote oder Bedingungen gefunden.
Das Etikett verstehen
Inhaltsstoffe stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zugabe; bei höchstens 1 % dürfen sie in beliebiger Reihenfolge folgen. Die Position allein belegt weder Funktion noch Dosis.
Häufig gestellte Fragen
Belegt diese Funktion die Wirksamkeit oder Sicherheit eines Produkts?
Eine Funktion ist kein Sicherheitsurteil. Das Fertigprodukt benötigt eine Sicherheitsbewertung (Artikel 10), und der Inhaltsstoff muss seine geltenden Bedingungen erfüllen. Angaben erfordern Belege (Artikel 20).