CompoAtlas

Gelbildend

Verleiht einer Flüssigkeit die Konsistenz eines Gels.

Amtliche Definition

Einer flüssigen Zubereitung die Konsistenz eines Gels (einer halbfesten Zubereitung mit einer gewissen Elastizität) verleihen.

Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

Original anzeigen
Giving the consistency of a gel (a semi-solid preparation with some elasticity) to a liquid preparation.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

Historische Definition (2006)

Verleiht einer flüssigen Zubereitung die Konsistenz eines Gels (eine halbfeste Zubereitung mit einer gewissen Elastizität).

32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.

Die Definitionen dienen der Information: Die Entscheidung zum Verzeichnis wurde am 8. Mai 2020 aufgehoben. Sie stellt keine Zulassung dar.

23 Inhaltsstoffe, 12.258 Produkte

Produkte mit diesen Inhaltsstoffen

Aus den erfassten Zusammensetzungen berechnet; jedes Produkt wird einmal gezählt. Eine bestimmte Kategorie je Produkt; Bezugsgröße: alle Produkte, die diese Funktion nennen.

Produktkategorien
KategorieProdukte%
Zahnpasten2922,4 %
Sonnenschutzmittel2121,7 %
Shampoos1351,1 %
Handcremes1241,0 %
Körpermilch1040,8 %
Antischuppenshampoos660,5 %
Körpercremes650,5 %
Feuchtigkeitscremes570,5 %

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Einfach erklärt

23 Inhaltsstoffe der Datenbank haben in CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission. die Funktion „Gelbildend“. Dies sind Namen des EU-Glossars; ein Inhaltsstoff kann mehrere Funktionen haben.

12.258 Produkte der Datenbank enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe; jedes wird einmal gezählt. Diese Zahl belegt weder die Funktion noch die Wirksamkeit des Fertigprodukts.

Inhaltsstoffe mit Verbot oder Verwendungsbedingungen nach der Kosmetikverordnung: 0. Eine angegebene Funktion ist keine Zulassung: Prüfen Sie die Bedingungen für den Inhaltsstoff und seine beabsichtigte Verwendung.

Inhaltsstoffe mit dieser Funktion

Zuerst die in den Produkten der Datenbank am häufigsten vorkommenden.

Gelbildend
InhaltsstoffRechtlicher Status
XANTHAN GUMKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
CARBOMERKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
STEARALKONIUM BENTONITEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
STEARALKONIUM HECTORITEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SODIUM CARBOMERKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SODIUM POLYNAPHTHALENESULFONATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SODIUM DEXTRAN SULFATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
STEARETH-100Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SODIUM SURFACTINKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
STEARETH-30Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SOLUM FULLONUMKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
CROSCARMELLOSEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
EUGLENA GRACILIS POLYSACCHARIDEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
CARBOXYMETHYL CHITINKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
CARBOXYMETHYL CHITOSANKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
CARBOXYMETHYL DEXTRANKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
CARBOXYMETHYL HYDROXYPROPYL GUARKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
DIHYDROGENATED TALLOW BENZYLMONIUM HECTORITEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SODIUM GLYCERETH-1 POLYPHOSPHATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SODIUM METHYLNAPHTHALENESULFONATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
STEARETH-40Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
STEARETH-50Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TEA-CARBOMERIn einer Vorschrift als Beispiel genannt, ohne eigene Vorschrift (Anhang III)

Was das Recht regelt

Anhang III kann bestimmte Stoffe beschränken. Er legt auch Kennzeichnungsbedingungen für Duftstoffallergene fest; maßgeblich ist der konkrete Inhaltsstoffeintrag.

Kosmetikverordnung 1223/2009, Artikel 10, 14, 19 und 20.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, neueste konsolidierte französische Fassung (Anhänge), abgerufen am 23. Oktober 2026.

Inhaltsstoffe mit Vorschriften

Für diese Inhaltsstoffe wurden in den gelesenen Anhängen der Kosmetikverordnung keine Verbote oder Bedingungen gefunden.

Das Etikett verstehen

Inhaltsstoffe stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zugabe; bei höchstens 1 % dürfen sie in beliebiger Reihenfolge folgen. Die Position allein belegt weder Funktion noch Dosis.

1223/2009, article 19.

Häufig gestellte Fragen

Belegt diese Funktion die Wirksamkeit oder Sicherheit eines Produkts?

Eine Funktion ist kein Sicherheitsurteil. Das Fertigprodukt benötigt eine Sicherheitsbewertung (Artikel 10), und der Inhaltsstoff muss seine geltenden Bedingungen erfüllen. Angaben erfordern Belege (Artikel 20).

1223/2009, articles 10, 20.

Alle Funktionen

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