Perlglanzgebend
Verleiht einem Kosmetikum ein perlmuttartiges Aussehen.
Amtliche Definition
Kosmetischen Mitteln ein perlmuttartiges Aussehen verleihen.
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Imparting a nacreous appearance to cosmetics.CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
Historische Definition (2006)
Verleiht kosmetischen Mitteln ein perlmuttartiges Aussehen.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Die Definitionen dienen der Information: Die Entscheidung zum Verzeichnis wurde am 8. Mai 2020 aufgehoben. Sie stellt keine Zulassung dar.
1 Inhaltsstoffe, 0 Produkte
Einfach erklärt
1 Inhaltsstoff der Datenbank hat in CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission. die Funktion „Perlglanzgebend“. Dies sind Namen des EU-Glossars; ein Inhaltsstoff kann mehrere Funktionen haben.
0 Produkte der Datenbank enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe; jedes wird einmal gezählt. Diese Zahl belegt weder die Funktion noch die Wirksamkeit des Fertigprodukts.
Inhaltsstoffe mit Verbot oder Verwendungsbedingungen nach der Kosmetikverordnung: 0. Eine angegebene Funktion ist keine Zulassung: Prüfen Sie die Bedingungen für den Inhaltsstoff und seine beabsichtigte Verwendung.
Inhaltsstoffe mit dieser Funktion
Zuerst die in den Produkten der Datenbank am häufigsten vorkommenden.
| Inhaltsstoff | Rechtlicher Status |
|---|---|
| PROPYLENE GLYCOL DISTEARATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
Was das Recht regelt
Anhang III kann bestimmte Stoffe beschränken. Er legt auch Kennzeichnungsbedingungen für Duftstoffallergene fest; maßgeblich ist der konkrete Inhaltsstoffeintrag.
Kosmetikverordnung 1223/2009, Artikel 10, 14, 19 und 20.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, neueste konsolidierte französische Fassung (Anhänge), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Inhaltsstoffe mit Vorschriften
Für diese Inhaltsstoffe wurden in den gelesenen Anhängen der Kosmetikverordnung keine Verbote oder Bedingungen gefunden.
Das Etikett verstehen
Inhaltsstoffe stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zugabe; bei höchstens 1 % dürfen sie in beliebiger Reihenfolge folgen. Die Position allein belegt weder Funktion noch Dosis.
Häufig gestellte Fragen
Belegt diese Funktion die Wirksamkeit oder Sicherheit eines Produkts?
Eine Funktion ist kein Sicherheitsurteil. Das Fertigprodukt benötigt eine Sicherheitsbewertung (Artikel 10), und der Inhaltsstoff muss seine geltenden Bedingungen erfüllen. Angaben erfordern Belege (Artikel 20).