Rückfettend
Hilft, Lipide in Haar oder oberen Hautschichten zu ergänzen.
Amtliche Definition
Ergänzen der Lipide des Haars oder der oberen Hautschichten.
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Replenishing the lipids of the hair or of the top layers of the skin.CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
Historische Definition (2006)
Spendet Lipide für das Haar oder die oberen Hautschichten.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Die Definitionen dienen der Information: Die Entscheidung zum Verzeichnis wurde am 8. Mai 2020 aufgehoben. Sie stellt keine Zulassung dar.
21 Inhaltsstoffe, 6.334 Produkte
Produkte mit diesen Inhaltsstoffen
Aus den erfassten Zusammensetzungen berechnet; jedes Produkt wird einmal gezählt. Eine bestimmte Kategorie je Produkt; Bezugsgröße: alle Produkte, die diese Funktion nennen.
| Kategorie | Produkte | % |
|---|---|---|
| Handcremes | 97 | 1,5 % |
| Sonnenschutzmittel | 77 | 1,2 % |
| Körperlotionen | 54 | 0,9 % |
| Körpercremes | 36 | 0,6 % |
| Deodorants | 33 | 0,5 % |
| Feuchtigkeitscremes | 32 | 0,5 % |
| Duschgele | 29 | 0,5 % |
| Shampoos | 28 | 0,4 % |
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Einfach erklärt
21 Inhaltsstoffe der Datenbank haben in CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission. die Funktion „Rückfettend“. Dies sind Namen des EU-Glossars; ein Inhaltsstoff kann mehrere Funktionen haben.
6.334 Produkte der Datenbank enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe; jedes wird einmal gezählt. Diese Zahl belegt weder die Funktion noch die Wirksamkeit des Fertigprodukts.
Inhaltsstoffe mit Verbot oder Verwendungsbedingungen nach der Kosmetikverordnung: 0. Eine angegebene Funktion ist keine Zulassung: Prüfen Sie die Bedingungen für den Inhaltsstoff und seine beabsichtigte Verwendung.
Inhaltsstoffe mit dieser Funktion
Zuerst die in den Produkten der Datenbank am häufigsten vorkommenden.
| Inhaltsstoff | Rechtlicher Status |
|---|---|
| STEARIC ACID | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SQUALANE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| STEARYL ALCOHOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SOY ACID | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| OLIVE OIL DECYL ESTERS | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| STEARETH-10 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| TALLOW ACID | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| TRILINOLENIN | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| TALL OIL STEROL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| WHEAT GERM GLYCERIDES | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| CALF SKIN EXTRACT | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| PEG-4 DITALLOW ETHER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| PIGSKIN EXTRACT | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SOYBEAN PALMITATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| TALLOW ALCOHOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| TRIDECYL ALCOHOL | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| TRIHEPTYLUNDECANOIN | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| TRILINOLEIC ACID | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| TRIPALMITOLEIN | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| TRIRICINOLEIN | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| TRISEBACIN | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
Was das Recht regelt
Anhang III kann bestimmte Stoffe beschränken. Er legt auch Kennzeichnungsbedingungen für Duftstoffallergene fest; maßgeblich ist der konkrete Inhaltsstoffeintrag.
Kosmetikverordnung 1223/2009, Artikel 10, 14, 19 und 20.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, neueste konsolidierte französische Fassung (Anhänge), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Inhaltsstoffe mit Vorschriften
Für diese Inhaltsstoffe wurden in den gelesenen Anhängen der Kosmetikverordnung keine Verbote oder Bedingungen gefunden.
Das Etikett verstehen
Inhaltsstoffe stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zugabe; bei höchstens 1 % dürfen sie in beliebiger Reihenfolge folgen. Die Position allein belegt weder Funktion noch Dosis.
Häufig gestellte Fragen
Belegt diese Funktion die Wirksamkeit oder Sicherheit eines Produkts?
Eine Funktion ist kein Sicherheitsurteil. Das Fertigprodukt benötigt eine Sicherheitsbewertung (Artikel 10), und der Inhaltsstoff muss seine geltenden Bedingungen erfüllen. Angaben erfordern Belege (Artikel 20).