CompoAtlas

Rückfettend

Hilft, Lipide in Haar oder oberen Hautschichten zu ergänzen.

Amtliche Definition

Ergänzen der Lipide des Haars oder der oberen Hautschichten.

Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

Original anzeigen
Replenishing the lipids of the hair or of the top layers of the skin.

CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.

Historische Definition (2006)

Spendet Lipide für das Haar oder die oberen Hautschichten.

32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.

Die Definitionen dienen der Information: Die Entscheidung zum Verzeichnis wurde am 8. Mai 2020 aufgehoben. Sie stellt keine Zulassung dar.

21 Inhaltsstoffe, 6.334 Produkte

Produkte mit diesen Inhaltsstoffen

Aus den erfassten Zusammensetzungen berechnet; jedes Produkt wird einmal gezählt. Eine bestimmte Kategorie je Produkt; Bezugsgröße: alle Produkte, die diese Funktion nennen.

Produktkategorien
KategorieProdukte%
Handcremes971,5 %
Sonnenschutzmittel771,2 %
Körperlotionen540,9 %
Körpercremes360,6 %
Deodorants330,5 %
Feuchtigkeitscremes320,5 %
Duschgele290,5 %
Shampoos280,4 %

Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.

Einfach erklärt

21 Inhaltsstoffe der Datenbank haben in CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission. die Funktion „Rückfettend“. Dies sind Namen des EU-Glossars; ein Inhaltsstoff kann mehrere Funktionen haben.

6.334 Produkte der Datenbank enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe; jedes wird einmal gezählt. Diese Zahl belegt weder die Funktion noch die Wirksamkeit des Fertigprodukts.

Inhaltsstoffe mit Verbot oder Verwendungsbedingungen nach der Kosmetikverordnung: 0. Eine angegebene Funktion ist keine Zulassung: Prüfen Sie die Bedingungen für den Inhaltsstoff und seine beabsichtigte Verwendung.

Inhaltsstoffe mit dieser Funktion

Zuerst die in den Produkten der Datenbank am häufigsten vorkommenden.

Rückfettend
InhaltsstoffRechtlicher Status
STEARIC ACIDKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SQUALANEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
STEARYL ALCOHOLKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SOY ACIDKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
OLIVE OIL DECYL ESTERSKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
STEARETH-10Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TALLOW ACIDKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TRILINOLENINKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TALL OIL STEROLKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
WHEAT GERM GLYCERIDESKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
CALF SKIN EXTRACTKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
PEG-4 DITALLOW ETHERKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
PIGSKIN EXTRACTKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
SOYBEAN PALMITATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TALLOW ALCOHOLKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TRIDECYL ALCOHOLKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TRIHEPTYLUNDECANOINKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TRILINOLEIC ACIDKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TRIPALMITOLEINKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TRIRICINOLEINKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung
TRISEBACINKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung

Was das Recht regelt

Anhang III kann bestimmte Stoffe beschränken. Er legt auch Kennzeichnungsbedingungen für Duftstoffallergene fest; maßgeblich ist der konkrete Inhaltsstoffeintrag.

Kosmetikverordnung 1223/2009, Artikel 10, 14, 19 und 20.

Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, neueste konsolidierte französische Fassung (Anhänge), abgerufen am 23. Oktober 2026.

Inhaltsstoffe mit Vorschriften

Für diese Inhaltsstoffe wurden in den gelesenen Anhängen der Kosmetikverordnung keine Verbote oder Bedingungen gefunden.

Das Etikett verstehen

Inhaltsstoffe stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zugabe; bei höchstens 1 % dürfen sie in beliebiger Reihenfolge folgen. Die Position allein belegt weder Funktion noch Dosis.

1223/2009, article 19.

Häufig gestellte Fragen

Belegt diese Funktion die Wirksamkeit oder Sicherheit eines Produkts?

Eine Funktion ist kein Sicherheitsurteil. Das Fertigprodukt benötigt eine Sicherheitsbewertung (Artikel 10), und der Inhaltsstoff muss seine geltenden Bedingungen erfüllen. Angaben erfordern Belege (Artikel 20).

1223/2009, articles 10, 20.

Alle Funktionen

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