SURFACTANT - DISPERSING
Tensid, das hilft, einen unlöslichen Feststoff in einer Flüssigkeit zu verteilen.
Amtliche Definition
Dazu beitragen, einen unlöslichen Feststoff in einer flüssigen Phase zu verteilen.
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Helping distribute an insoluble solid in a liquid phase.CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
8 Inhaltsstoffe, 118 Produkte
Produkte mit diesen Inhaltsstoffen
Aus den erfassten Zusammensetzungen berechnet; jedes Produkt wird einmal gezählt. Eine bestimmte Kategorie je Produkt; Bezugsgröße: alle Produkte, die diese Funktion nennen.
| Kategorie | Produkte | % |
|---|---|---|
| Reinigungstücher | 2 | 1,7 % |
| 2 | 1,7 % | |
| Gesichtsreinigungsprodukte | 2 | 1,7 % |
| Babyfeuchttücher | 2 | 1,7 % |
| Körpercremes | 2 | 1,7 % |
| 1 | 0,8 % | |
| Deoroller | 1 | 0,8 % |
| 1 | 0,8 % |
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Einfach erklärt
8 Inhaltsstoffe der Datenbank haben in CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission. die Funktion „SURFACTANT - DISPERSING“. Dies sind Namen des EU-Glossars; ein Inhaltsstoff kann mehrere Funktionen haben.
118 Produkte der Datenbank enthalten mindestens einen dieser Inhaltsstoffe; jedes wird einmal gezählt. Diese Zahl belegt weder die Funktion noch die Wirksamkeit des Fertigprodukts.
Inhaltsstoffe mit Verbot oder Verwendungsbedingungen nach der Kosmetikverordnung: 3. Eine angegebene Funktion ist keine Zulassung: Prüfen Sie die Bedingungen für den Inhaltsstoff und seine beabsichtigte Verwendung.
Inhaltsstoffe mit dieser Funktion
Zuerst die in den Produkten der Datenbank am häufigsten vorkommenden.
| Inhaltsstoff | Rechtlicher Status |
|---|---|
| BENZALKONIUM CHLORIDE | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang III, Nr. 65 : Produkte : Auszuspülende Haarmittel, die ausgespült werden ; Höchstkonzentration : 3 % (als Benzalkoniumchlorid) Anhang V, Nr. 54 : Höchstkonzentration : 0,1 % (als Benzalkoniumchlorid) |
| BENZETHONIUM CHLORIDE | Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang V, Nr. 53 : Produkte : (a) Auszuspülende/abzuspülende Mittel (b) Mittel, die auf der Haut/im Haar verbleiben, ausgenommen Mundmittel ; Höchstkonzentration : 0,1 % |
| SODIUM LIGNOSULFONATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| BENZALKONIUM SACCHARINATE | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V) Anhang III, Nr. 65 : Produkte : Auszuspülende Haarmittel, die ausgespült werden ; Höchstkonzentration : 3 % (als Benzalkoniumchlorid) Anhang V, Nr. 54 : Höchstkonzentration : 0,1 % (als Benzalkoniumchlorid) |
| BIS-(METHYL EPOXIDIZED SOYATE) PEG-12 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| BIS-(METHYL EPOXIDIZED SOYATE) PEG-20 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| BIS-(METHYL EPOXIDIZED SOYATE) PEG-32 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| MALTODEXTRIN LAURATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
Was das Recht regelt
Anhang III kann bestimmte Stoffe beschränken. Er legt auch Kennzeichnungsbedingungen für Duftstoffallergene fest; maßgeblich ist der konkrete Inhaltsstoffeintrag.
Kosmetikverordnung 1223/2009, Artikel 10, 14, 19 und 20.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, neueste konsolidierte französische Fassung (Anhänge), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Inhaltsstoffe mit Vorschriften
- BENZALKONIUM CHLORIDE : Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang III, Nr. 65 : Produkte : Auszuspülende Haarmittel, die ausgespült werden ; Höchstkonzentration : 3 % (als Benzalkoniumchlorid)
Anhang V, Nr. 54 : Höchstkonzentration : 0,1 % (als Benzalkoniumchlorid) - BENZETHONIUM CHLORIDE : Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Nr. 53 : Produkte : (a) Auszuspülende/abzuspülende Mittel (b) Mittel, die auf der Haut/im Haar verbleiben, ausgenommen Mundmittel ; Höchstkonzentration : 0,1 % - BENZALKONIUM SACCHARINATE : Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
Konservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang III, Nr. 65 : Produkte : Auszuspülende Haarmittel, die ausgespült werden ; Höchstkonzentration : 3 % (als Benzalkoniumchlorid)
Anhang V, Nr. 54 : Höchstkonzentration : 0,1 % (als Benzalkoniumchlorid)
Das Etikett verstehen
Inhaltsstoffe stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zugabe; bei höchstens 1 % dürfen sie in beliebiger Reihenfolge folgen. Die Position allein belegt weder Funktion noch Dosis.
Häufig gestellte Fragen
Belegt diese Funktion die Wirksamkeit oder Sicherheit eines Produkts?
Eine Funktion ist kein Sicherheitsurteil. Das Fertigprodukt benötigt eine Sicherheitsbewertung (Artikel 10), und der Inhaltsstoff muss seine geltenden Bedingungen erfüllen. Angaben erfordern Belege (Artikel 20).