Tensid
Senkt die Oberflächenspannung und hilft, das Produkt gleichmäßig zu verteilen.
Amtliche Definition
Anderen Inhaltsstoffen, die sich normalerweise nicht mischen, dabei helfen, sich ineinander zu lösen oder zu dispergieren. Tenside werden auch als oberflächenaktive Stoffe bezeichnet, da sie die Oberflächenspannung von Wasser senken oder die Grenzflächenspannung zwischen nicht mischbaren Bestandteilen verringern.
Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.
Original anzeigen
Helping other ingredients that normally do not mix to dissolve or disperse in one another. Surfactants are also called a surface active agents as they lower the surface tension of water or reduce the interfacial tension between immiscible components.CosIng, Liste kosmetischer Funktionen, abgerufen am 30. Oktober 2026; Quelltext gelesen am 30. Oktober 2026.
Historische Definition (2006)
Verringert die Grenzflächenspannung von kosmetischen Mitteln und trägt zu einer gleichmäßigen Verteilung bei der Anwendung bei.32006D0257, amtliche deutsche Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026.
Die Definitionen dienen der Information: Die Entscheidung zum Verzeichnis wurde am 8. Mai 2020 aufgehoben. Sie stellt keine Zulassung dar.
31 Inhaltsstoffe, 1 Produkte
Produkte mit diesen Inhaltsstoffen
Aus den erfassten Zusammensetzungen berechnet; jedes Produkt wird einmal gezählt. Eine bestimmte Kategorie je Produkt; Bezugsgröße: alle Produkte, die diese Funktion nennen.
| Kategorie | Produkte | % |
|---|---|---|
| Körperwaschmittel | 1 | 100,0 % |
Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Einfach erklärt
31 Inhaltsstoffe der Datenbank haben in CosIngDie Datenbank kosmetischer Inhaltsstoffe der Europäischen Kommission. die Funktion „Tensid“. Dies sind Namen des EU-Glossars; ein Inhaltsstoff kann mehrere Funktionen haben.
1 Produkt der Datenbank enthält mindestens einen dieser Inhaltsstoffe; jedes wird einmal gezählt. Diese Zahl belegt weder die Funktion noch die Wirksamkeit des Fertigprodukts.
Inhaltsstoffe mit Verbot oder Verwendungsbedingungen nach der Kosmetikverordnung: 0. Eine angegebene Funktion ist keine Zulassung: Prüfen Sie die Bedingungen für den Inhaltsstoff und seine beabsichtigte Verwendung.
Inhaltsstoffe mit dieser Funktion
Zuerst die in den Produkten der Datenbank am häufigsten vorkommenden.
| Inhaltsstoff | Rechtlicher Status |
|---|---|
| SODIUM C14 OLEFIN SULFONATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| ACETYL MANNOSYLERYTHRITYLDIPROPIONATE MALEIMIDOETHYLCARBAMATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| ACETYLXYLITYL ACETOXY PALMITATE/STEARATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| BIS-(METHYL EPOXIDIZED RAPESEEDATE) PEG-12 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| BIS-(METHYL EPOXIDIZED RAPESEEDATE) PEG-20 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| BIS-(METHYL EPOXIDIZED RAPESEEDATE) PEG-32 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| BIS-1,4(TRIETHOXYSILYLPROPYLCARBAMOYL POLY(DIGLYCOL ADIPATE) PROPYLAMINO) ANTHRAQUINONE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| CAPRYLYL/CAPRYL GLUCOSIDES/XYLOSIDES | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| COCAMIDO POLY(HYDROXYPROPYL) TARTRATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| FIBROIN OLIGOPEPTIDE-4 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| FIBROIN OLIGOPEPTIDE-5 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| METHYLBENZOTHIAZOLE AZOTOLUIDINE BIS-(TRIETHOXYSILYLPROPYLCARBAMOYL PEG-5/PPG-5 ETHANOL) | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| PEG-9 PROPYLHEPTYL ETHER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| POLYSILICONE-38 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| POTASSIUM COFFEEATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| RETINYL SORBITOL/TARTARIC ACID COPOLYMER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SILKWORM DECAPEPTIDE-1 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SILKWORM OLIGOPEPTIDE-2 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SILKWORM OLIGOPEPTIDE-3 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SILKWORM OLIGOPEPTIDE-4 | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SODIUM ACETYLXYLITYL SULFATE ACETOXY PALMITATE/STEARATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SODIUM BENZYL DEOXYCHOLYL TAURATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SODIUM CYCLOHEXYL DEOXYCHOLYL TAURATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SODIUM LAUROYL FURAN SULFONATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SODIUM LAURYL FUROATE SULFONATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SODIUM PYRIDINYLMETHYL DEOXYCHOLYL TAURATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SODIUM STEAROYL ALANINATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SODIUM TETRAHYDROPYRANYL DEOXYCHOLYL TAURATE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| SPENT OIL SOPHOROLIPIDS | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| STEARYL SORBITOL/TARTARIC ACID COPOLYMER | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
| TRIMETHOXYSILYLETHYL BUTYL DIMETHICONE | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung |
Was das Recht regelt
Anhang III kann bestimmte Stoffe beschränken. Er legt auch Kennzeichnungsbedingungen für Duftstoffallergene fest; maßgeblich ist der konkrete Inhaltsstoffeintrag.
Kosmetikverordnung 1223/2009, Artikel 10, 14, 19 und 20.
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, neueste konsolidierte französische Fassung (Anhänge), abgerufen am 23. Oktober 2026.
Inhaltsstoffe mit Vorschriften
Für diese Inhaltsstoffe wurden in den gelesenen Anhängen der Kosmetikverordnung keine Verbote oder Bedingungen gefunden.
Das Etikett verstehen
Inhaltsstoffe stehen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts bei der Zugabe; bei höchstens 1 % dürfen sie in beliebiger Reihenfolge folgen. Die Position allein belegt weder Funktion noch Dosis.
Häufig gestellte Fragen
Belegt diese Funktion die Wirksamkeit oder Sicherheit eines Produkts?
Eine Funktion ist kein Sicherheitsurteil. Das Fertigprodukt benötigt eine Sicherheitsbewertung (Artikel 10), und der Inhaltsstoff muss seine geltenden Bedingungen erfüllen. Angaben erfordern Belege (Artikel 20).