NARS FACE GLOW - POLYNESIA (produit inactif : annulé après commercialisation : 3 décembre 2004)
Rezeptfreies Arzneimittel in Kanada (DIN); Nach dem Inverkehrbringen aufgehoben: 3. Dezember 2004
Ein in Kanada nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel kann einen aufgehobenen Status haben. Das Vorhandensein eines Eintrags belegt keinen aktuellen Verkauf. Die DIN ist die auf der Verpackung aufgedruckte Arzneimittel-Identifikationsnummer. Die Analyse zeigt, was die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 vorsehen, wenn dieses Produkt in Frankreich als Kosmetikum verkauft würde. Sie bewertet weder seine kanadische Zulassung noch stellt sie eine Verkaufszulassung in Frankreich dar. In diesen Auszügen werden nur die Wirkstoffe veröffentlicht; die vollständige Rezeptur und die übrigen Verwendungsbedingungen müssen noch geprüft werden. Es wird kein Gehalt geschätzt.
Drug Product Database, kanadische rezeptfreie Arzneimittel mit kosmetischen Verwendungen, abgerufen am 27. Oktober 2026.
Contient des informations visées par la Licence du gouvernement ouvert – Canada (Santé Canada, BDPP)
- DIN
- 02241550
- Handelsname
- NARS FACE GLOW - POLYNESIA
- Unternehmen
- AGORA COSMETICS, INC.
- Aktueller Status
- Nach dem Inverkehrbringen aufgehoben: 3. Dezember 2004
- Produktaktualisierung in der Quelle
- 22. März 2025
- Form
- Crème
- Verabreichungswege
- Topique
- ATC-Klassen
- D02BA30 : französische Bezeichnung nicht veröffentlicht
Statusverlauf
- Im Verkehr: 3. Februar 2000
- Nach dem Inverkehrbringen aufgehoben: 3. Dezember 2004; aktueller Status
Veröffentlichte Wirkstoffe und Gehalte
| Veröffentlichter Wirkstoff | Veröffentlichter Gehalt | Umrechnung in Prozent |
|---|---|---|
| TITANIUM DIOXIDE | 2.655 % | 2,655 % (Bezugsgrundlage nicht angegeben) |
| ZINC OXIDE | 0.300 % | 0,3 % (Bezugsgrundlage nicht angegeben) |
Masse/Volumen-Prozentsätze werden nicht Masse/Masse-Prozentsätzen gleichgesetzt. Ein als freie Base angegebener Gehalt wird nicht in den Gehalt des Salzes oder der Verbindung umgerechnet.
Kosmetische Analyse in der Europäischen Union
- TITANIUM DIOXIDE : UV-Filter unter den Bedingungen von Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zugelassen.
- Anhang III, Eintrag 321: (a) 25 %; (b) 1,4 % for general consumers, and 1,1 % for professional use. ; nur für: (a) face products in loose powder form (b) hair aerosol spray products (c) other products ; a) (b) Only in the pigmentary form (c) Not to be used in applications that may lead to exposure of the end-user’s lungs by inhalation ; Gehaltsvergleich ohne Schätzung nicht möglich.
- Anhang VI, Eintrag 27: 25 %* *: In case of combined use of Titanium Dioxide and Titanium Dioxide (nano), the sum shall not exceed the limit given in column g (Maximum concentration in ready for use preparation) ; Titanium dioxide in powder form containing 1 % or more of particles with aerodynamic diameter ≤ 10 μm, to be used in compliance with Annex III, No 321. For the product types under letter (c) of column (f) in Annex III, No 321, the maximum concentration in ready for use preparation provided in column (g) of this entry applies. (For use as a colourant, see Annex IV, No 143) ; Gehaltsvergleich ohne Schätzung nicht möglich.
- ZINC OXIDE : UV-Filter unter den Bedingungen von Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zugelassen.
- Anhang VI, Eintrag 30: - 25 % - In case of combined use of zinc oxide and zinc oxide (nano), the sum shall not exceed the limit of 25 % ; Not to be used in applications that may lead to exposure of the end-user's lungs by inhalation. ; Gehaltsvergleich ohne Schätzung nicht möglich.
2 Inhaltsstoffe zulässig unter Bedingungen (Höchstkonzentration, Produktarten): Manche Wirkstoffkonzentrationen sind angegeben; die weiteren Bedingungen und die Einstufung des Produkts in der Europäischen Union sind noch zu prüfen. 2 Namen erkannt von 2.
Wen es betrifft
Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Umwelt
- Zu beachten ZINC OXIDENach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder, haut, Augen und Allergien, auf dem Etikett lesen.
Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.
Verkauf in anderen Ländern
Inhaltsstoffe dieser Liste, die in den anderen erfassten Ländern verboten, in bestimmten Fällen verboten oder an Bedingungen gebunden sind (für den Verkauf in Frankreich ändert sich nichts). Ein fehlender Eintrag ist keine Zulassung: Mehrere Länder lassen nur Konservierungsstoffe, UV-Filter und Farbstoffe ihrer Listen zu; die Funktion des Inhaltsstoffs im Produkt ist nicht bekannt. Abdeckung nach Land.
| Land | Verboten | In bestimmten Fällen verboten | An Bedingungen gebunden |
|---|---|---|---|
| Royaume-Uni | - | - | TITANIUM DIOXIDE, ZINC OXIDE |
| Corée du Sud | - | - | TITANIUM DIOXIDE, ZINC OXIDE |
| Australie | - | - | TITANIUM DIOXIDE, ZINC OXIDE |
| ASEAN | - | - | TITANIUM DIOXIDE, ZINC OXIDE |
| Taïwan | - | - | TITANIUM DIOXIDE, ZINC OXIDE |
| Brésil | - | - | TITANIUM DIOXIDE, ZINC OXIDE |
In den erfassten Listen kein Verbot und keine Bedingung gefunden für: États-Unis (fédéral), État de Washington, Californie, Canada, Japon, Chine.
Inhaltsstoff für Inhaltsstoff
Die Linie unter jedem Namen zeigt die EU-Vorschrift an (Legende unten). Ein Klick auf den Namen öffnet seine Seite.
Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.
Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.
| Auf dem Etikett | Name im Glossar | Vorschrift in der Europäischen Union | Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung) |
|---|---|---|---|
| TITANIUM DIOXIDE | TITANIUM DIOXIDE | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI) Anhang III, Nr. 321 : Produkte : (a) Gesichtsmittel in loser Puderform; (b) Haarmittel in Form von Aerosolsprays (c) sonstige Mittel. ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % für allgemeine Verbraucher und 1,1 % für gewerbliche Verwendung. Anhang VI, Nr. 27 : Höchstkonzentration : 25 % Bei einer kombinierten Verwendung von Titandioxid und Titandioxid (Nano) darf die Summe die in Spalte g angegebene Obergrenze nicht überschreiten. | keine |
| ZINC OXIDE | ZINC OXIDE | UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI) Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV) Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI) Anhang VI, Nr. 30 : Höchstkonzentration : Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch. - 25%
- In case of combined use of zinc oxide and zinc oxide (nano), the sum shall not exceed the limit of 25% | keine |
Amtlicher Eintrag in der Arzneimitteldatenbank.
Contient des informations visées par la Licence du gouvernement ouvert – Canada (Santé Canada, BDPP).
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