Produkt ohne Namen (3760070491425)
Kosmetikum von Mitwirkenden von Open Beauty Facts erfasst

- Marke
- nicht angegeben
- EAN-13
- 3760070491425
- Kategorien
- deodorant
- Verkaufsländer
- Algeria
- Eintrag erstellt am
- 19. August 2024
- Eintrag auf Open Beauty Facts: Fotos, Änderungsverlauf
- Eintrag auf Open Beauty Facts korrigieren
Fiche 3760070491425. Open Beauty Facts, Export kosmetischer Produkte, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Données « Open Beauty Facts et ses contributeurs », sous licence ODbL 1.0 (opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0) ; table dérivée diffusée sous la même licence.
Liste aus dem Jahr 2024. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen.
Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.
Zu beachtende Punkte
Feststellungen anhand der Liste von 2024.
Kein Inhaltsstoff der erfassten Liste ist in Kosmetika in der Europäischen Union in allen Fällen verboten.
1 Inhaltsstoff ist verboten nur in bestimmten Fällen (Produkttyp, Form, Verwendung): BUTANE. Die dafür geltende Vorschrift in der Tabelle zeigt, welche.
Wen es betrifft
Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.
Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.
Haut, Augen und Allergien
- Zu beachten PARFUM„Parfum“ bezeichnet ein Gemisch, dessen genaue Zusammensetzung nicht angegeben werden muss. Manche allergenen Stoffe müssen dennoch oberhalb von 0,001 % (auf der Haut verbleibendes Produkt) oder 0,01 % (auszuspülendes Produkt) gesondert in der Liste der Inhaltsstoffe genannt werden. Die Verordnung nennt sie in 63 Einträgen von Anhang III, etwa Linalool, Limonene, Citronellol, Geraniol, Coumarin, Citral, Eugenol oder Hexyl Cinnamal: Wenn Sie gegen einen davon allergisch sind, suchen Sie seinen Namen in der Liste.
- Zu beachten ALPHA-ISOMETHYL IONONEZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 90, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten COUMARINZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 77, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten LIMONENENach der CLP-Verordnung eingestuft: reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 (Skin Irrit. 2); sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 88, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten LINALOOLNach der CLP-Verordnung eingestuft: sensibilisierung der Haut, Kategorie 1B (Skin Sens. 1B). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 84, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten BENZYL BENZOATEZu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 85, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
- Zu beachten BENZYL SALICYLATENach der CLP-Verordnung eingestuft: sensibilisierung der Haut, Kategorie 1B (Skin Sens. 1B). Zu deklarierendes Allergen: Anhang III, Eintrag 75, schreibt seine Nennung in der Liste der Inhaltsstoffe oberhalb von 0,001 % in einem auf der Haut verbleibenden Produkt und 0,01 % in einem auszuspülenden Produkt vor, damit Allergiker es meiden können.
Umwelt
- Zu beachten LIMONENENach der CLP-Verordnung eingestuft: kurzfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Acute 1); langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1).
- Zur Information BENZYL BENZOATENach der CLP-Verordnung eingestuft: langfristig gewässergefährdend, Kategorie 2 (Aquatic Chronic 2).
Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder, auf dem Etikett lesen.
Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.
Anstehende Entscheidungen und Unterschiede in anderen Ländern
Erfasste Zusammensetzung
Von Open-Beauty-Facts-Mitwirkenden übertragene Inhaltsstoffliste, Listenfoto hinzugefügt am 19. August 2024. CompoAtlas beobachtet diese Liste seit 22. Oktober 2026.
Zusammensetzung im Jahr 2024 erfasst (Foto vom 19. August 2024): Die Rezeptur kann sich seitdem geändert haben; vergleichen Sie mit der Verpackung.
Ändert sich die Liste, bleibt die alte Version mit Datum unten verfügbar. Derselbe Strichcode kann mehrere aufeinanderfolgende Rezepturen bezeichnen.
Liste erfasst am 12. Januar 2025, vor neuen Fristen der Kosmetikverordnung: LIMONENE (Anhang III, Eintrag 88): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten seit dem 1. August 2026, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028 ; BENZYL SALICYLATE (Anhang III, Eintrag 75): Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Januar 2027, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. Juli 2028, Verkauf eines nicht konformen Produkts verboten ab 1. August 2028. Die Rezeptur kann sich geändert haben: Prüfen Sie das Etikett des verkauften Produkts.

13 erkannte Inhaltsstoffe von 13.
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Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.
| Rang | Auf dem Etikett | Glossarname | Zuordnung | Vorschrift in der Europäischen Union | Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung) |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | BUTANE | BUTANE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Oberhalb eines Verunreinigungsgrenzwerts verboten (Anhang II) | Erbgutverändernd: vermutet (Kategorie 1B, CLP-Einstufung) Krebserzeugend: bekannt (Kategorie 1A, CLP-Einstufung) |
| 2 | ALCOHOL DENAT | ALCOHOL DENAT. | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 3 | PROPANE | PROPANE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 4 | TRIETHYL CITRATE | TRIETHYL CITRATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 5 | PARFUM | PARFUM | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 6 | AQUA | AQUA | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 7 | PROPYLENE GLYCOL | PROPYLENE GLYCOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnung | keine |
| 8 | ALPHA-ISOMETHYL IONONE | ALPHA-ISOMETHYL IONONE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 9 | COUMARIN | COUMARIN | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 10 | LIMONENE | LIMONENE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 11 | LINALOOL | LINALOOL | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 12 | BENZYL BENZOATE | BENZYL BENZOATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) | keine |
| 13 | BENZYL SALICYLATE | BENZYL SALICYLATE | Certain nom identique à celui du glossaire européen | Mit Einschränkungen zulässig (Anhang III) Anhang III, Eintrag 75 : Produkte : (a) Fragrance products (hydroalcoholic and non-hydroalcoholic, spray and non-spray) (b) Rinse-off skin and hair products (except shower gel/bath products) (c) Shower gel/bath products (d) Leave-on skin and hair products (non-spray/non-aerosol) (except body lotion) (e) Leave-on hair products (spray/aerosol) (f) Body lotion (g) Face make-up and make-up remover products (h) Oral products (i) Deodorant products (spray/aerosol) ; Höchstkonzentration : (a) 4 % (b) 0,5 % (c) 1,3 % (d) 0,5 % (e) 0,5 % (f) 0,7 % (g) 0,2 % (h) 0,004 % (i) 0,91 % | keine |
Diese Liste wurde von Mitwirkenden übertragen zu einem bestimmten Datum. Vergleichen Sie sie mit der Verpackung Ihres Produkts: Marken ändern ihre Rezepturen, ohne immer den Strichcode zu ändern.