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ABELLA COLOR SHADE SPF 35 EBONY

US-Etikett eines rezeptfreien Produkts (OTC)

In den Vereinigten Staaten werden diese Produkte als rezeptfreie Arzneimittel (OTC) verkauft: Sonnenschutzmittel, Antitranspirantien, Antischuppenprodukte, Antikarieszahnpasten, Akneprodukte oder Hautschutzmittel. Das Etikett unterscheidet aktive und inaktive Inhaltsstoffe. In der Europäischen Union muss ein Produkt mit kosmetischer Zweckbestimmung die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 einhalten. Ein in den USA zugelassener Filter oder Wirkstoff kann in der Union für diese Verwendung nicht zugelassen sein. Die Einordnung hängt vom Zweck ab: Handdesinfektionsmittel können unter das Biozidrecht und Aknebehandlungen unter das Arzneimittelrecht fallen. Diese Analyse wendet kosmetische Vorschriften auf Inhaltsstoffe an, ohne die Rechtskonformität des Fertigprodukts festzustellen. Die in Europa unter demselben Namen verkaufte Rezeptur kann abweichen.

Marke oder Handelsname
ABELLA COLOR SHADE SPF 35 EBONY
Hersteller
PRIME ENTERPRISES INC.
Etikettdatum
17. Januar 2020

Angegebene Verwendung in den Vereinigten Staaten

Zweck Sonnenschutz

Automatisch übersetzt. Ausgangssprache: Englisch.

Original anzeigen
Purpose Sunscreen

openfda-otc-cosmetics ·

Veröffentlichte aktive Inhaltsstoffe

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

Octinoxate 3% Zinc Oxide 3%

openfda-otc-cosmetics ·

Veröffentlichte inaktive Inhaltsstoffe

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Englisch.

Aloe Barbadensis Leaf Juice, Bentonite, Camellia Sinensis (Green Tea) Leaf Extract, Caramel, Cetyl Dimethicone, Cetyl PEG/PPG-10/1 Dimethicone, Cholecalciferol, Cyclohexasiloxane, Cyclopentasiloxane, Disodium EDTA, DMDM Hydantoin, Hexyl Laurate, Hydrogenated Castor Oil, Iron Oxides, Isocetyl Stearate, Octyl Stearate, Polyethylene, Polyglyceryl-4 Isostearate, Propylene Glycol, Prunus Amygdalus Dulcis (Sweet Almond) Oil, Silica, Sodium Chloride, Titanium Dioxide, Tocopheryl Acetate, Triethoxycaprylylsilane, Water

openfda-otc-cosmetics ·

Etikett in der amtlichen openFDA-API. Das Datum betrifft das Etikett; die Rezeptur kann sich geändert haben. Vergleichen Sie mit der Verpackung.

Sonnenschutzfilter und Europäische Union

Kosmetische Analyse in der Europäischen Union

1 Inhaltsstoff verboten in Kosmetika in der Europäischen Union: Cholecalciferol. Ein Produkt, das ihn enthält, sollte in der Union nicht mehr verkauft werden. 6 Inhaltsstoffe zulässig unter Bedingungen (Höchstkonzentration, Produktarten): Manche Wirkstoffkonzentrationen sind angegeben; die weiteren Bedingungen und die Einstufung des Produkts in der Europäischen Union sind noch zu prüfen. 26 Namen erkannt von 28.

Achtung: 2 von 28 Namen werden nicht erkannt (Iron Oxides, Octyl Stearate): Die folgenden Angaben erfassen sie nicht.

Octinoxate 3%, Zinc Oxide 3%, Aloe Barbadensis Leaf Juice, Bentonite, Camellia Sinensis (Green Tea) Leaf Extract, Caramel, Cetyl Dimethicone, Cetyl PEG/PPG-10/1 Dimethicone, Cholecalciferol, Cyclohexasiloxane, Cyclopentasiloxane, Disodium EDTA, DMDM Hydantoin, Hexyl Laurate, Hydrogenated Castor Oil, Iron Oxides, Isocetyl Stearate, Octyl Stearate, Polyethylene, Polyglyceryl-4 Isostearate, Propylene Glycol, Prunus Amygdalus Dulcis (Sweet Almond) Oil, Silica, Sodium Chloride, Titanium Dioxide, Tocopheryl Acetate, Triethoxycaprylylsilane, Water

Wen es betrifft

Für jede Gruppe die Inhaltsstoffe dieser Liste, die eine amtliche Einstufung oder Vorschrift nennt. Öffnen Sie die Inhaltsstoffseite, um den Wortlaut zu lesen. Eine Gruppe ohne Namen bedeutet nicht, dass für die Inhaltsstoffe keine Wirkung auf diese Gruppe festgestellt wurde.

Verbot oder schwerwiegende EinstufungDer Text verbietet den Stoff für diese Verwendung oder stuft ihn unter den schwerwiegendsten Gefahren ein (bekanntermaßen oder vermutlich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, identifizierter endokriner Disruptor).Zu beachtenDer Text legt eine Bedingung fest oder nennt eine beachtenswerte Gefahr: Allergen, vermutete Wirkung, Bedingung für Kinder, Gefahr für die Gewässer.Zur InformationAmtliche Information ohne Bedingung für ein Fertigprodukt: zu beachtender Warnhinweis, Reizung durch den reinen Stoff.

Kein amtlicher Text erfasst die erkannten Inhaltsstoffe für : schwangerschaft und Stillzeit, babys und Kinder, haut, Augen und Allergien, auf dem Etikett lesen.

Bei Fragen zu Ihrer Situation (Schwangerschaft, Kind, Allergie) zeigen Sie diese Liste Ihrer ärztlichen Praxis, Hebamme oder Apotheke: Wir können nicht sagen, ob dieses Produkt für Sie geeignet ist.

Verkauf in anderen Ländern

Inhaltsstoffe dieser Liste, die in den anderen erfassten Ländern verboten, in bestimmten Fällen verboten oder an Bedingungen gebunden sind (für den Verkauf in Frankreich ändert sich nichts). Ein fehlender Eintrag ist keine Zulassung: Mehrere Länder lassen nur Konservierungsstoffe, UV-Filter und Farbstoffe ihrer Listen zu; die Funktion des Inhaltsstoffs im Produkt ist nicht bekannt. Abdeckung nach Land.

Verkauf in anderen Ländern
LandVerbotenIn bestimmten Fällen verbotenAn Bedingungen gebunden
Royaume-UniCholecalciferol-Octinoxate 3%, Zinc Oxide 3%, Bentonite, Caramel, DMDM Hydantoin, Titanium Dioxide
État de WashingtonDMDM Hydantoin--
Canada--Cholecalciferol
Corée du SudCholecalciferol-Octinoxate 3%, Zinc Oxide 3%, Cyclopentasiloxane, DMDM Hydantoin, Titanium Dioxide
ChineCholecalciferol--
Australie--Zinc Oxide 3%, Titanium Dioxide
ASEANCholecalciferol-Octinoxate 3%, Zinc Oxide 3%, Caramel, DMDM Hydantoin, Titanium Dioxide
TaïwanCholecalciferol-Octinoxate 3%, Zinc Oxide 3%, Caramel, DMDM Hydantoin, Titanium Dioxide
BrésilCholecalciferol-Octinoxate 3%, Zinc Oxide 3%, Caramel, DMDM Hydantoin, Titanium Dioxide

In den erfassten Listen kein Verbot und keine Bedingung gefunden für: États-Unis (fédéral), Californie, Japon.

Inhaltsstoff für Inhaltsstoff

Die Linie unter jedem Namen zeigt die EU-Vorschrift an (Legende unten). Ein Klick auf den Namen öffnet seine Seite.

Verboten 1Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: Ein kosmetisches Mittel darf diesen Stoff nicht enthalten. Dicke Unterstreichung.Mit Einschränkungen zulässig 1Anhang III: bis zu einer Höchstkonzentration und in bestimmten Produktarten zulässig, teilweise mit aufzudruckendem Warnhinweis. Eine Einschränkung bedeutet keinen Rechtsverstoß des Produkts: Einige Wirkstoffkonzentrationen sind angegeben, die anderen Bedingungen müssen noch geprüft werden. Doppelte Unterstreichung.Auf einer Liste unter Bedingungen zugelassen 5Anhänge IV, V und VI: Nur die dort aufgeführten Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter sind unter den jeweiligen Bedingungen zugelassen. Gestrichelte Unterstreichung.Keine spezielle Vorschrift 19In keinem Anhang: Der Inhaltsstoff unterliegt weiterhin der allgemeinen Pflicht zur Produktsicherheit. Dies ist keine Bewertung seiner Sicherheit.Nicht erkannt 2Name nicht im EU-Glossar (Tippfehler, Handelsname, andere Sprache): Er wird nicht analysiert. Gepunktete Unterstreichung.

Mit der Maus über ein Symbol fahren oder darauf tippen, um seine Bedeutung zu sehen.

Eingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung): Nach der CLPEU-Verordnung zur Einstufung chemischer Stoffe nach ihren Gefahren (EG Nr. 1272/2008).-Verordnung krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder als endokriner Disruptor identifiziert. Reizung, Allergie und Umwelt: siehe „Wen es betrifft“.

Analyse der Inhaltsstoffe
Auf dem EtikettName im GlossarVorschrift in der Europäischen UnionEingestufte Gefahr (Krebs, DNA, Fortpflanzung)
Octinoxate 3%ETHYLHEXYL METHOXYCINNAMATE
Zuordnungssicherheit sicher: geprüftes Synonym
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Anhang VI, Eintrag 12 : Höchstkonzentration : 10 %
keine
Zinc Oxide 3%ZINC OXIDEUV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI)
Anhang VI, Eintrag 30 : Höchstkonzentration : - 25 % - In case of combined use of zinc oxide and zinc oxide (nano), the sum shall not exceed the limit of 25 %
keine
Aloe Barbadensis Leaf JuiceALOE BARBADENSIS LEAF JUICEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
BentoniteBENTONITEFarbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)keine
Camellia Sinensis (Green Tea) Leaf ExtractCAMELLIA SINENSIS LEAF EXTRACT
Zuordnungssicherheit hoch: Name erkannt, Klammern enthalten einen Zusatz
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
CaramelCARAMELFarbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)keine
Cetyl DimethiconeCETYL DIMETHICONEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
Cetyl PEG/PPG-10/1 DimethiconeCETYL PEG/PPG-10/1 DIMETHICONEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
CholecalciferolCHOLECALCIFEROLIn Kosmetika verboten (Anhang II)keine
CyclohexasiloxaneCYCLOHEXASILOXANEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
CyclopentasiloxaneCYCLOPENTASILOXANEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
Disodium EDTADISODIUM EDTAKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
DMDM HydantoinDMDM HYDANTOINKonservierungsstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang V)
Anhang V, Eintrag 33 : Höchstkonzentration : 0,6 %
keine
Hexyl LaurateHEXYL LAURATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
Hydrogenated Castor OilHYDROGENATED CASTOR OILKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
Iron Oxidesnicht erkanntName im europäischen Glossar nicht erkanntunbekannt
Isocetyl StearateISOCETYL STEARATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
Octyl Stearatenicht erkanntName im europäischen Glossar nicht erkanntunbekannt
PolyethylenePOLYETHYLENEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
Polyglyceryl-4 IsostearatePOLYGLYCERYL-4 ISOSTEARATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
Propylene GlycolPROPYLENE GLYCOLKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
Prunus Amygdalus Dulcis (Sweet Almond) OilPRUNUS AMYGDALUS DULCIS OIL
Zuordnungssicherheit hoch: Name erkannt, Klammern enthalten einen Zusatz
Keine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
SilicaSILICAKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
Sodium ChlorideSODIUM CHLORIDEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
Titanium DioxideTITANIUM DIOXIDEMit Einschränkungen zulässig (Anhang III)
UV-Filter unter Bedingungen zugelassen (Anhang VI)
Farbstoff unter Bedingungen zugelassen (Anhang IV)
Eigener Eintrag für die Nanoform (Anhang VI)
Anhang III, Eintrag 321 : Produkte : (a) face products in loose powder form (b) hair aerosol spray pro­ducts (c) other products ; Höchstkonzentration : (a) 25 %; (b) 1,4 % for general consu­mers, and 1,1 % for pro­fessional use.
Anhang VI, Eintrag 27 : Höchstkonzentration : 25 %* *: In case of combined use of Titanium Dioxide and Titanium Dioxide (nano), the sum shall not exceed the limit given in column g (Maximum concen­tration in ready for use preparation)
keine
Tocopheryl AcetateTOCOPHERYL ACETATEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
TriethoxycaprylylsilaneTRIETHOXYCAPRYLYLSILANEKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine
WaterWATERKeine spezielle Vorschrift in der Kosmetikverordnungkeine

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