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EXTRAIT DE PAMPLEMOUSSE

In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Meldung Nr. 2020-2-370, Entscheidung vom 11. Februar 2020

EXTRAIT DE PAMPLEMOUSSE ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). Keine unserer geprüften Vorschriften ergibt einen Prüfpunkt zur deklarierten Zusammensetzung; Vitamin- und Mineralstoffdosen werden von Compl’Alim nicht veröffentlicht und deshalb nicht kontrolliert.

Marke
nicht angegeben
Für das Inverkehrbringen verantwortlich
La Brosse et Dupont
Status
In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
Form

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Flacon

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Tagesdosis

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

15 gouttes 3 fois par jour

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Gebrauchsanweisung

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Prendre 15 gouttes 3 fois par jour (soit 45 gouttes), diluées dans de l'eau.

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Meldung 167541, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Rechtliche Prüfpunkte

Keine der von uns geprüften Vorschriften gilt für die gemeldeten Inhaltsstoffe.

Deklarierte Zusammensetzung

Pflanzen

PflanzeTeilZubereitungTäglich
Citrus paradisi Macfad.FruitAutre extrait fluide2.050 mg

Zusatzstoffe

E300

Weitere Inhaltsstoffe

Eau potable

Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).

Liste aus dem Jahr 2020. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren

Warnhinweise auf dem Etikett

/

Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.

Andere Meldungen mit demselben Namen

In Frankreich meldet jedes Unternehmen, das ein Nahrungsergänzungsmittel vertreibt, dieses an: Ein Produkt kann daher mehrere Meldungen haben (neue Rezeptur, anderer Vertreiber, ältere zurückgezogene Meldung). Jede Zeile vergleicht die gemeldete Zusammensetzung mit dieser Seite.

Liste aus dem Jahr 2020. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen.

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