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GINGER

In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Meldung Nr. 2022-1-727, Entscheidung vom 18. Januar 2022

GINGER ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). Keine unserer geprüften Vorschriften ergibt einen Prüfpunkt zur deklarierten Zusammensetzung; Vitamin- und Mineralstoffdosen werden von Compl’Alim nicht veröffentlicht und deshalb nicht kontrolliert.

Marke
nicht angegeben
Für das Inverkehrbringen verantwortlich
Neovital Health SL
Status
In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
Form

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Gélule

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Tagesdosis

2

Gebrauchsanweisung

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

1 ou 2 gélules par jour

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Meldung 181378, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Rechtliche Prüfpunkte

Keine der von uns geprüften Vorschriften gilt für die gemeldeten Inhaltsstoffe.

Deklarierte Zusammensetzung

Pflanzen

PflanzeTeilZubereitungTäglich
Zingiber officinale RoscoeRhizomeExtrait sec aqueux400 mg

Zusatzstoffe

E460, E1204, E904, E967

Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).

Liste aus dem Jahr 2022. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren

Warnhinweise auf dem Etikett

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Il est conseillé de ne pas dépasser la dose journalière recommandée. Les compléments alimentaires ne se substitue pas à une alimentation variée et équilibrée et à un mode de vie sain. Conserver hors de la portée des jeunes enfants

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.

Andere Meldungen mit demselben Namen

In Frankreich meldet jedes Unternehmen, das ein Nahrungsergänzungsmittel vertreibt, dieses an: Ein Produkt kann daher mehrere Meldungen haben (neue Rezeptur, anderer Vertreiber, ältere zurückgezogene Meldung). Jede Zeile vergleicht die gemeldete Zusammensetzung mit dieser Seite.

Liste aus dem Jahr 2022. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen.

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