CompoAtlas

OptiMSM

In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Meldung Nr. 2022-8-1571, Entscheidung vom 31. August 2022

OptiMSM (Be-Life) ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). Keine unserer geprüften Vorschriften ergibt einen Prüfpunkt zur deklarierten Zusammensetzung; Vitamin- und Mineralstoffdosen werden von Compl’Alim nicht veröffentlicht und deshalb nicht kontrolliert.

Marke
Be-Life
Für das Inverkehrbringen verantwortlich
Be-Life SRL
Status
In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
Form

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Gélule

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Tagesdosis

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

3 gélules

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Gebrauchsanweisung

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Le matin avec un repas

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Meldung 187151, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Rechtliche Prüfpunkte

Keine der von uns geprüften Vorschriften gilt für die gemeldeten Inhaltsstoffe.

Deklarierte Zusammensetzung

Weitere aktive Inhaltsstoffe

NameTäglich
Méthylsulfonate de méthanenicht gemeldet

Zusatzstoffe

E1204, E460, E470b

Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).

Liste aus dem Jahr 2022. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren

Warnhinweise auf dem Etikett

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Ne se substitue pas à une alimentation variée et équilibrée ni à un mode de vie sain.Ne pas dépasser la dose maximale.Conserve au sec et hors de portée des enfants.

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.

Andere Meldungen mit demselben Namen

In Frankreich meldet jedes Unternehmen, das ein Nahrungsergänzungsmittel vertreibt, dieses an: Ein Produkt kann daher mehrere Meldungen haben (neue Rezeptur, anderer Vertreiber, ältere zurückgezogene Meldung). Jede Zeile vergleicht die gemeldete Zusammensetzung mit dieser Seite.

Marke : Be-Life

Liste aus dem Jahr 2022. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen.

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