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ALPHA OPTIMA

In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Entscheidung vom 22. Juli 2025

ALPHA OPTIMA ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). 1 Vorschrift zur Verwendung gilt für seine Inhaltsstoffe (Grenzwerte und Warnhinweise).

Marke
nicht angegeben
Für das Inverkehrbringen verantwortlich
VITALAB
Status
In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
Form

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Gélule

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Tagesdosis

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Prendre 3 gélules par jour avec un verre d'eau

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Zielgruppen

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Population générale

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Meldung 257424, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Rechtliche Prüfpunkte

Deklarierte Zusammensetzung

Pflanzen

PflanzeTeilZubereitungTäglich
Aphanizomenon flos-aquae Ralfs ex Bornet & FlahaultPlante entièrePoudre (de plantes séchées ou broyées)600 mg
Aphanizomenon flos-aquae Ralfs ex Bornet & FlahaultPlante entièreAutre extrait sec600 mg

Stoffe

NameTäglich
phycocyanine12 mg
phényléthylamine1,2 mg

Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.

Andere Meldungen mit demselben Namen

In Frankreich meldet jedes Unternehmen, das ein Nahrungsergänzungsmittel vertreibt, dieses an: Ein Produkt kann daher mehrere Meldungen haben (neue Rezeptur, anderer Vertreiber, ältere zurückgezogene Meldung). Jede Zeile vergleicht die gemeldete Zusammensetzung mit dieser Seite.

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