Tribulus
In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Entscheidung vom 3. April 2025
Tribulus (L'Herbier de Gascogne) ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). 1 Vorschrift zur Verwendung gilt für seine Inhaltsstoffe (Grenzwerte und Warnhinweise).
- Marke
- L'Herbier de Gascogne
- Für das Inverkehrbringen verantwortlich
- L´Herbier de Gascogne
- Status
- In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
- Form
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Gélule
- Tagesdosis
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
1 à 2 gélules / jour
- Zielgruppen
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Hommes et femmes de 18 ans et plus
- Nicht empfohlen für (laut Hersteller)
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Adolescents (moins de 18 ans), Femmes allaitantes, Femmes enceintes, Sous antidiabétiques, Sous traitement antihypertenseur
- Vom Hersteller angegebene Ziele (keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben)
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Autre : Vitalité & Libido
Meldung 258856, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Rechtliche Prüfpunkte
- Conditions légales
Tribulus terrestris L.: Les parties de plantes doivent être cuites
Quelle: Französische Verordnungen vom 9. Mai 2006 (Nährstoffe), 24. Juni 2014 (Pflanzen) und 26. September 2016 (andere Stoffe), konsolidierte LEGI-Sammlung, arrêté du 24 juin 2014, annexe I.
Deklarierte Zusammensetzung
Pflanzen
| Pflanze | Teil | Zubereitung | Täglich |
|---|---|---|---|
| Tribulus terrestris L. | Fruit | Poudre (de plantes séchées ou broyées) | 500 mg |
Weitere Inhaltsstoffe
Gélule végétale
Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).
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Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.
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Marke : L'Herbier de Gascogne