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Cassis

In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Entscheidung vom 13. Mai 2025

Cassis (Herbe au Vent) ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). Keine unserer geprüften Vorschriften ergibt einen Prüfpunkt zur deklarierten Zusammensetzung; Vitamin- und Mineralstoffdosen werden von Compl’Alim nicht veröffentlicht und deshalb nicht kontrolliert.

Marke
Herbe au Vent
Für das Inverkehrbringen verantwortlich
Virginie Daniaud- Herbe au Vent
Status
In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
Form

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Compte-gouttes

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Tagesdosis

875 mg

Gebrauchsanweisung

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Diluer 5 à 15 gouttes 1 à 3 fois par jour dans un peu d'eau

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Zielgruppen

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Population générale, Hommes et femmes de 18 ans et plus

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Nicht empfohlen für (laut Hersteller)

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Enfants en bas âge (1 à 3 ans)

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Aromen

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Cassis

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Meldung 269857, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Rechtliche Prüfpunkte

Keine der von uns geprüften Vorschriften gilt für die gemeldeten Inhaltsstoffe.

Deklarierte Zusammensetzung

Pflanzen

PflanzeTeilZubereitungTäglich
Ribes nigrum L.BourgeonAutre macérât875 mg

Weitere Inhaltsstoffe

sirop d'agave, Alcool

Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.

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Marke : Herbe au Vent

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