Coprinus
In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Meldung Nr. 2022-6-515, Entscheidung vom 8. Juni 2022
Coprinus ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). Keine unserer geprüften Vorschriften ergibt einen Prüfpunkt zur deklarierten Zusammensetzung; Vitamin- und Mineralstoffdosen werden von Compl’Alim nicht veröffentlicht und deshalb nicht kontrolliert.
- Marke
- nicht angegeben
- Für das Inverkehrbringen verantwortlich
- PHYTOSANAT
- Status
- In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
- Form
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Gélule
- Tagesdosis
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
4 Gélules
Meldung 271623, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Rechtliche Prüfpunkte
Keine der von uns geprüften Vorschriften gilt für die gemeldeten Inhaltsstoffe.
Deklarierte Zusammensetzung
Pflanzen
| Pflanze | Teil | Zubereitung | Täglich |
|---|---|---|---|
| Coprinus comatus (O.F. Müll.) Pers. | Carpophore | Autre extrait sec | 1.000 mg |
| Coprinus comatus (O.F. Müll.) Pers. | Carpophore | Poudre (de plantes séchées ou broyées) | 600 mg |
| Malpighia glabra L. | Fruit | Poudre (de plantes séchées ou broyées) | 80 mg |
Zusatzstoffe
Hydroxypropyl Méthyl Cellulose
Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).
Liste aus dem Jahr 2022. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren
Warnhinweise auf dem Etikett
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
À tenir hors de portée des enfants.Ne pas dépasser la dose journalière.Dans le cadre d‘une alimentation équilibrée.Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.