CompoAtlas

OptiFlor

In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Meldung Nr. 2020-5-299

OptiFlor ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: am 25. Juni 2026 vom Markt genommen. Keine unserer geprüften Vorschriften ergibt einen Prüfpunkt zur deklarierten Zusammensetzung; Vitamin- und Mineralstoffdosen werden von Compl’Alim nicht veröffentlicht und deshalb nicht kontrolliert.

Marke
nicht angegeben
Für das Inverkehrbringen verantwortlich
SAS Prophar
Status
Am 25. Juni 2026 vom Markt genommen
Form

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Gélule

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln

Tagesdosis

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

1 gélule

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln

Gebrauchsanweisung

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

1 gélule par jour, de préférence avant le petit déjeuner

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln

Meldung 281479, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Rechtliche Prüfpunkte

Deklarierte Zusammensetzung

Mikroorganismen

StammTäglich
Bifidobacterium Infantis LMG 256274.360.000.000 (Einheit nicht gemeldet)
Lactobacillus Casei LMG 69043.500.000.000 (Einheit nicht gemeldet)
Lactococcus Lactis LMG 273521.750.000.000 (Einheit nicht gemeldet)
Lactobacillus Acidophilus LMG 81511.310.000.000 (Einheit nicht gemeldet)
Bifidobacterium Bifidum LMG 25628 875.000.000 (Einheit nicht gemeldet)
Bifidobacterium Longum LMG 26652875.000.000 (Einheit nicht gemeldet)
Lactobacillus Plantarum LMG 26655875.000.000 (Einheit nicht gemeldet)
Lactobacillus Rhamnosus LMG 25626 437.000.000 (Einheit nicht gemeldet)

Weitere Inhaltsstoffe

Gélule végétale

Das Belegdatum dieser Zutatenliste ist unbekannt.

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.

Andere Meldungen mit demselben Namen

In Frankreich meldet jedes Unternehmen, das ein Nahrungsergänzungsmittel vertreibt, dieses an: Ein Produkt kann daher mehrere Meldungen haben (neue Rezeptur, anderer Vertreiber, ältere zurückgezogene Meldung). Jede Zeile vergleicht die gemeldete Zusammensetzung mit dieser Seite.

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