Gingko
In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Meldung Nr. 2017-11-159, Entscheidung vom 6. November 2017
Gingko ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). 1 Vorschrift zur Verwendung gilt für seine Inhaltsstoffe (Grenzwerte und Warnhinweise).
- Marke
- nicht angegeben
- Für das Inverkehrbringen verantwortlich
- UNESSENCE
- Status
- In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
- Form
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Gélule
- Tagesdosis
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
6 gélules
- Gebrauchsanweisung
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
1 à 2 gélules avant les 3 repas.
- Nicht empfohlen für (laut Hersteller)
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Femmes allaitantes, Enfants (moins de 12 ans), Femmes enceintes, Sous anticoagulants
Meldung 284264, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Rechtliche Prüfpunkte
- Conditions légales
Ginkgo biloba L.: L'étiquetage des compléments alimentaires qui contiennent la feuille de la plante Ginkgo biloba L. doit comporter un avertissement avec la teneur suivante: "Consultez votre médecin en cas de prise simultanée d'anticoagulants."
Quelle: Französische Verordnungen vom 9. Mai 2006 (Nährstoffe), 24. Juni 2014 (Pflanzen) und 26. September 2016 (andere Stoffe), konsolidierte LEGI-Sammlung, arrêté du 24 juin 2014, annexe I.
Deklarierte Zusammensetzung
Pflanzen
| Pflanze | Teil | Zubereitung | Täglich |
|---|---|---|---|
| Ginkgo biloba L. | Feuille | Extrait sec hydroalcoolique | 1.200 mg |
Weitere Inhaltsstoffe
Gélule végétale
Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).
Liste aus dem Jahr 2017. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren
Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.
Andere Meldungen mit demselben Namen
In Frankreich meldet jedes Unternehmen, das ein Nahrungsergänzungsmittel vertreibt, dieses an: Ein Produkt kann daher mehrere Meldungen haben (neue Rezeptur, anderer Vertreiber, ältere zurückgezogene Meldung). Jede Zeile vergleicht die gemeldete Zusammensetzung mit dieser Seite.
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