Extrait d'OPC
In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Meldung Nr. 2017-12-316, Entscheidung vom 7. Dezember 2017
Extrait d'OPC (Hanoju) ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). Keine unserer geprüften Vorschriften ergibt einen Prüfpunkt zur deklarierten Zusammensetzung; Vitamin- und Mineralstoffdosen werden von Compl’Alim nicht veröffentlicht und deshalb nicht kontrolliert.
- Marke
- Hanoju
- Für das Inverkehrbringen verantwortlich
- Hanoju Deutschland GmbH
- Status
- In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
- Form
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Gélule
- Tagesdosis
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
4 gélules
- Gebrauchsanweisung
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
prendre deux gélules deux fois par jour avec beaucoup d ´eau, 30 minutes avant les repas
Meldung 284943, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Rechtliche Prüfpunkte
Keine der von uns geprüften Vorschriften gilt für die gemeldeten Inhaltsstoffe.
Deklarierte Zusammensetzung
Pflanzen
| Pflanze | Teil | Zubereitung | Täglich |
|---|---|---|---|
| Vitis vinifera L. | Pépin | Extrait fluide hydroalcoolique | 1.600 mg |
Zusatzstoffe
E464
Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).
Liste aus dem Jahr 2017. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren
Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.
Marke : Hanoju