Maté
In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Meldung Nr. 2020-5-1394, Entscheidung vom 27. Mai 2020
Maté ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). Keine unserer geprüften Vorschriften ergibt einen Prüfpunkt zur deklarierten Zusammensetzung; Vitamin- und Mineralstoffdosen werden von Compl’Alim nicht veröffentlicht und deshalb nicht kontrolliert.
- Marke
- nicht angegeben
- Für das Inverkehrbringen verantwortlich
- Calebasse
- Status
- In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
- Form
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Gélule
- Tagesdosis
3 g
- Nicht empfohlen für (laut Hersteller)
Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.
Femmes allaitantes, Enfants (moins de 12 ans), Enfants en bas âge (1 à 3 ans), Femmes enceintes, Nourrissons (moins de 1 an)
Meldung 311841, Verfahren Article 16. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.
Rechtliche Prüfpunkte
Keine der von uns geprüften Vorschriften gilt für die gemeldeten Inhaltsstoffe.
Deklarierte Zusammensetzung
Pflanzen
| Pflanze | Teil | Zubereitung | Täglich |
|---|---|---|---|
| Ilex paraguariensis A. St.-Hil. | Feuille | Poudre (de plantes séchées ou broyées) | 3 g |
Zusatzstoffe
E1204
Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).
Liste aus dem Jahr 2020. Fotografieren Sie die Verpackung, um Änderungen zu prüfen. Verpackung fotografieren
Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.
Andere Meldungen mit demselben Namen
In Frankreich meldet jedes Unternehmen, das ein Nahrungsergänzungsmittel vertreibt, dieses an: Ein Produkt kann daher mehrere Meldungen haben (neue Rezeptur, anderer Vertreiber, ältere zurückgezogene Meldung). Jede Zeile vergleicht die gemeldete Zusammensetzung mit dieser Seite.
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