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Complex B

In Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel, Entscheidung vom 7. Januar 2026

Complex B ist ein in Frankreich gemeldetes Nahrungsergänzungsmittel. Status: in Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung). Keine unserer geprüften Vorschriften ergibt einen Prüfpunkt zur deklarierten Zusammensetzung; Vitamin- und Mineralstoffdosen werden von Compl’Alim nicht veröffentlicht und deshalb nicht kontrolliert.

Marke
nicht angegeben
Für das Inverkehrbringen verantwortlich
Shandong Run'an Biotechnology Co., Ltd
Status
In Frankreich gemeldet, Inverkehrbringen möglich: Die Verwaltung hat der Meldung nicht widersprochen (weder Zulassung noch Sicherheitsbewertung)
Form

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Gélule

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Tagesdosis

300mg

Zielgruppen

Übersetzung nicht verfügbar. Originaltext, Sprache: Französisch.

Hommes et femmes de 18 ans et plus

Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln ·

Meldung 351359, Verfahren Article 15. Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln, abgerufen am 23. Oktober 2026.

Rechtliche Prüfpunkte

Keine der von uns geprüften Vorschriften gilt für die gemeldeten Inhaltsstoffe.

Deklarierte Zusammensetzung

Vitamine und Mineralstoffe

Compl’Alim veröffentlicht keine Vitamin- und Mineralstoffdosen. Die folgenden Referenzwerte helfen, das Etikett zu lesen: sicherer Zufuhrwert der EFSAEuropäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. für Erwachsene und französische Höchstdosis je Produkt (Erlass vom 9. Mai 2006, seit November 2006 nicht überarbeitet).

Deklarierte VerbindungNährstoffEFSA-Grenzwert, Erwachsene Höchstdosis in Frankreich
6-palmitate de L-ascorbylVitamine Cpas de limite (données insuffisantes)180 mg

Liste aus der Meldung, behördliche Entscheidung vom (Compl’Alim, Meldungen von Nahrungsergänzungsmitteln).

Das Produkt hat sich geändert? Fotografieren Sie die Verpackung.

Diese Angaben geben die Meldung des Herstellers bei der Verwaltung (DGAL) wieder. Sie besagen nicht, ob das Produkt wirksam ist, und ersetzen keinen ärztlichen oder pharmazeutischen Rat, insbesondere während Schwangerschaft oder medikamentöser Behandlung.

Andere Meldungen mit demselben Namen

In Frankreich meldet jedes Unternehmen, das ein Nahrungsergänzungsmittel vertreibt, dieses an: Ein Produkt kann daher mehrere Meldungen haben (neue Rezeptur, anderer Vertreiber, ältere zurückgezogene Meldung). Jede Zeile vergleicht die gemeldete Zusammensetzung mit dieser Seite.

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